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   VGH Bayern, 13.11.2007 - 12 ZB 07.2882   

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VGH Bayern, 13.11.2007 - 12 ZB 07.2882 (https://dejure.org/2007,82796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2007 - 12 ZB 07.2882 (https://dejure.org/2007,82796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2007 - 12 ZB 07.2882 (https://dejure.org/2007,82796)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2008 - 10 LA 62/08

    Aufhebung eines Bescheides über den Übergang einer Anlieferungs-Referenzmenge

    So ist nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügegesetz) am 1. Januar 2005 für eine Gegendarstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf kein Raum mehr (Nds. OVG, Beschlüsse vom 8. Februar 2006 - 11 LA 82/05 -, NJW 2006, 2506 und vom 3. Mai 2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, 2171; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 L 101/07 -, juris; Bay. VGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 12 ZB 07.2882 - und vom 19. Januar 2006 - 4 CE 05.690 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 2 OG 1/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920; a. A. Thür.
  • VG Ansbach, 24.01.2008 - AN 15 K 07.03092

    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung in einem Einstellungsbeschluss

    Das Postulat der Rechtsmittelklarheit als Folge des im Rechtsstaatsprinzips verankerten Grundsatzes der Rechtssicherheit verlangt, dass Rechtsbehelfe in geschriebenen Prozessordnungen geregelt sind, was bei der Gegenvorstellung nicht der Fall ist (BayVGH, Beschluss vom 13.11.2007, Az. 12 ZB 07.2882 ).
  • VG Ansbach, 21.07.2008 - AN 14 K 07.30411

    Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss nach

    Selbst wenn der Gesetzgeber außerordentliche Rechtsbehelfe wie die Gegenvorstellung zur Rüge der Verletzung anderer Grundrechtsverletzungen als Gehörsverstöße nicht ausschließen wollte (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drs. 663/04 Seite 33), verlangt das Postulat der Rechtsmittelklarheit als Ausfluss des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatzes der Rechtssicherheit, dass Rechtsbehelfe in den geschriebenen Prozessordnungen geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sind, dass dem Rechtsschutzsuchenden der Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorgezeichnet wird (BayVGH vom 13.11.2007, 12 ZB 07.2882, juris unter Hinweis auf BVerfG a.a.O.).
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