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   VGH Bayern, 19.04.2000 - 12 ZB 98.2862   

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VGH Bayern, 19.04.2000 - 12 ZB 98.2862 (https://dejure.org/2000,58329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2000 - 12 ZB 98.2862 (https://dejure.org/2000,58329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2000 - 12 ZB 98.2862 (https://dejure.org/2000,58329)
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02

    Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise

    Für den Bereich der Jugendhilfe hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof demzufolge angenommen, dass auch am Ort einer Justizvollzugsanstalt ein für die örtliche Zuständigkeit maßgeblicher gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden kann (19.04.2000 - 12 ZB 98.2862 -, ZfJ 2000, 393 = DAVorn 2000, 417).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - 12 A 3303/07
    vgl. zu vergleichbaren ausländerrechtlichen Fallkonstellationen: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25.96 -, a.a.O.; Beschluss vom 8. Oktober 1993 - 1 B 71.93 -, InfAuslR 1994, 13; zum Kinder- und Jugendhilferecht: BayVGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 12 ZB 98.2862 -, ZfJ 2000, 417 m.w.N.

    vgl. HessVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 10 UZ 2031/05 -, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 12 ZB 98.2862 -, a.a.O.; VG Ansbach, Urteil vom 4. Oktober 2007 - AN 14 K 05.00925 -, juris.

  • VG Kassel, 05.03.2003 - 7 E 3330/00
    Ausgehend von der Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 wird in der Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei Peters, SGB I, Loseblatt, Stand Juni 1995, § 30 Anm.11, sowie VG Ansbach, Urteil vom 14.08.2000, - AN 14 K 99.01157 - Bay. VGH, Urteil vom 19.04.2000, -12 ZB 98.2862 -) ein gewöhnlicher Aufenthalt dann angenommen, wenn sich der Betreffende an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibens aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat.

    Schon aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich, dass es für die Frage, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt, nicht auf eine bestimmte Aufenthaltsdauer ankommt (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 19.04.2000 -12 ZB 98.2862 -), so dass die Tatsache, dass Frau J. und ihre drei Kinder nicht einmal einen Monat im Zuständigkeitsbereich des Beklagten gewohnt haben, die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nicht ausschließt.

    Während teilweise (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 19.04.2000, a.a.O.) ausgeführt wird, dass der Wille, an dem Ort einen Daseinsmittelpunkt zu begründen, nicht ausschlaggebend sein könne (ebenso Peters, a.a.O.), wird vereinzelt vertreten, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt nur dann vorliege, wenn die Person subjektiv auch den Willen habe, einen bestimmten Ort zum Mittelpunkt der Lebensbeziehung zu machen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 14.08.2000, a.a.O.).

  • VG Kassel, 28.05.2002 - 7 E 2272/01
    Schon aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich, dass es für die Frage, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt, nicht auf eine bestimmte Aufenthaltsdauer ankommt (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 19.04.2000 -12 ZB 98.2862 -), so dass die Tatsache, dass Frau E. nicht einmal einen Monat im Zuständigkeitsbereich des Beklagten gewohnt hat, die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nicht ausschließt.

    Ausgehend von der Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 wird in der Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei Peters, a.a.O. sowie VG Ansbach, Urteil vom 14.08.2000 - AN 14 K 99.01157 -, Bay. VGH, Urteil vom 19.04.2000, -12 ZB 98.2862 -) ein gewöhnlicher Aufenthalt dann angenommen, wenn sich der Betreffende an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibens aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat.

    Während teilweise (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 19.04.2000, a.a.O.) ausgeführt wird, dass der Wille, an dem Ort einen Daseinsmittelpunkt zu begründen, nicht ausschlaggebend sein könne (ebenso Peters, a.a.O.), wird vereinzelt vertreten, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt nur dann vorliege, wenn die Person subjektiv auch den Willen habe, einen bestimmten Ort zum Mittelpunkt der Lebensbeziehung zu machen (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 14.08.2000, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 29.04.2020 - W 3 K 18.1380

    Kostenerstattung zwischen Trägern der Jugendhilfe

    Demgegenüber hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 19.4.2000 - 12 ZB 98.2862 - juris Rn. 4) bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird, einen Aufenthalt bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibens in der JVA und damit einen dortigen gewöhnlichen Aufenthalt angenommen (vgl. auch BVerwG; U.v. 29.9.2010 - 5 C 21.09 - JAmt 2011, S. 279, 280 für eine siebenjährige Strafhaft bei vollständigem Abbruch der Beziehungen zu den vorigen Aufenthaltsorten).
  • OVG Saarland, 03.09.2007 - 3 Q 133/06

    Fortbestehen der örtlichen Zuständigkeit des Trägers für Jugendhilfeleistung bei

    hierzu etwa Bay VGH, Beschluss vom 19.4.2000 - 12 ZB 98.2862 - DA Vorm 2000, 417 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - 12 A 512/17
    - 12 A 1546/16 -, nrwe.de, und vom 16. Februar 2009 - 12 A 3303/07 -, a. a. O. Rn. 70; vgl. zum Abbruch der Beziehungen im Fall einer Strafhaft auch BVerwG, Urteil 29. September 2010 - 5 C 21.09 -, a. a. O. Rn. 14; BayVGH, Urteil vom 26. November 2008 - 12 BV 08.675, 12 BV 08.757 -, juris Rn. 25, und Beschluss vom 19. April 2000 - 12 ZB 98.2862 -, juris Rn. 7; OVG Saarl., Beschluss vom 3. September 2007 - 3 Q 133/06 -, juris Rn. 25 .
  • VG Köln, 01.02.2017 - 26 K 374/16
    30; BayVGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 12 ZB 98.2862 -, juris, Rdnr. 4, bei lebenslanger Haft ohne Bindungen zum Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts; VG Freiburg, Urteil vom 7. November 2013 - 4 K 1340/12 -, juris, Leitsatz 2 und Rdnr. 26.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2004 - 16 A 468/01

    Begriff des "Verziehens" in § 107 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG);

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25.96 -, Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ-RR 1997, 751, sowie Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 12 ZB 98.2862 -, juris, jeweils m.w.N.
  • VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295

    Widerklage; Ruhen des Personensorgerechts; Festschreibung der bisherigen

    Der Rückerstattungsanspruch ergebe sich aus § 112 SGB X. Ursächlich für die Kostenzusage des Klägers gegenüber der Beklagten nach § 89 a Abs. 1, 3 SGB VIII i.V.m. § 86 Abs. 3 und Abs. 2 Satz 2 SGB VIII sei der Umstand gewesen, dass der gA der Kindsmutter im Landkreis ... auch ab Haftantritt wegen des Bezugspunktes zum Landkreis anerkannt worden sei (vgl. BayVGH vom 19.4.2000, Az. 12 ZB 98.2862).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2005 - 12 B 1921/05
  • VG Bayreuth, 11.02.2013 - B 3 K 12.354

    Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts eines inhaftierten Elternteils; Umzug

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