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   VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15   

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VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15 (https://dejure.org/2015,35727)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17.11.2015 - 12-VI-15 (https://dejure.org/2015,35727)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17. November 2015 - 12-VI-15 (https://dejure.org/2015,35727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwerfung eines mehrere Richter des Oberlandesgerichts München betreffenden Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Überprüfung eines strafgerichtlichen Beschlusses am Maßstab des Grundrechts auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots; ...

  • rewis.io

    Oberlandesgericht, Bevollmächtigte, Verfassungsgerichtshof, Strafanzeige, Beschwerdeführer, VfGHG, Maßstab, Borgmann, Ablehnungsgesuch, BayVerfGH, Buchner, Zivilrechtsstreit, Generalstaatsanwaltschaft, Falschaussage, ohne mündliche Verhandlung, Verwerfung, Prozess, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (22)

  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15
    Durch das Klageerzwingungsverfahren soll dieses Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft nicht durchbrochen, sondern nur seine Ausübung, die Einhaltung des Legalitätsprinzips, kontrolliert werden (VerfGH BayVBl 2004, 493; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 20).

    An diesem Umstand ändert sich auch nichts dadurch, dass der Beschwerdeführer - quasi im Rahmen einer "Kettenreaktion" - eine beständig wachsende Zahl von Strafanzeigen und Ablehnungsanträgen gegen mit der Sache befasste Richter und Staatsanwälte einreicht (vgl. VerfGH vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris; vom 22.9.2015 - Vf. 107-VI-14; vom 22.9.2015 - Vf. 112-VI-14; vom 22.9.2015 - Vf. 8-VI-15).

    Selbst eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 18 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 30.03.2004 - 60-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15
    Das ist der Fall, wenn die Formerfordernisse an einen Klageerzwingungsantrag weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist (VerfGH vom 30.3.2004 BayVBl 2004, 493; BVerfG vom 28.11.1999 NJW 2000, 1027).

    Durch das Klageerzwingungsverfahren soll dieses Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft nicht durchbrochen, sondern nur seine Ausübung, die Einhaltung des Legalitätsprinzips, kontrolliert werden (VerfGH BayVBl 2004, 493; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 20).

    Dies stellt eine fachkundige Überprüfung sicher, umfasst aber auch die Verpflichtung des Anwalts, auf die gesetzlichen Vorschriften über Voraussetzungen und Form von Prozesshandlungen zu achten (VerfGH BayVBl 2004, 493).

  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15
    Das ist der Fall, wenn die Formerfordernisse an einen Klageerzwingungsantrag weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist (VerfGH vom 30.3.2004 BayVBl 2004, 493; BVerfG vom 28.11.1999 NJW 2000, 1027).

    Diese an strengen formalen Anforderungen ausgerichtete Auffassung des Oberlandesgerichts, die mit der herrschenden Rechtsprechung der Fachgerichte übereinstimmt und der sich das Schrifttum weitgehend angeschlossen hat (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 172 Rn. 27 a und b m. w. N.), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG vom 14.3.1988 NJW 1988, 1773; vom 6.4.1992 NJW 1993, 382; NJW 2000, 1027).

    Sie bezweckt, die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und nicht hinreichend substanziierte Anträge zu bewahren (BVerfG NJW 2000, 1027).

  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1568/12

    Einstellung der Ermittlungen nach dem Tod einer Offiziersanwärterin auf der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15
    Insbesondere liege ein Verstoß gegen den Anspruch auf Strafverfolgung gegen Dritte gemäß der "Gorch Fock-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2014 Az. 2 BvR 1568/12 vor.

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2014 Az. 2 BvR 1568/12 lässt sich für den vorliegenden Fall bereits deshalb nichts herleiten, weil der Klageerzwingungsantrag im dortigen Ausgangsverfahren für zulässig erachtet worden war, eine sachliche Prüfung durch das Oberlandesgericht Schleswig somit eröffnet war.

  • VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15
    Die gegen diese Entscheidungen zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde Vf. 12-VI-11 wurde durch Entscheidung vom 21. November 2011 als unbegründet abgewiesen.

    Letztlich erschöpfen sich die Vorwürfe des Beschwerdeführers darin, dass er die Beweiswürdigung angreift, die mehrere Zivilgerichte im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse an der Karussellbar vorgenommen haben (vgl. VerfGH vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris).

  • VerfGH Bayern, 03.05.2012 - 58-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer Vorauszahlung auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15
    Auf der Grundlage des Vortrags in der Verfassungsbeschwerde muss die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheinen (vgl. VerfGH vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/42 f.; vom 14.9.2009 BayVBl 2010, 250/251; vom 1.3.2012 - Vf. 33-VI-11 - juris Rn. 18; vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn. 48).

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde dagegen nicht (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/51 m. w. N.; vom 3.11.2010 BayVBl 2011, 575; vom 1.3.2012 - Vf. 33-VI-11 - juris Rn. 18; vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn. 48).

  • VerfGH Bayern, 01.03.2012 - 33-VI-11

    Wegen fehlender Substantiierung und wegen Verfristung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15
    Auf der Grundlage des Vortrags in der Verfassungsbeschwerde muss die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheinen (vgl. VerfGH vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/42 f.; vom 14.9.2009 BayVBl 2010, 250/251; vom 1.3.2012 - Vf. 33-VI-11 - juris Rn. 18; vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn. 48).

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde dagegen nicht (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/51 m. w. N.; vom 3.11.2010 BayVBl 2011, 575; vom 1.3.2012 - Vf. 33-VI-11 - juris Rn. 18; vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn. 48).

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 107-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Richter nach abgewiesener Amtshaftungsklage

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15
    An diesem Umstand ändert sich auch nichts dadurch, dass der Beschwerdeführer - quasi im Rahmen einer "Kettenreaktion" - eine beständig wachsende Zahl von Strafanzeigen und Ablehnungsanträgen gegen mit der Sache befasste Richter und Staatsanwälte einreicht (vgl. VerfGH vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris; vom 22.9.2015 - Vf. 107-VI-14; vom 22.9.2015 - Vf. 112-VI-14; vom 22.9.2015 - Vf. 8-VI-15).
  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 112-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Staatsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung im

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15
    An diesem Umstand ändert sich auch nichts dadurch, dass der Beschwerdeführer - quasi im Rahmen einer "Kettenreaktion" - eine beständig wachsende Zahl von Strafanzeigen und Ablehnungsanträgen gegen mit der Sache befasste Richter und Staatsanwälte einreicht (vgl. VerfGH vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris; vom 22.9.2015 - Vf. 107-VI-14; vom 22.9.2015 - Vf. 112-VI-14; vom 22.9.2015 - Vf. 8-VI-15).
  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 8-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15
    An diesem Umstand ändert sich auch nichts dadurch, dass der Beschwerdeführer - quasi im Rahmen einer "Kettenreaktion" - eine beständig wachsende Zahl von Strafanzeigen und Ablehnungsanträgen gegen mit der Sache befasste Richter und Staatsanwälte einreicht (vgl. VerfGH vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris; vom 22.9.2015 - Vf. 107-VI-14; vom 22.9.2015 - Vf. 112-VI-14; vom 22.9.2015 - Vf. 8-VI-15).
  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

  • BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines

  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
  • VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13

    Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge

  • VerfGH Bayern, 27.08.2013 - 103-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags

  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

  • VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung

  • VerfGH Bayern, 25.11.2014 - 21-VI-14

    Zeitliche Grenzen der materiellen Rechtskraft

  • VerfGH Bayern, 18.11.2014 - 64-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Unter dem Gesichtspunkt des Verbots von Überraschungsentscheidungen ist Art. 91 Abs. 1 BV nur dann verletzt, wenn das Gericht dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.11.2005 VerfGHE 58, 266/269 f.; vom 17.2.2012 VerfGHE 65, 35/41 f.; vom 17.11.2015 - Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 25).

    Zum anderen gibt das Grundrecht auf rechtliches Gehör den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 31.3.2008 VerfGHE 61, 66/70; VerfGHE 65, 262/265; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 17.11.2015 - Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 25).

  • VerfGH Bayern, 30.05.2016 - 58-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs - Verstoß gegen das

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör untersagt den Gerichten ferner, ihren Entscheidungen Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 21.2.1997 VerfGHE 50, 9/13 f.; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 17.11.2015 -Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 50-VI-18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

    2) vom 17.11.2015, Vf. 12-VI-15 und 3) vom 17.11.2015, Vf. 32-VI-15 jeweils einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht" hätten.

    Der Antrag auf Ablehnung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die an Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt haben, ist offensichtlich unzulässig.

    Von den unterzeichnenden Richtern haben der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Küspert an allen genannten Entscheidungen und der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. B. bei den Entscheidungen vom 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt.

    Der Antrag auf Ablehnung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die an Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt haben, ist offensichtlich unzulässig.

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

    2) vom 17.11.2015, Vf. 12-VI-15 und 3) vom 17.11.2015, Vf. 32-VI-15 jeweils einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht" hätten.

    Der Antrag vom 18. Juli 2018 auf Ablehnung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die an Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt haben, ist offensichtlich unzulässig.

    - die Richterin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Koch, die bei den Entscheidungen vom 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt hat,.

    - die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs W. und R., die bei den Entscheidungen vom 17. November 2015 Vf. 12-VI-15 mitgewirkt haben und.

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

    2) vom 17.11.2015, Vf. 12-VI-15 und 3) vom 17.11.2015, Vf. 32-VI-15 jeweils einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht" hätten.

    Der Antrag vom 20. Juli 2018 auf Ablehnung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die an Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt haben, ist offensichtlich unzulässig.

    - den Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. B., der bei den Entscheidungen vom 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt hat, und.

    - die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs W. und R., die bei den Entscheidungen vom 17. November 2015 Vf. 12-VI-15 mitgewirkt haben.

  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 56-VI-18

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs -Grundsatz der

    2) vom 17.11.2015 Vf. 12-VI-15 und 3) vom 17.11.2015 Vf. 32-VI-15 jeweils einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht" hätten.

    Der Antrag vom 10. August 2018 auf Ablehnung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die an Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt haben, ist offensichtlich unzulässig.

  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 47-VI-18

    Unbegründete Besorgnis wegen Befangenheit - Richter nicht vom Verfahren

    2) vom 17.11.2015, Vf. 12-VI-15 und 3) vom 17.11.2015, Vf. 32-VI-15 jeweils einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht" hätten.

    Der Antrag auf Ablehnung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die an Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt haben, ist offensichtlich unzulässig.

    Der Antrag auf Ablehnung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die an Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt haben, ist offensichtlich unzulässig.

  • VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17

    Wegen Verstoßes gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters teilweise

    a) Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV wird durch ein Gericht nur dann verletzt, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 168/177; vom 17.11.2015 - Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Deshalb und im Hinblick auf die Bedeutung, die die Einleitung eines Strafverfahrens für den individuellen Rechtsfrieden eines Beschuldigten hat, ist es gerechtfertigt, an die formalen Voraussetzungen eines Klageerzwingungsantrags strenge Anforderungen zu stellen (VerfGH BayVBl 2004, 493; vom 17.11.2015 - Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 26 f.; vom 16.11.2018 - Vf. 23-VI-16 - juris Rn. 35).
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 46-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne

    2) vom 17.11.2015, Vf. 12-VI-15 und 3) vom 17.11.2015, Vf. 32-VI-15 jeweils einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht" hätten.

    Der Antrag vom 16. Juli 2018 auf Ablehnung der Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die an Entscheidungen vom 22. September und/oder 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 8-VI-15, Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt haben, ist offensichtlich unzulässig.

    - den Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. B., der bei den Entscheidungen vom 17. November 2015 in den Verfahren Vf. 12-VI-15 und Vf. 32-VI-15 mitgewirkt hat und.

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer

  • VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der

  • OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 47/15

    Antragsbefugnis des Erben und Pflichtteilsberechtigten im

  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 50-VI-18

    Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • VerfGH Bayern, 22.08.2016 - 96-VI-14

    Gewährung rechtlichen Gehörs und keine Erschöpfung des Rechtsweges

  • VerfGH Bayern, 15.02.2016 - 45-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung u.a. mangels Erhebung

  • VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die gemeindliche Einziehung eines öffentlichen

  • OLG Bamberg, 08.12.2015 - 3 Ws 38/15

    Unzulässiger Klageerzwingungsantrag wegen unterlassener Anfechtung früherer

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