Rechtsprechung
OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 18/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zu Entscheidungszuständigkeit und Frist für eine Streitwertbeschwerde; Zur Streitwertberechnung bei einer Unterhaltsklage; Rechtshängigmachung durch Zustellung von Anwalt zu Anwalt
- Judicialis
BRAGO § 9; ; GKG § 17; ; GKG § 25; ; GKG-KV Nr. 1210; ; GKG-KV Nr. 1211; ; ZPO § 189; ; ZPO § 195; ; ZPO § 568; ; ZPO § 569
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besetzung des Beschwerdegerichts bei Streitwertbeschwerden; Streitwert einer Unterhaltsklage; Zustellung einer Klageerweiterung von Anwalt zu Anwalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 30.10.2002 - 289 F 197/01
- OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 18/03
- OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 W 18/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1198
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 03.09.1997 - 13 WF 942/97
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 18/03
Daran änderte sich nichts dadurch, dass die Klageschrift zugleich ein PKHGesuch enthielt; denn es war nicht zum Ausdruck gebracht worden, dass die Klage nur für den Fall der Bewilligung der PKH erhoben werden soll (vgl. OLG Hamburg - Senat, JAmt 2002, 151, 152; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 312).Diese ermäßigte Gebühr entfällt nicht dadurch, dass die Klage noch vor ihrer Zustellung und damit vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit zurückgenommen wird (…Senat a.a.O.; OLG München, MDR 1996, 1075; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 312).
- OLG München, 14.08.1996 - 11 W 1689/96
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 18/03
Diese ermäßigte Gebühr entfällt nicht dadurch, dass die Klage noch vor ihrer Zustellung und damit vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit zurückgenommen wird (…Senat a.a.O.; OLG München, MDR 1996, 1075; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 312). - OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02
Streitwertbeschwerde; Zuständigkeit des Einzelrichters; Klage auf Festsellung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 18/03
Soweit Schütt (MDR 2002, 986) die Auffassung vertritt, über Erinnerungen und Beschwerden in Kostensachen nach §§ 5, 25 GKG müsse das Beschwerdegericht in voller Besetzung entscheiden, folgt dem der Senat im Anschluss an das OLG Celle (NJW 2003, 367) nicht; denn nach § 5 Abs. 4 S. 5 GKG sind die für die Beschwerde in der Hauptsache geltenden Vorschriften und damit auch § 568 ZPO anzuwenden, weil die §§ 5, 25 GKG keine von der Hauptsache abweichende Regelung der Einzelrichterzuständigkeit für das Nebenverfahren über die Kosten getroffen haben.