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   VGH Bayern, 22.07.2003 - 12 ZB 02.3283   

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https://dejure.org/2003,23625
VGH Bayern, 22.07.2003 - 12 ZB 02.3283 (https://dejure.org/2003,23625)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.07.2003 - 12 ZB 02.3283 (https://dejure.org/2003,23625)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 12 ZB 02.3283 (https://dejure.org/2003,23625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung einer Heimzulage; Personalkostenberechnungen im Rahmen der Ermittlung des Pflegesatzes; Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist; Prozessuale Fürsorgepflicht; Gebot der Weiterleitung; Anspruch auf Zulage in Fünf-Tages-Internaten für ...

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 4; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 5; ; BSHG § 93; ; SGB X § 34; ; SGB X § 56

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.1998 - 3 M 118/98

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2003 - 12 ZB 02.3283
    Denn die prozessuale Fürsorgepflicht gebietet eine Weiterleitung durch das unrichtigerweise angerufene Gericht an das zuständige Gericht im normalen Geschäftsgang (so BVerfG vom 20.6.1995 BVerfGE 93, 99/113 = NJW 1995, 3175 in Bezug auf nicht mit Rechtsmittelbelehrungen versehene Urteile über zivilrechtliche Klagen; a.A. für mit ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrungen versehene verwaltungsgerichtliche Entscheidungen OVG MV vom 29.10.1998 NVwZ 1999, 201).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2003 - 12 ZB 02.3283
    Denn die prozessuale Fürsorgepflicht gebietet eine Weiterleitung durch das unrichtigerweise angerufene Gericht an das zuständige Gericht im normalen Geschäftsgang (so BVerfG vom 20.6.1995 BVerfGE 93, 99/113 = NJW 1995, 3175 in Bezug auf nicht mit Rechtsmittelbelehrungen versehene Urteile über zivilrechtliche Klagen; a.A. für mit ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrungen versehene verwaltungsgerichtliche Entscheidungen OVG MV vom 29.10.1998 NVwZ 1999, 201).
  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2003 - 12 ZB 02.3283
    Übt der Hilfeempfänger sein Wunschrecht nach § 3 Abs. 2 BSHG im Sinne der Aufnahme in eine Einrichtung zu den Bedingungen aus, die in der Vereinbarung zwischen dem Sozialhilfeträger und der Einrichtung festgelegt sind (§ 93 Abs. 2 BSHG), so kann der Sozialhilfeträger den Hilfeanspruch nicht unter Verweis auf eine Unvereinbarkeit des Entgelts mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit oder Leistungsfähigkeit ablehnen (BayVGH vom 13.11.1997 12 B 95.2711 in: Die Fundstelle 1999/174 unter Hinweis auf BVerwG vom 20.10.1994 BVerwGE 97, 53/60; Münder in LPK-BSHG, a.a.O., RdNrn 25 f. und 32 f. zu § 93).
  • BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89

    Versagung der Widereinsetzung in den vorigen Stand bei unzulänglicher

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2003 - 12 ZB 02.3283
    Dieses Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten musste sich die Klägerin gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (BVerwG vom 2.2.1990 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 167 = BayVBl 1990, 378 f. = NJW 1990, 1747).
  • VGH Bayern, 24.11.2004 - 12 CE 04.2057

    Rechtmäßigkeit einer gekürzten Zahlung der vereinbarten Pflegevergütung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Bayern, 13.01.2006 - 12 B 03.1174
    Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur begründen Kostenzusagen- oder Kostenübernahmeerklärungen nur dann Zahlungsansprüche im Einzelfall, wenn in der Kostenzusage unzweifelhaft der Rechtswille des Trägers der Sozialhilfe zum Ausdruck kommt, dadurch selbst unmittelbar gegenüber dem Erklärungsempfänger die Kosten übernehmen zu wollen (vgl. BVerwG vom 30.9.1993 BVerwGE 94, 202 [BVerwG 30.09.1993 - BVerwG 5 C 41.91] ; BayVGH vom 22.7.2003 12 ZB 02.3283 ; OVG Brandenburg vom 27.1.2000 und vom 27.11.2002 ff VS 51, 55 zur Pflegesatzvereinbarung und BVerwG vom 19.5.1994 BVerwGE 96, 71; BayVGH vom 21.2.2001 12 ZB 01.343 und vom 22.2.2001 12 B 97.3436 zur Miet- und Kostenübernahmeerklärung).
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