Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 07.03.2016

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.03.2016 - 12 Wx 12/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35103
OLG Naumburg, 08.03.2016 - 12 Wx 12/15 (https://dejure.org/2016,35103)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.03.2016 - 12 Wx 12/15 (https://dejure.org/2016,35103)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. März 2016 - 12 Wx 12/15 (https://dejure.org/2016,35103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,35103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57

    Dienstbarkeitsbestellungsanspruch

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2016 - 12 Wx 12/15
    Dabei ist es nach überwiegender Meinung im Rahmen der schuldrechtlichen Vertragsfreiheit auch zulässig, einen Anspruch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts zu begründen und diesen dann durch Vormerkung zu sichern (z. B. BGHZ 22, 220; 28, 99; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2010, 34 Wx 61/10, zitiert nach JURIS; Eckert, in: Bamberger/Roth, Rdn. 34 zu § 883 BGB; Kohler, Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., AT III Rdn. 32; Gursky, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, Rdn. 74 zu § 883 BGB).
  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2016 - 12 Wx 12/15
    Dabei ist es nach überwiegender Meinung im Rahmen der schuldrechtlichen Vertragsfreiheit auch zulässig, einen Anspruch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts zu begründen und diesen dann durch Vormerkung zu sichern (z. B. BGHZ 22, 220; 28, 99; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2010, 34 Wx 61/10, zitiert nach JURIS; Eckert, in: Bamberger/Roth, Rdn. 34 zu § 883 BGB; Kohler, Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., AT III Rdn. 32; Gursky, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, Rdn. 74 zu § 883 BGB).
  • OLG München, 07.07.2010 - 34 Wx 61/10

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2016 - 12 Wx 12/15
    Dabei ist es nach überwiegender Meinung im Rahmen der schuldrechtlichen Vertragsfreiheit auch zulässig, einen Anspruch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts zu begründen und diesen dann durch Vormerkung zu sichern (z. B. BGHZ 22, 220; 28, 99; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2010, 34 Wx 61/10, zitiert nach JURIS; Eckert, in: Bamberger/Roth, Rdn. 34 zu § 883 BGB; Kohler, Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., AT III Rdn. 32; Gursky, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, Rdn. 74 zu § 883 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 Wx 12/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34539
OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 Wx 12/15 (https://dejure.org/2016,34539)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.03.2016 - 12 Wx 12/15 (https://dejure.org/2016,34539)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. März 2016 - 12 Wx 12/15 (https://dejure.org/2016,34539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,34539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Windkraftanlagendienstbarkeit als beschränkt persönliche Dienstbarkeit ; Sicherung eines Anspruchs zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts durch eine Vormerkung; Anerkennung einer Sicherung durch eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gläubigers des durch eine Vormerkung zu sichernden Anspruchs auf Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 883 Abs. 1 ; BGB § 1179
    Anforderungen an die Bezeichnung des Gläubigers des durch eine Vormerkung zu sichernden Anspruchs auf Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 Wx 12/15
    Dabei ist es nach überwiegender Meinung im Rahmen der schuldrechtlichen Vertragsfreiheit auch zulässig, einen Anspruch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts zu begründen und diesen dann durch Vormerkung zu sichern (z. B. BGHZ 22, 220; 28, 99; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2010, 34 Wx 61/10, zitiert nach JURIS; Eckert, in: Bamberger/Roth, Rdn. 34 zu § 883 BGB ; Kohler, Bauer/von Oefele, GBO , 3. Aufl., AT III Rdn. 32; Gursky, in: Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2013, Rdn. 74 zu § 883 BGB ).
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57

    Dienstbarkeitsbestellungsanspruch

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 Wx 12/15
    Dabei ist es nach überwiegender Meinung im Rahmen der schuldrechtlichen Vertragsfreiheit auch zulässig, einen Anspruch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts zu begründen und diesen dann durch Vormerkung zu sichern (z. B. BGHZ 22, 220; 28, 99; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2010, 34 Wx 61/10, zitiert nach JURIS; Eckert, in: Bamberger/Roth, Rdn. 34 zu § 883 BGB ; Kohler, Bauer/von Oefele, GBO , 3. Aufl., AT III Rdn. 32; Gursky, in: Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2013, Rdn. 74 zu § 883 BGB ).
  • OLG München, 07.07.2010 - 34 Wx 61/10

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 Wx 12/15
    Dabei ist es nach überwiegender Meinung im Rahmen der schuldrechtlichen Vertragsfreiheit auch zulässig, einen Anspruch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts zu begründen und diesen dann durch Vormerkung zu sichern (z. B. BGHZ 22, 220; 28, 99; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2010, 34 Wx 61/10, zitiert nach JURIS; Eckert, in: Bamberger/Roth, Rdn. 34 zu § 883 BGB ; Kohler, Bauer/von Oefele, GBO , 3. Aufl., AT III Rdn. 32; Gursky, in: Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2013, Rdn. 74 zu § 883 BGB ).
  • BayObLG, 05.05.1980 - BReg. 2 Z 50/79

    Zur Eintragung einer Löschungsvormerkung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2016 - 12 Wx 12/15
    Zwar ist bei einer Löschungsvormerkung im Sinne des § 1179 BGB eine Eintragung zugunsten des jeweiligen Inhabers des begünstigten Rechts nicht mehr möglich, da der Kreis der Berechtigten in dieser Regelung abschließend aufgezählt wird (z. B. Bay-ObLG, MDR 1980, 755); um die Vormerkung der Löschung einer Hypothek oder einer Grundschuld (§ 1192 BGB ) geht es hier allerdings nicht, sondern um die Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht