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   OLG Hamburg, 28.01.2010 - 12 WF 254/09   

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https://dejure.org/2010,18699
OLG Hamburg, 28.01.2010 - 12 WF 254/09 (https://dejure.org/2010,18699)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2010 - 12 WF 254/09 (https://dejure.org/2010,18699)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 12 WF 254/09 (https://dejure.org/2010,18699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsregelungsverfahren

  • Justiz Hamburg

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsregelungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 12 WF 254/09
    Ausschlaggebend ist insoweit der konkrete Einzelfall unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 22.6.07 - 1 BvR 681/07 und Kammerbeschluss vom 6.5.09 - 1 BvR 439/08).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 22.6.2007 - 1 BvR 681/07 - und Kammerbeschluss vom 6.5.2009 - 1 BvR 439/08) ist hinsichtlich der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht pauschal auf den Amtsermittlungsgrundsatz abzustellen.

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 12 WF 254/09
    Ausschlaggebend ist insoweit der konkrete Einzelfall unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 22.6.07 - 1 BvR 681/07 und Kammerbeschluss vom 6.5.09 - 1 BvR 439/08).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 22.6.2007 - 1 BvR 681/07 - und Kammerbeschluss vom 6.5.2009 - 1 BvR 439/08) ist hinsichtlich der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht pauschal auf den Amtsermittlungsgrundsatz abzustellen.

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Unter Berücksichtigung des Einzelfalles sei deswegen auch auf der Grundlage der gesetzlichen Neuregelung durch das FamFG von Bedeutung, in wieweit ein Beteiligter subjektiv in der Lage sei, seine Rechte und Interessen im Verfahren durchzusetzen, insbesondere, ob er in der Lage sei, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; OLG Celle FamRZ 2010, 582; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 579, 580; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5 f.; Keidel/Zimmermann FamFG § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 72 ff.; Musielak/Borth FamFG § 78 Rdn. 4).

    Die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe beurteilt sich also auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5; Keidel/Zimmermann FamFG 16. Aufl. § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 75).

  • OLG Hamburg, 27.12.2010 - 10 WF 148/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Sorgerechtsstreitigkeiten

    Davon sei regelmäßig dann auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht bestehe (so auch HansOLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlich bei JURIS; HansOLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei JURIS; KG Berlin - 19 WF 136/09 - veröffentlicht bei JURIS).

    Der Bundesgerichtshof hat sich in der zitierten Entscheidung vom 23.06.2010 ausdrücklich der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei JURIS; HansOLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; OLG Celle FamRZ 2010, 582 ; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 579, 580; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5 f.; Keidel/Zimmermann FamFG § 78 Rdn. 4; Fam-Verf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 72 ff.; Musielak/Borth FamFG § 78 Rdn. 4) angeschlossen und beurteilt danach die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG nicht allein nach objektiven Kriterien, deren Berücksichtigung schon der Wortlaut des § 78 Abs. 2 FamFG vorschreibe und auf die die Gesetzesbegründung abstelle (BT-Drucks. 16/6308 S. 213 f.), sondern berücksichtigt daneben auch subjektive Umstände wie etwa die Fähigkeit der Beteiligten, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken.

  • OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beiordnung eines

    Ausschlaggebend ist der konkrete Einzelfall (vgl. BGH, FamRZ 2009 S. 857; Hanseatisches OLG Hamburg, Entsch. v. 28.1.2010, 12 WF 254/09, zitiert bei juris).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10

    Beurteilung des Vorliegens einer Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage für

    Im Hinblick darauf, dass es das Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip gebieten, Rechtsschutzgleichheit zu gewähren, und daher Bemittelte und Unbemittelte gleichzustellen sind (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1789 ; NJW-RR 2007, 1713 ; NJW 2008, 1831), ist jedenfalls auch zu bedenken, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (s.a. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.1.2010, 12 WF 254/09, veröffentlicht bei [...]; OLG Celle, FF 2010, 83 f; Waller, FF 2010, 50 ff.).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23

    Kindesbetreuung der geschiedenen Eltern im paritätischen Wechselmodell;

    Die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe beurteilt sich also auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5; Keidel/Zimmermann FamFG 16. Aufl. § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 75).
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