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   VGH Bayern, 10.09.1998 - 12 ZB 97.2588   

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VGH Bayern, 10.09.1998 - 12 ZB 97.2588 (https://dejure.org/1998,43942)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.09.1998 - 12 ZB 97.2588 (https://dejure.org/1998,43942)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. September 1998 - 12 ZB 97.2588 (https://dejure.org/1998,43942)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 24.07.2003 - 12 B 99.2155

    Unterhaltsvorschussrecht, Ersatzanspruch, Fahrlässigkeit, Leben bei einem

    Maßgeblich ist daher, welche Person die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes sichert und befriedigt, d.h. wer im wesentlichen für die Pflege, für die Verköstigung, Kleidung, für die Ordnung und Gestaltung des Tagesablaufs sorgt und bei welcher Person das Kind im wesentlichen seine emotionale Zuwendung erhält (vgl. BayVGH vom 10.9.1998, 12 ZB 97.2588).
  • VG Würzburg, 17.03.2022 - W 3 K 21.759

    Leben des Kindes bei einem Elternteil iSd § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG

    Eine Alleinerziehung liegt dann vor, wenn die Sorge eines Elternteils nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominiert (ständige Rechtsprechung des BayVGH, vgl. z.B. U.v. 24.7.2003 - 12 B 99.2155 - juris Rn. 10; B.v. 10.9.1998 - 12 ZB 97.2588 - juris Rn. 3; B.v. 16.2.2007 - 12 C 06.3229 - juris Rn. 2; B.v. 22.4.2016 - 12 C 15.2382 - juris Rn. 6; VG Würzburg, U.v. 28.1.2021 - W 3 K 19.39 - BeckRS 2021, 7777 Rn. 23; U.v. 7.7.2011 - W 3 K 11.170 - juris Rn. 40; Grube, UVG, 2. Auflage 2020, § 1 Rn. 59 f. m.w.N.).
  • VG Würzburg, 07.07.2011 - W 3 K 11.170

    Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG

    Maßgeblich ist daher, welche Person die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes sichert und befriedigt, d.h. wer von den beiden Elternteilen im Wesentlichen für die Pflege, die Verköstigung, die Kleidung, für die Ordnung und Gestaltung des Tagesablaufs sorgt und bei welcher Person das Kind im Wesentlichen seine emotionale Zuwendung erhält (ständige Rechtsprechung etwa des BayVGH, vgl. z.B. U.v. 24.07.2003, Az.: 12 B 99.2155, juris, B.v. 10.09.1998, Az.: 12 ZB 97.2588, juris; B.v. 16.02.2007, Az.: 12 C 06.3229, juris).
  • VG Düsseldorf, 21.09.2009 - 21 K 5293/09

    Unterhaltsvorschuss Rückzahlung Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

    Hinsichtlich der angegriffenen Einstellung der bzw. Rückforderung von UVG-Leistungen im wesentlichen mit der Begründung, die unterhaltsberechtigten Kinder der Klägerin lebten bei beiden Elternteilen, nimmt die von der Rechtsprechung, vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 07.02.2006 - 12 ZB 04.2403 -, juris, und vom 10.09.1998 12 ZB 97.2588 - VG Lüneburg, Urteil vom 20.04.20004 - 4 A 2/03 , juris; VG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2000 - 9 K 4334/99 -, JAmt 2000, 149 - 150, entwickelten Kriterien zur Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals "bei einem seiner Elternteile lebt" zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG, die auch von der erkennenden Kammer angewandt werden, vgl. nur Urteile vom 20.03.2009 - 21 K 3534/08 , vom 11.07.2008 21 K 5960/07 - und vom 23.01.2001 - 21 K 1790/00 -, Gerichtsbescheid vom 15.02.2007 - 21 K 5676/06 -;.
  • VG Düsseldorf, 05.12.2014 - 21 K 7779/13

    Anspruch auf die Bewilligung von Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des

    Die Rechtsprechung, vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 07.02.2006 - 12 ZB 04.2403 -, juris, und vom 10.09.1998 - 12 ZB 97.2588 - juris; VG Lüneburg, Urteil vom 20.04.2004 - 4 A 2/03 -, juris, hat Kriterien zur Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals "bei einem seiner Elternteile lebt" zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG entwickelt, die auch von der erkennenden Kammer in ständiger Rechtsprechung angewandt werden.
  • VG Köln, 17.06.2019 - 26 K 1156/17
    Aber selbst wenn man ein Leben bei nur einem Elternteil als möglich ansähe, wenn der andere Elternteil in der gleichen Wohnung lebt, so noch BayVGH, Beschluss vom 10. September 1998 - 12 ZB 97.2588 - juris Rn. 3, so ist im hiesigen Fall nach dem oben genannten Maßstab nicht davon auszugehen.
  • VG Düsseldorf, 24.08.2009 - 21 K 4447/09

    Unterhaltsvorschuss Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Ablehnung der UVG-Leistungen durch den Beklagten im wesentlichen mit der Begründung, die unterhaltsberechtigten Kinder des Klägers und der Kindsmutter lebten bei beiden Elternteilen, die von der Rechtsprechung, vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 07.02.2006 - 12 ZB 04.2403 -, juris, und vom 10.09.1998 12 ZB 97.2588 - VG Lüneburg, Urteil vom 20.04.20004 - 4 A 2/03 , juris; VG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2000 - 9 K 4334/99 -, JAmt 2000, 149 - 150, entwickelten Kriterien zur Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals "bei einem seiner Elternteile lebt" zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG, die auch von der erkennenden Kammer angewandt werden, vgl. nur Urteile vom 20.03.2009 - 21 K 3534/08 , vom 11.07.2008 21 K 5960/07 - und vom 23.01.2001 - 21 K 1790/00 -, Gerichtsbescheid vom 15.02.2007 - 21 K 5676/06 -;.
  • VG Aachen, 29.01.2008 - 2 K 709/05
    Demgegenüber können die zu § 1567 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entwickelten Grundsätze zu dem Getrenntleben von Eheleuten nicht auch für die Frage des Zusammenlebens i.S. von § 1 Abs. 3 UVG herangezogen werden, vgl. so etwa Bay.VGH, Beschluss vom 10. September 1998 - 12 ZB 97.2588 -, juris, wonach auf das Vorliegen einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt wird.
  • VG Würzburg, 05.07.2011 - W 3 K 10.1104

    Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG

    Maßgeblich ist daher, welche Person die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes sichert und befriedigt, d.h. wer von den beiden Elternteilen im Wesentlichen für die Pflege, die Verköstigung, die Kleidung, für die Ordnung und Gestaltung des Tagesablaufs sorgt und bei welcher Person das Kind im Wesentlichen seine emotionale Zuwendung erhält (ständige Rechtsprechung etwa des BayVGH, vgl. z.B. U.v. 24.07.2003, Az.: 12 B 99.2155, juris; B.v. 10.09.1998, Az.: 12 ZB 97.2588, juris; B.v. 16.02.2007, Az.: 12 C 06.3229, juris).
  • VG Würzburg, 28.01.2021 - W 3 K 19.39

    Kindesmutter, Unterhaltsvorschußgesetz, Kindesvater, Umgangsvereinbarung,

    Eine Alleinerziehung liegt dann vor, wenn die Sorge eines Elternteils nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominiert (ständige Rechtsprechung etwa des BayVGH, vgl. z.B. U.v. 24.7.2003 - 12 B 99.2155 - juris, B.v. 10.9.1998 - 12 ZB 97.2588 - juris; B.v. 16.2.2007 - 12 C 06.3229 - juris; vgl. Grube, UVG, 2. Auflage 2020, § 1 Rn. 59, 60 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 22.12.2006 - 21 K 4929/06
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