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VGH Bayern, 14.03.2001 - 12 ZC 01.513 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 3 N 137.16
Bereitschaft eines Verfahrensbevollmächtigten zur Entgegennahme eines Urteils; …
Der innerhalb dieser Frist mit Schriftsatz vom 13. September 2016 übersandte Berufungszulassungsantrag ist nach Mitteilung des Verfahrensbevollmächtigten des Klägers zwar von ihm als Entwurf gefertigt worden, die Wahrung der Schriftform nach § 125 Abs. 1 in Verbindung mit § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO - § 125 Abs. 1 VwGO ist auch im Berufungszulassungsverfahren anzuwenden (…vgl. Beschluss des Senats vom 15. Dezember 2005 - OVG 3 N 92.04 - juris Rn. 2) - erfordert, wenn wie hier eine der Ausnahmen, die für bestimmte moderne technische Kommunikationsformen anerkannt werden, nicht gegeben ist, grundsätzlich aber auch die eigenhändige Unterschriftsleistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1961 - VI B 2 u. 7.61 - BVerwGE 13, 141 [142 f.] sowie Beschlüsse vom 25. August 1970 - I WB 136.69 - BVerwGE 43, 113 [114] …und vom 27. Januar 2003 - 1 B 92/02, 1 PKH 12/02 - juris Rn. 4) durch einen nach § 67 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 VwGO zur Prozessvertretung Berechtigten (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. März 2001 - 12 ZC 01.513 - juris Rn. 2).