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   BSG, 31.01.1973 - 12/3 RK 16/70   

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https://dejure.org/1973,11327
BSG, 31.01.1973 - 12/3 RK 16/70 (https://dejure.org/1973,11327)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1973 - 12/3 RK 16/70 (https://dejure.org/1973,11327)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1973 - 12/3 RK 16/70 (https://dejure.org/1973,11327)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Synchronsprecher -

    Letzteres erfordert vielmehr eine - hier nicht vorliegende - ununterbrochen anhaltende Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die Arbeitskraft des Betroffenen (vgl BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 39 f; BSG Urteil vom 31.1.1973 - 12/3 RK 16/70 - USK 7311 S 50; BSGE 36, 262, 265 = SozR Nr. 8 zu § 441 RVO) .
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

    Wie bereits erörtert, erfordert Letzteres eine - hier nicht vorliegende - ununterbrochen anhaltende Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die Arbeitskraft des Betroffenen (vgl BSG Urteil vom 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 39 f; BSG Urteil vom 31.1.1973 - 12/3 RK 16/70 - USK 7311 S 50; BSG Urteil vom 22.11.1973 - 12 RK 17/72 - BSGE 36, 262, 264 f = SozR Nr. 8 zu § 441 RVO S Aa 11 RS) .
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Soweit Lohn- und Kopfschlächter ebenso wie Ausbeiner und Zerleger von Schlachttieren in einer sog Eigenkolonne (Arbeitsgemeinschaft; vgl zum Begriff BSG SozR Nr. 15 zu § 1227 RVO) oder als "Einzelgänger" auf Schlachthöfen oder in fleischverarbeitenden Unternehmen für verschiedene oder nur einen Auftraggeber Vieh schlachten oder weiterverarbeiten, sind sowohl der Obmann der Kolonne als auch die einzelnen Kolonnenmitglieder bzw die "Einzelgänger" als Beschäftigte angesehen worden, und zwar überwiegend als Arbeitnehmer der Auftraggeber (vgl BSG SozR Nr. 15 zu § 1227 RVO; BSG SozR Nr. 6 zu § 441 RVO; BSG vom 31. Januar 1973 - 12/3 RK 16/70 - USK 7311 in Bestätigung des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 14. November 1969, Das Beitragsrecht/Meuer 545 A 7 a 12; LSG Niedersachsen vom 9. Mai 1967, Das Beitragsrecht/Meuer 545 A 7 a 5: Arbeitgeber ist die Arbeitsgemeinschaft; LSG Baden-Württemberg vom 28. April 1978, Die Beiträge 1979 S 278; LSG Niedersachsen vom 18. Dezember 1991, Die Sozialversicherung 1992 S 166; Bayerisches LSG vom 22. Oktober 1992, Die Beiträge 1993 S 148).
  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 17/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an

    Letzteres erfordert vielmehr eine - hier nicht vorliegende - ununterbrochen anhaltende Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die Arbeitskraft des Betroffenen (vgl BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 39 f; BSG Urteil vom 31.1.1973 - 12/3 RK 16/70 - USK 7311 S 50; BSGE 36, 262, 265 = SozR Nr. 8 zu § 441 RVO) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 8 R 975/12

    Statusfeststellungsverfahren für einen Videotechniker; Gegenstand einer

    Davon wiederum zu unterscheiden sind jedoch solche Beschäftigungen, die sich nicht aufgrund einer schon vorher getroffenen Abrede wiederholen und dann Ausfluss eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses sind, sondern die sich lediglich tatsächlich - entsprechend einem nicht vorhersehbaren Arbeitsbedarf - mehr oder weniger lückenlos aneinanderreihen (BSG, Urteil v. 31.1.1973, 12/3 RK 16/70, juris; BSG, Urteil v. 16.2.1983, a.a.O.; BSG, Urteil v. 4.6.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13).
  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 5 KR 43/14

    Unständige Beschäftigung eines Schauspielers

    Der Begriff der unständigen Beschäftigung wurde aus dem Tätigkeitstypus von Tagelöhnern in der Landwirtschaft, Hafenarbeitern oder Großmarktpackern entwickelt und ist in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung im Anschluss an die Rechtsprechung zu § 441 RVO (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 1973 - 12/3 RK 16/70, Rn. 21 [Lohnschlächter] - zitiert nach juris) wortgleich legal definiert.
  • BSG, 22.11.1973 - 12 RK 17/72

    Entrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung und

    Dies ist bereits in der Rechtsprechung dargelegt worden (vgl. AN 1932, 22; SozR Nr. 1 zu § 441 RVO; Urteil des Senats vom 31. Januar 1973 - 12/3 RK 16/70 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - L 8 R 517/14

    Begründung der Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung (hier:

    Davon wiederum zu unterscheiden sind jedoch solche Beschäftigungen, die sich nicht aufgrund einer schon vorher getroffenen Abrede wiederholen und dann Ausfluss eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses sind, sondern die sich lediglich tatsächlich - entsprechend einem nicht vorhersehbaren Arbeitsbedarf - mehr oder weniger lückenlos aneinanderreihen (BSG, Urteil v. 31.1.1973, 12/3 RK 16/70, juris; BSG, Urteil v. 16.2.1983, a.a.O.; BSG, Urteil v. 4.6.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13).
  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 23/81

    Unständige kurzfristige Beschäftigungen - Im voraus vereinbarte Arbeitseinsätze -

    Auch wiederholte kurzfristige Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber können unständig sein, wenn sie, wie hier, von vornherein auf weniger als eine Woche begrenzt sind (Urteil des Senats vom 31. Januar 1973, 12/3 RK 16/70, USK7311; SozRRVO}S4u1 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 25.10.2005 - L 5 KR 127/04

    Anspruch auf Nachzahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung auf Grund der

    Soweit Lohn- und Kopfschlächter ebenso wie Ausbeiner und Zerleger von Schlachttieren in einer sogenannten Eigenkolonne oder als Einzelgänger auf Schlachthöfen oder in fleischverarbeitenden Unternehmen für verschiedene oder nur einen Auftraggeber Vieh schlachten oder weiterverarbeiten, sind sowohl der Obmann der Kolonne als auch die einzelnen Kolonnenmitglieder bzw. die Einzelgänger - die Größe der Kolonne spielt also keinerlei Rolle - als Beschäftigte angesehen worden, und zwar überwiegend als Arbeitnehmer der Auftraggeber (BSG SozR Nr. 15 zu § 1227 RVO; BSG SozR Nr. 6 zu § 441 RVO; BSG vom 31. Januar 1973 - 12/3 RK 16/70; Bayer. LSG vom 22. Oktober 1992, Die Beiträge 1993 S.148).
  • BSG, 22.11.1973 - 3 RK 83/71

    Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung

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