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   VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581   

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VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 (https://dejure.org/2007,6367)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 (https://dejure.org/2007,6367)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 12 ZB 06.2581 (https://dejure.org/2007,6367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertungshindernis i. S. des § 27 Abs. 1 S. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; BAföG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; BAföG § 28 Abs. 3 Satz 1; ; SGB X § 45 Abs. 1; ; SGB X § 45 Abs. 2 Satz 1; ; SGB X § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2; ; SGB X § 45 Abs. 4 Satz 1; ; SGB X § 50 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung, Verschwiegenes in verdeckter Treuhand gehaltenes Vermögen gibt kein Verwertungsverbot nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG (wie BayVGH vom 17.11.2006, Az. 12 B 05.3317 und vom 22.1.2007, Az. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 17.11.2006 - 12 B 05.3317

    Rücknahme von Ausbildungsförderung, Rücknahme und Rückforderung von bewilligter

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats für den Fall, dass der Auszubildende treuhänderisch gehaltenes Vermögen nicht bei der Antragstellung auf Ausbildungsförderung deklariert und gleichzeitig den bestehenden Herausgabeanspruch an den Treugeber nach § 667 BGB als mit dem Vermögen verbundene Schulden im Sinne des § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG glaubhaft macht (vgl. im Einzelnen BayVGH vom 17.11.2006 Az. 12 B 05.3317 ; vom 22.1.2007, Az. 12 BV 06.2105 - beide rechtskräftig -).

    Im Rahmen der Vermögensanrechnung bei der Bedürftigkeitsprüfung entspricht es der Rechtssystematik sowie billiger Interessenabwägung, das wirtschaftliche Risiko der Durchsetzbarkeit des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB dem Treugeber aufzubürden, der das verdeckte Treuhandverhältnis ermöglicht und hieraus die ihm ansonsten möglicherweise gar nicht zustehenden Vorteile zieht (vgl. BayVGH vom 17.11.2006, a.a.O; vom 22.1.2007, a.a.O; für den Bereich der Arbeitslosenhilfe auch z.B. LSG Schleswig-Holstein vom 24.2.2006, Az. L3 Al 113/05 ).

    Denn durch die genannte Entscheidung des Senats vom 17.11.2006 (a.a.O.) sind die hier maßgeblichen, von der Klägerin als klärungsbedürftig bezeichneten Fragen geklärt.

  • VGH Bayern, 22.01.2007 - 12 BV 06.2105

    Ausbildungsförderung, Rücknahme und Rückforderung von bewilligter

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats für den Fall, dass der Auszubildende treuhänderisch gehaltenes Vermögen nicht bei der Antragstellung auf Ausbildungsförderung deklariert und gleichzeitig den bestehenden Herausgabeanspruch an den Treugeber nach § 667 BGB als mit dem Vermögen verbundene Schulden im Sinne des § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG glaubhaft macht (vgl. im Einzelnen BayVGH vom 17.11.2006 Az. 12 B 05.3317 ; vom 22.1.2007, Az. 12 BV 06.2105 - beide rechtskräftig -).

    Im Rahmen der Vermögensanrechnung bei der Bedürftigkeitsprüfung entspricht es der Rechtssystematik sowie billiger Interessenabwägung, das wirtschaftliche Risiko der Durchsetzbarkeit des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB dem Treugeber aufzubürden, der das verdeckte Treuhandverhältnis ermöglicht und hieraus die ihm ansonsten möglicherweise gar nicht zustehenden Vorteile zieht (vgl. BayVGH vom 17.11.2006, a.a.O; vom 22.1.2007, a.a.O; für den Bereich der Arbeitslosenhilfe auch z.B. LSG Schleswig-Holstein vom 24.2.2006, Az. L3 Al 113/05 ).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581
    Soweit das Bundessozialgericht in zwei Entscheidungen vom 24.5.2006 (Az. B 11 a AL 7/05 R und B 11 a AL 49/05 R ) für den Bereich der Vermögensberücksichtigung bei der Gewährung der früheren Arbeitslosenhilfe die Auffassung vertritt, dass in verdeckter Treuhand gehaltene Gelder dem Leistungsempfänger je nach den Umständen nicht als eigenes Vermögen zugerechnet werden können, kann dies wegen der Verschiedenartigkeit der Sozialleistungsbereiche nicht auf den Bereich der Ausbildungsförderung übertragen werden.
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581
    Soweit das Bundessozialgericht in zwei Entscheidungen vom 24.5.2006 (Az. B 11 a AL 7/05 R und B 11 a AL 49/05 R ) für den Bereich der Vermögensberücksichtigung bei der Gewährung der früheren Arbeitslosenhilfe die Auffassung vertritt, dass in verdeckter Treuhand gehaltene Gelder dem Leistungsempfänger je nach den Umständen nicht als eigenes Vermögen zugerechnet werden können, kann dies wegen der Verschiedenartigkeit der Sozialleistungsbereiche nicht auf den Bereich der Ausbildungsförderung übertragen werden.
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581
    Nur solche objektive rechtliche Unmöglichkeiten betrifft aber § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG (vgl. BVerwG vom 16.2.2000, Az. 5 B 182.99 ).
  • VGH Bayern, 30.08.2006 - 12 C 06.1225
    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581
    Teilt ein Antragsteller wesentliche Tatsachen nicht mit, obwohl im Antragsformblatt ausdrücklich danach gefragt wird, so ist in der Regel grobe Fahrlässigkeit anzunehmen (vgl. BayVGH vom 30.8.2006, Az. 12 C 06.1225; vom 26.9.2005, Az. 12 ZB 05.1170).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581
    Denn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind nur dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000, DVBl 2000, 1458).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 4 LA 88/07

    Von einem Auszubildenden treuhänderisch gehaltenes Vermögen als Vermögen des

    Aufgrund der objektiven Zugriffsmöglichkeit auf diese Vermögensgegenstände waren diese ihrem Vermögen im Sinne des § 27 Abs. 1 BAföG zuzurechnen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 -).

    Dass die Mutter der Klägerin das Geld auf das Konto überwiesen und die Wertpapiere erworben hat, ändert daran nichts (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 -).

    Das gilt auch für eine eventuelle vertragliche Bindung der Klägerin gegenüber ihrer Mutter, höchstens in Höhe von 5.000,-- Euro über das Konto und das Depot verfügen zu dürfen, weil für die Zuordnung des Vermögens allein maßgebend ist, wer formal die volle Verfügungsmacht über das Vermögen besitzt (Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 137/06 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 - Ramsauer/Stallbaum/Sternal, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Kommentar, 4. Aufl., § 21 Rn. 3).

    Auch ein von einem Auszubildenden treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich kein Vermögen des Treugebers, sondern Vermögen des Auszubildenden dar (Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 -.).

    Denn vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 16.2. 2000 - 5 B 182.99 - Bay. VGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 4 LA 39/06

    Wertpapierdepots als Vermögen m Sinne des § 27 Abs. 1

    Für die ausbildungsförderungsrechtliche Zuordnung des Vermögens ist grundsätzlich maßgebend, wer formal die volle Verfügungsmacht über das Vermögen besitzt (Senatsbeschl. v. 29.5. 2007 - 4 LA 88/07 - ebenso BayVGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.2. 2007 - 3 Y 13/06 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 - OVG Schleswig, Beschl. v. 29.11.2005 - 2 LA 89/05 -).

    Denn auch ein von einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich Vermögen des Auszubildenden und nicht Vermögen des Treugebers dar (vgl. Senatsbeschl. v. 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - BayVGH, Beschl. v. 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - BayVGH, Beschl. v. 16.2.2007 - 12 ZB 06.182 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/07 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 13/06 -).

    Denn vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit auf die Vermögensgegenstände unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 16.2. 2000 - 5 B 182.99 - BayVGH, Beschl. v. 28.2. 2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2. 2007 - 2 A 245/05 -).

  • OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den

    hierzu BVerwG, Entscheidung vom 16.2.2000 - 5 B 182/99 - OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -, BayVGH, Beschlüsse vom 16.5.2007 - 12 C 07.359 - vom 6.3.2007 - 12 ZB 06.2726 - und vom 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.5.2007 - 4 LA 88/07 - jeweils zitiert nach Juris; Rothe/Blanke BAföG, § 27 Rdnr. 10 m.w.N.

    hierzu etwa Beschluss des Senats vom 23.2.2007 - 3 Y 13/06 -, BayVGH, Beschluss vom 28.2.2007, a.a.O. Hess. Landessozialgericht, Urteil vom 9.5.2001 - L 6 AL 432/00 - LSG Saarland - Urteil vom 4.11.2003 - L 6 AL 13/01 - jeweils zitiert nach Juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 959/05

    Forderungen eines Auszubildenden als Vermögen im ausbildungsförderungsrechtlichen

    in diesem Sinne aber wohl OVG Saarl., Beschluss vom 23.2.2007 - 3 Y 13/06 - OVG Bremen, Urteil vom 21.2.2007 - 2 A 245/05 -,: Bay. VGH, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 12 BV 06.2105 -, FamRZ 2007, 1201, und vom 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 -, Schl.-H. OVG, Urteil vom 21.11.2007 - 2 LB 29/07 -.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2008 - 4 PA 390/07

    Abzugsfähigkeit von Darlehensverbindlichkeiten zwischen nahen Angehörigen vom

    Aufgrund der objektiven Zugriffsmöglichkeit auf das Sparkonto war dieses ihrem Vermögen im Sinne des § 27 Abs. 1 BAföG zuzurechnen (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2007 - 4 LA 37/06 - Bay. VGH, Beschl. v. 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 -).

    Denn für die Zuordnung des Vermögens ist allein maßgebend, wer formal die volle Verfügungsmacht über das Vermögen besitzt (Senatsbeschl. v. 2.7.2007 - 4 LA 37/06 - Bay. VGH, Beschl. v. 28.2.2007 - 12 ZB 06.2581 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.2.2007 - 3 Y 137/06 - OVG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 A 245/05 - Ramsauer/Stallbaum/Sternal, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Kommentar, 4. Aufl., § 21 Rn. 3).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07

    Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht;

    Eventuelle sonstige familieninterne Beschränkungen und Bindungen sowie interne Absprachen, welche die rechtliche Zuordnung und Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können prinzipiell angesichts der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 B 182/99 -, juris; OVG Bremen, Urt. v. 21.01.2007 - 2 A 245/05 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 16.05.2007 - 12 C 07.359 -, juris; Beschl. v. 06.03.2007 - 12 ZB 06.2726 -, juris; Beschl. v. 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.05.2007 - 4 LA 88/07 -, juris) und bewirken daher rechtlich gesehen auch kein Verwertungshindernis im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG.
  • VG Oldenburg, 22.02.2008 - 13 A 2911/05

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen rechtsmissbräuchlicher

    Unterlässt er dies, so muss er sich an dem von ihm erzeugten Rechtsschein festhalten lassen (VG Oldenburg, Urteil vom 27. April 2007 - 13 A 1100/05 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 4 LA 88/07 - Beschluss vom 28. Juni 2007 - 4 LA 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 779; Beschluss vom 3. Juli 2007 - 4 PA 115/07 - Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 12 C 06.468 -, juris; Urteil vom 17. November 2006 - 12 B 05.3317 -, juris; Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 ZB 06.2581 - juris).

    Würde der Rückzahlungsanspruch des Treugebers im Ausbildungsförderungsrecht im Regelfall als abzugsfähige Schuld anerkannt, so wäre einer Umgehung des Gesetzes, mit der Auszubildende die Anrechnung ihres Vermögens unterlaufen, Tür und Tor geöffnet (Bay. VGH, Urteil vom 17. November 2006 - 12 B 05.3317 -, juris; Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 ZB 06.2581 - juris; VG Augsburg, Urteil vom 7. Februar 2006 - Au 3 K 05.00813 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. Februar 2005 - 10 K 1069/04 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 1083/05

    Rücknahme des Bescheides über die Bewilligung von Ausbildungsförderung und

    vgl. in diesem Sinne aber wohl Oberverwaltungsgericht für das Saarland, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 3 Y 13/06 -, juris; Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 21. Februar 2007 - 2 A 245/05 -, juris: BayVGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 BV 06.2105 -, FamRZ 2007, 1201, und vom 28. Februar 2007 - 12 ZB 06.2581 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. November 2007 - 2 LB 29/07 -.
  • VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 10 E 323/05

    Rechtswidrige Verwendung von Bundesausbildungsförderung

    Auch ein vom einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen stellt ausbildungsförderungsrechtlich Vermögen des Auszubildenden und nicht Vermögen des Treugebers dar (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.06.2007 - 4 LA 39/06 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.02.2007 - 12 ZB 06.2581 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.08.2007; 12 C 07.633 -, Juris; VG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2006 - 11 K 176/06 -, Juris).

    Wegen des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung können vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit auf die Vermögensgegenstände unberührt lassen, die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2000 - 5 B 182.99 -, Juris: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, a. a. O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.02.2007, a. a. O.).

  • VG Oldenburg, 24.04.2007 - 13 A 1100/05

    Ausbildungsförderung; Auszubildender; Beweislast; Bewilligung; Rechtsmissbrauch;

    Unterlässt er dies, so muss er sich an dem von ihm erzeugten Rechtsschein festhalten lassen (BayVGH, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 12 C 06.468 -, juris; Urteil vom 17. November 2006 - 12 B 05.3317 -, juris; Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 ZB 06.2581 -).

    Ist das Treugut dem Vermögen des verdeckten Treugebers aber zuzurechnen, weil der Vermögenswert seinem Vermögen zugeflossen ist und er den Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft hervorgerufen hat, muss der mit der Vereinbarung einer verdeckten Treuhand entstehende Herausgabeanspruch ausbildungsförderungsrechtlich außer Betracht bleiben (BayVGH, Urteil vom 17. November 2006 - 12 B 05.3317 -, juris; Beschluss vom 28. Februar 2007 - 12 ZB 06.2581 - VG Augsburg, Urteil vom 7. Februar 2006 - Au 3 K 05.00813 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. Februar 2005 - 10 K 1069/04 -, juris).

  • VG Bayreuth, 14.01.2008 - B 3 K 06.228

    Ausbildungsförderung; Rücknahme und Rückforderung bereits bewilligter Leistungen;

  • VG Göttingen, 06.12.2007 - 2 A 42/06

    Anzurechnendes Vermögen; Ausbildungsförderung; Bewilligungsbescheid; Grundsatz

  • VG Oldenburg, 03.12.2007 - 13 A 1744/06

    Ausbildungsförderung; Frist; Grundsatz der Nachrangigkeit;

  • VG Frankfurt/Main, 26.11.2007 - 10 E 521/06

    BAföG: Berücksichtigung von Geldwerten in verdeckter Treuhand als Vermögen des

  • VG Sigmaringen, 23.05.2007 - 1 K 287/06

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Vermögen; Treuhand; Darlehen; Schulden

  • VG Minden, 08.05.2007 - 6 K 2397/06

    Anfechtungsklage gegen einen Rücknahme- und Erstattungsbescheid zur

  • VG München, 24.04.2008 - M 15 K 07.1099

    Verwaltungsverfahrensrecht"Rücknahme der Rücknahme" eines begünstigenden

  • VG Oldenburg, 20.07.2007 - 13 A 3210/05

    Alterssicherung; Anschein; Ausbildungsförderung; Bestandsinteresse;

  • VG Hamburg, 27.04.2007 - 2 K 5627/04

    Treuhandkonto als Vermögen im Sinne des BAföG

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