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   BSG, 01.12.1972 - 12/3 RK 36/71   

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BSG, 01.12.1972 - 12/3 RK 36/71 (https://dejure.org/1972,1898)
BSG, Entscheidung vom 01.12.1972 - 12/3 RK 36/71 (https://dejure.org/1972,1898)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 1972 - 12/3 RK 36/71 (https://dejure.org/1972,1898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 35, 78
  • NJW 1973, 774
  • MDR 1973, 345
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 98/63

    Krankengeld neben Erwerbsunfähigkeitsrente - Krankengeld neben Altersruhegeld -

    Auszug aus BSG, 01.12.1972 - 3 RK 36/71
    Nach der Rechtsprechung es des BVerfG ist "wegen Verstoßes gegon das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes regelmäßig verfassungswidrig", wenn belastende Gesetze in "schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen und dadurch echte Rückwirkungen entfalten" (so BVerfG Beschluß vo 25.5"1971" DVB1 1971, 654, BVerfGE 11, 159, 145 f; 15, 261, 271; 14, 288, 297; 18, 155" 142; 227 241, 248; 27, 575, 585; BSG 24, 285, 288)° Im Unterschied zu einer solchen "echten" Rückwirkung handelt sich bei es.

    der Anwendung des 5 597 a RVG hier - wie das LSG richtig erkannt hat - jedoch nur um einen Fall der sog° "unechten" Rückwirkung, bei der nach der Rechtsprechung des BVerfG eine Norm "zwar nicht auf vergangene, aber auch nicht nur auf zukünftige, sondern auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt" und dadurch die betroffene Rechtsposition nachträglich verschlechtert (BVerfG DVBI 4974, 654, DÖV 4974, 604; BVerfGE 44, 459, 446; 44, 288, 297; 45, 545, 524; 22, 244, 248; 25, 442, 454; 25, 269, 290; BSG 24, 285, 288), So ist hier° Zwar sind die Beitragsforderungen und der es.

    ist "unechter" Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen° Nur wenn eine solche Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Sicherheit der bestehenden Lage den Vorrang verdient, erweist sich die Rückuirkung als unzulässig" (so BVerfG DÖV 1974, 604; vgl° BVerfGE 15, 274, 278)° Ergibt diese Abwägung unter Berück; sichtigung des Ausmaßes des Vertrauensschadens dagegen, daß der Einzelne für sein Vertrauen "auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen kann", ist die "unechte" Rückwirkung eines Gesetzes verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 24, 220, 250; 44, 288, 500; BSG 24, 285, 288) Letzteres trifft hier zu: "" ".

  • RG, 16.02.1900 - VI a. 181/99
    Auszug aus BSG, 01.12.1972 - 3 RK 36/71
    Schuldnerverzug bereits vor dem Inkrafttreten des 5 597 a : Abs° 2 RVG, von diesem Zeitpunkt aus gesehen also in der Vergangenheit, entstanden" Das rechtfertigt aber nicht den von der Revision gezogenen Schluß, damit sei der die Zinspflicht begründehde Sachverhalt in der Vergangenheit abgeschlosseno Wenn % 597 a Abs° 2 RVO als matbestandsmerkmal eine Beitragsforderung und den Schuldnerverzug fordert, bedeutet dies nicht, daß die Vorschrift ihre Entstghpng mit der Zinspflicht belegt° Vielmehr knüpft\ über mehr als drei Monate an" Der rechtlich bedeutsame Sachverhalt liegt nicht in der Entstehung von Forderung und Verzug als solchen, sondern in dem mangels Erfüllung der Forderung vorhandenen Zinsschuldverhältnis (vgl° auch RGZ 46, 74;.
  • BVerfG, 28.07.1964 - 2 BvR 201/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Revisionsverfahren

    Auszug aus BSG, 01.12.1972 - 3 RK 36/71
    Nach der Rechtsprechung es des BVerfG ist "wegen Verstoßes gegon das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes regelmäßig verfassungswidrig", wenn belastende Gesetze in "schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen und dadurch echte Rückwirkungen entfalten" (so BVerfG Beschluß vo 25.5"1971" DVB1 1971, 654, BVerfGE 11, 159, 145 f; 15, 261, 271; 14, 288, 297; 18, 155" 142; 227 241, 248; 27, 575, 585; BSG 24, 285, 288)° Im Unterschied zu einer solchen "echten" Rückwirkung handelt sich bei es.
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

    Auszug aus BSG, 01.12.1972 - 3 RK 36/71
    zulässig ist, wenn 2 w i n g e n d e , dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnete Gründe des gemeinen Wohls sie rechtfertigen (so BVerfG DÖV 1971, 604; BVerfGE 15, 261, 271 f), bei einem Gesetz mit Rückwirkung""das.
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 01.12.1972 - 3 RK 36/71
    Nach der Rechtsprechung es des BVerfG ist "wegen Verstoßes gegon das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes regelmäßig verfassungswidrig", wenn belastende Gesetze in "schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen und dadurch echte Rückwirkungen entfalten" (so BVerfG Beschluß vo 25.5"1971" DVB1 1971, 654, BVerfGE 11, 159, 145 f; 15, 261, 271; 14, 288, 297; 18, 155" 142; 227 241, 248; 27, 575, 585; BSG 24, 285, 288)° Im Unterschied zu einer solchen "echten" Rückwirkung handelt sich bei es.
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BSG, 01.12.1972 - 3 RK 36/71
    ist "unechter" Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen° Nur wenn eine solche Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Sicherheit der bestehenden Lage den Vorrang verdient, erweist sich die Rückuirkung als unzulässig" (so BVerfG DÖV 1974, 604; vgl° BVerfGE 15, 274, 278)° Ergibt diese Abwägung unter Berück; sichtigung des Ausmaßes des Vertrauensschadens dagegen, daß der Einzelne für sein Vertrauen "auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen kann", ist die "unechte" Rückwirkung eines Gesetzes verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 24, 220, 250; 44, 288, 500; BSG 24, 285, 288) Letzteres trifft hier zu: "" ".
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BSG, 01.12.1972 - 3 RK 36/71
    der Anwendung des 5 597 a RVG hier - wie das LSG richtig erkannt hat - jedoch nur um einen Fall der sog° "unechten" Rückwirkung, bei der nach der Rechtsprechung des BVerfG eine Norm "zwar nicht auf vergangene, aber auch nicht nur auf zukünftige, sondern auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt" und dadurch die betroffene Rechtsposition nachträglich verschlechtert (BVerfG DVBI 4974, 654, DÖV 4974, 604; BVerfGE 44, 459, 446; 44, 288, 297; 45, 545, 524; 22, 244, 248; 25, 442, 454; 25, 269, 290; BSG 24, 285, 288), So ist hier° Zwar sind die Beitragsforderungen und der es.
  • VGH Hessen, 30.01.1974 - I OE 18/73
    Auszug aus BSG, 01.12.1972 - 3 RK 36/71
    ist "unechter" Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen° Nur wenn eine solche Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Sicherheit der bestehenden Lage den Vorrang verdient, erweist sich die Rückuirkung als unzulässig" (so BVerfG DÖV 1974, 604; vgl° BVerfGE 15, 274, 278)° Ergibt diese Abwägung unter Berück; sichtigung des Ausmaßes des Vertrauensschadens dagegen, daß der Einzelne für sein Vertrauen "auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht beanspruchen kann", ist die "unechte" Rückwirkung eines Gesetzes verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 24, 220, 250; 44, 288, 500; BSG 24, 285, 288) Letzteres trifft hier zu: "" ".
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Er bezweckt, der Säumnis bei der Erfüllung von Beitragspflichten entgegenzuwirken und den Trägern der Sozialversicherung einen gesetzlich standardisierten Mindestschadensausgleich zu gewähren (BSG 14. Juni 1984 - 10 RAr 9/83 - ZIP 1984, 1513, 1514; 26. Februar 1991 - 10 RAr 4/90 - BSGE 68, 158, 160; Hauck/Haines SGB IV K § 24 Rn. 1; KassKomm-Seewald § 24 SGB IV Rn. 1, 5; zur Vorgängerregelung des § 397 a RVO BSG 1. Dezember 1972 - 12/3 RK 36/71 - BSGE 35, 78, 81).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Sie sind Druckmittel zur Sicherstellung eines geordneten Verwaltungsablaufs und der Beschaffung der hierfür benötigten Finanzmittel (BSG SozR 4-2500 § 266 Nr. 4; BSGE 35, 78 = SozR Nr. 1 zu § 397a RVO; BSG Urteil vom 23.10.1987 - 12 RK 11/86 - ZIP 1988, 984) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Verfassungsmäßigkeit von erhöhten

    Die Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 SGB IV sanktioniert die verspätete Beitragszahlung, indem durch die säumnisbedingte Erhöhung des Zahlbetrages einerseits zur Sicherstellung eines geordneten Verwaltungsablaufs und der Beschaffung der hierfür benötigten Finanzmittel Druck auf den Schuldner ausgeübt wird (BSG SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 15; BSG SozR 4-2500 § 266 Nr. 4 RdNr 15; BSGE 35, 78 = SozR Nr. 1 zu § 397a RVO; BSG Urteil vom 23.10.1987 - 12 RK 11/86 - ZIP 1988, 984, 985) , andererseits aber auch ein standardisierter Mindestschadensausgleich für den durch die Nichtzahlung eingetretenen Zinsverlust und Verwaltungsaufwand vorgenommen wird (BSGE 92, 150, 152 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 2, RdNr 12; BSGE 88, 146, 152 = SozR 3-2400 § 24 Nr. 4 S 15) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

    Der Gesetzgeber wollte hingegen keine "Verwaltungsvereinfachung" in der Form herbeiführen, dass in Fällen der Nachlässigkeit (in denen auch nach der Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 01. Dezember 1972 - 12/3 RK 36/71 -, BSGE 35, 78, durchaus Zinsen nach § 397a Abs. 2 RVO a.F. zu erheben waren) auf eine Abschöpfung des Zinsvorteils gänzlich verzichtet wird.
  • BGH, 28.11.1986 - V ZR 257/85

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabrede; Geltendmachung von Zinsen im

    Diese Zinsen können aber nach der Konkurseröffnung anfallen und auch gegen den Gemeinschuldner persönlich geltend gemacht werden (Böhle/Stammschräder/Kilger, KO 14. Aufl. § 63 Anm. 2; Hess/Kropshofer, KO 2. Aufl. § 63 Rdn. 1, 4 und 5; Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 63 Rdn. 1; BSG NJW 1973, 774, 775; OLG Düsseldorf MDR 1969, 759 ff).
  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 33/81

    Nichtentrichtung von Arbeitgeberanteilen

    § 397 a RVO a.F. hatte damit dem Zweck gedient, der Säumnis bei der Erfüllung von Beitragspflichten entgegenzuwirken (BSG, NJW 1973, 774, 775).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 30/00 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Unzulässigkeit von

    Sie sind vor allen Dingen Druckmittel zur Sicherstellung eines geordneten Verwaltungsablaufs und der Beschaffung der hierfür benötigten Finanzmittel (BSGE 35, 78 = SozR Nr. 1 zu § 397a RVO; BSG Urteil vom 23. Oktober 1987 - 12 RK 11/86 - ZIP 1988, 984; vgl auch BFHE 138, 169).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
    Der Gesetzgeber wollte hingegen keine "Verwaltungsvereinfachung" in der Form herbeiführen, dass in Fällen der Nachlässigkeit (in denen auch nach der Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 01. Dezember 1972 - 12/3 RK 36/71 -, BSGE 35, 78, durchaus Zinsen nach § 397a Abs. 2 RVO a.F. zu erheben waren) auf eine Abschöpfung des Zinsvorteils gänzlich verzichtet wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 36/18
    Der Gesetzgeber wollte hingegen keine "Verwaltungsvereinfachung" in der Form herbeiführen, dass in Fällen der Nachlässigkeit (in denen auch nach der Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 01. Dezember 1972 - 12/3 RK 36/71 -, BSGE 35, 78, durchaus Zinsen nach § 397a Abs. 2 RVO a.F. zu erheben waren) auf eine Abschöpfung des Zinsvorteils gänzlich verzichtet wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2006 - L 16 KR 250/04

    Krankenversicherung

    Es handelte sich mithin bei der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien vom 27.9.1995 um eine unechte Rückwirkung, eine Einwirkung nicht nur auf zukünftige, sondern auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft, die bei Gesetzen grundsätzlich für zulässig erachtet wird und ihre Schranken nur im rechtsstaatlichen Prinzip der Rechtssicherheit findet, wobei Rechtssicherheit für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in BVerfGE 68, 287,306), was eine Abwägung erfordert, ob der Einzelne auf den Fortbestand der gesetzlichen Regelung billigerweise nicht hat vertrauen dürfen (vgl. BSGE 35, 78).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - L 16 R 221/11

    Nachversicherung; Säumniszuschlag; Verjährung; Vertrauenstatbestand

  • LSG Bayern, 14.11.2007 - L 13 R 552/06

    Anspruch auf Zahlung eines Säumniszuschlags bei einer Nachversicherung;

  • BSG, 23.10.1987 - 12 RK 11/86

    Pflichtgemäße Ermessensausübung - Persönliche Verhältnisse des

  • BSG, 22.11.1994 - 10 RAr 4/93

    Zahlung von Säumniszuschlägen an die Einzugsstelle für Zeiten nach dem Eintritt

  • LAG Berlin, 14.12.1987 - 9 Sa 104/87

    Streitwert: Schadensersatz- oder Bereicherungsanspruches nach § 717 Abs. 2 ZPO

  • BSG, 24.01.1979 - 9 RV 82/77
  • BSG, 24.02.1988 - 2/9b RU 48/87
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