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Rechtsprechung
   EuGH, 31.03.1965 - 12/64   

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https://dejure.org/1965,377
EuGH, 31.03.1965 - 12/64 (https://dejure.org/1965,377)
EuGH, Entscheidung vom 31.03.1965 - 12/64 (https://dejure.org/1965,377)
EuGH, Entscheidung vom 31. März 1965 - 12/64 (https://dejure.org/1965,377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Ley / Kommission EWG

    EWG-BEAMTENSTATUT, TITEL III KAPITEL 1 ARTIKEL 91
    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - VERFAHREN - MEHRHEIT VON MASSNAHMEN - KLAGEN GEGEN SPÄTERE MASSNAHMEN - MÖGLICHKEIT, DIE RECHTSWIDRIGKEIT DER FRÜHEREN MASSNAHMEN GELTEND ZU MACHEN

  • EU-Kommission

    Ley / Kommission EWG

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Stellenausschreibung und der Bekanntgabe freier Stellen; Zulässigkeit des Vorbringens neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens; Erforderlichkeit der Begründung des Ergebnisses einer Prüfung von Beförderungsmöglichkeiten; ...

  • Judicialis

    Statut Art. 29 Nr. 1; ; Statut Art. 25; ; Statut Art. 45; ; Verfahrensordnung Art. 42 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - VERFAHREN - MEHRHEIT VON MASSNAHMEN - KLAGEN GEGEN SPÄTERE MASSNAHMEN - MÖGLICHKEIT, DIE RECHTSWIDRIGKEIT DER FRÜHEREN MASSNAHMEN GELTEND ZU MACHEN - [EWG-BEAMTENSTATUT, TITEL III KAPITEL 1 ARTIKEL 91]

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 31.03.1965 - 29/64
    Auszug aus EuGH, 31.03.1965 - 12/64
    Am 9. Juli 1964 hat der Kläger die Klage 29/64 eingereicht, die sich gegen dieselben Verfügungen richtet wie die Klage 12/64. Am 28. Juli 1964 stellte die Kommission fest, daß sie keinen der eingegangenen Übernahmeanträge berücksichtigen könne, und beschloß, die freie Planstelle nicht auf diesem Wege zu besetzen, sondern ein allgemeines Auswahlverfahren auf Grund von Befähigungsnachweisen und schriftlichen Prüfungen nach Artikel 29 Nr. 1 des Statuts zu eröffnen.

    Personal der EWG-Kommission richtet und die in dem Verfahren 12/64 R wegen einstweiliger Anordnung ergangene Verfügung des Präsidenten des Gerichtshofes angreift; - die Klage 29/64 als unzulässig abzuweisen; - beide Klagen in allen Punkten als unbegründet abzuweisen; - den Kläger zu verurteilen, nach den anwendbaren Vorschriften seine eigenen Kosten zu tragen, dies auf alle Fälle in der Rechtssache 29/64.

    Rechtssache 29/64.

    Mit anderen Worten, es gehe nur zwei Möglichkeiten: - Entweder wiederhole die Klage 29/64 nur Klagegründe, die bereits im Rahmen der Klage 12/64 zulässig sind; in diesem Falle sei sie gegenstandslos und entbehre des Rechtsschutzinteresses,.

    - oder mit der Klage 29/64 würden Klagegründe geltend gemacht, die im Rahmen der Klage 12/64 wegen Verspätung unzulässig sind; in diesem Falle bezwecke sie nur, den Rechtsverlust des Klägers rückgängig zu machen.

    Die Klage 29/64 sei aus den gleichen Gründen zulässig wie die Klage 12/64. Die Unterscheidung zwischen vorbereitenden Maßnahmen und Maßnahmen mit Entscheidungscharakter sowie zwischen Maßnahmen mit Entscheidungscharakter, die von der abschließenden Maßnahme losgelöst werden können, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, spiele auch in der vorliegenden Rechtssache eine Rolle.

    Rechtssache 29/64.

    2. Die Klage 29/64 wird als unzulässig abgewiesen.

    Schlußanträge des Generalanwalts Herrn Joseph Gand vom 4. Februar 1965 1 Herr Präsident, meine Herren Richter ! Die Klagen 12/64 und 29/64, die Herr Ley, Hauptverwaltungsrat bei der EWG-Kommission, dem Gerichtshof unterbreitet hat, werfen nicht nur schwierige Zulässigkeits- und Verfahrensfragen 1 - Aus dem Französischen übersetzt.

  • EuGH, 14.07.1965 - 19/64

    Klagen gegen die interne Stellenausschreibung Nr. 165/A und gegen Entscheidungen

    Auszug aus EuGH, 31.03.1965 - 12/64
    Sie erklärt sich zu den bereits vorgelegten Unterlagen und gibt an, daß die Note über Zusammensetzung und Verfahren des Prüfungsausschusses der Klagebeantwortung in der Rechtssache 19/64 als Anlage beigefügt sei.
  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/98

    Italien / Kommission

    Dies gelte dann, wenn die betreffenden Entscheidungen in prozessualer, zeitlicher und sachlicher Hinsicht parallel seien (vgl. Urteil vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 1/54, Frankreich/Hohe Behörde, Slg. 1954, 7), wenn die eine Entscheidung die Folge der anderen sei (vgl. Urteil vom 2. März 1967 in den Rechtssachen 25/65 und 26/65, Simet und Feram/Hohe Behörde, Slg. 1967, 42) oder wenn die streitigen Entscheidungen auf einem komplexen Verwaltungsverfahren beruhten (vgl. Urteil vom 31. März 1965 in den Rechtssache 12/64 und 29/64, Ley/Kommission, Slg. 1965, 148).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-174/99

    Parlament / Richard

    Die Verwendung des Begriffes "Möglichkeiten" in Artikel 29 Absatz 1 des Statuts bedeutet eindeutig, daß die Anstellungsbehörde nicht absolut verpflichtet ist, bei der Besetzung einer freien Planstelle eine Beförderung oder Versetzung vorzunehmen, sondern daß sie nur in jedem Fall prüfen muß, ob diese Maßnahmen zur Ernennung einer Person führen können, die in bezug auf Befähigung, Leistung und Integrität höchsten Ansprüchen genügt (vgl. Urteil vom 31. März 1965 in der Rechtssache 12/64 und 29/64, Ley/Kommission, Slg. 1965, 148, 166).
  • EuGH, 05.06.2003 - C-121/01

    'O''Hannrachain / Parlament'

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Anstellungsbehörde nämlich bei der Suche nach Bewerbern, die in Bezug auf Befähigung, Integrität und Leistung höchsten Ansprüchen genügen, über einen weiten Ermessensspielraum (vgl. insbesondere Urteile vom 31. März 1965 in den Rechtssachen 12/64 und 29/64, Ley/Kommission, Slg. 1965, 148, 166, vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, Randnr. 23, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-174/99 P, Parlament/Richard, Slg. 2000, I-6189, Randnr. 37).
  • EuGH, 16.03.2023 - C-511/21

    Kommission/ Calhau Correia de Paiva

    In einem solchen Verfahren brauchen die Betroffenen nämlich nicht so viele Klagen zu erheben, wie das Verfahren Handlungen umfasst, die sie beschweren können (Urteile vom 31. März 1965, Ley/Kommission, 12/64 und 29/64, EU:C:1965:28, S. 150, 164, vom 7. April 1965, Alfieri/Parlament, 35/64, EU:C:1965:40, S. 357, 362, und vom 11. August 1995, Kommission/Noonan, C-448/93 P, EU:C:1995:264, Rn. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98

    Italien / Kommission

    16: - Die Kommission verweist beispielsweise auf die Urteile vom 31. März 1965 in den verbundenen Rechtssachen 12/64 und 29/64 (Ley/Kommission, Slg. 1965, 107) und vom 2. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 25/65 und 26/65 (Simet und Feram/Hohe Behörde, Slg. 1967, 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-511/21

    Kommission/ Calhau Correia de Paiva - Rechtsmittel - EPSO-Auswahlverfahren -

    35 Urteil vom 31. März 1965, Ley/Kommission (12/64 und 29/64, EU:C:1965:28, Rn. 14).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-448/93

    Kommission / Noonan

    17 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann der Kläger im Rahmen eines Einstellungsverfahrens mit einer gegen spätere Handlungen gerichteten Klage die Rechtswidrigkeit der mit diesen Handlungen eng verbundenen früheren Handlungen geltend machen (vgl. insbesondere Urteile vom 31. März 1965 in den Rechtssachen 12/64 und 29/64, Ley/Kommission, Slg. 1965, 148, und Sergio u. a., a. a. O., Randnr. 15).
  • EuG, 16.09.1993 - T-60/92

    Muireann Noonan gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Die Klägerin bezieht sich hierfür auch auf die Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1965 in den Rechtssachen 12/64 und 29/64 (Ley/Kommission, Slg. 1965, 148), vom 31. März 1965 in der Rechtssache 16/64 (Rauch/Kommission, Slg. 1965, 188), vom 14. Juli 1965 in den Rechtssachen 18/64 und 19/64 (Alvino u. a./Kommission, Slg. 1965, 1034) und vom 22. März 1972 in der Rechtssache 78/71 (Costacurta/Kommission, Slg. 1972, 163).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-121/01

    'O''Hannrachain / Parlament'

    2: - Urteil vom 31. März 1965 in den Rechtssachen 12/64 und 29/64 (Ley/Kommission, Slg. 1965, 148).
  • EuG, 08.11.1990 - T-56/89

    Brigitte Bataille u. a. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verdoppelung des

    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1965 in den Rechtssachen 12/64 und 29/64 ( Ley/Kommission, Slg. 1965, 147, 166 ) sei die Anstellungsbehörde nicht verpflichtet, ein internes Auswahlverfahren durchzuführen, sondern nur, die Möglichkeit der Durchführung eines solchen Verfahrens zu prüfen, bevor sie ein externes Auswahlverfahren eröffne.
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   EuGH, 04.05.1964 - 12/64   

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https://dejure.org/1964,2127
EuGH, 04.05.1964 - 12/64 (https://dejure.org/1964,2127)
EuGH, Entscheidung vom 04.05.1964 - 12/64 (https://dejure.org/1964,2127)
EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 1964 - 12/64 (https://dejure.org/1964,2127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

    Um die Dringlichkeit ihres Antrags glaubhaft zu machen, können sich die Antragsteller indessen als einzelne - Unternehmen des Textilsektors oder Verband zum Schutz von deren kollektiven Interessen - nicht auf andere als ihre eigenen Interessen berufen (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 4. Mai 1964 in der Rechtssache 12/64 R, Ley/Kommission, Slg. 1965, 182, 183) oder, soweit es insbesondere den Verband angeht, nicht auf Interessen, die nicht zumindest im Einzelfall den von ihm zu vertretenden Interessen entsprechen (vgl. Beschluß des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichtshofes vom 30. Oktober 1978 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 R bis 215/78 R und 218/78 R, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1978, 2111, Randnrn.
  • EuG, 25.02.2015 - T-812/14

    BPC Lux 2 u.a. / Kommission

    À cet égard, il convient de rappeler, en premier lieu, que, pour apprécier l'urgence des mesures sollicitées, le juge des référés doit prendre en considération les seuls intérêts de la partie requérante et en particulier l'existence d'un risque qu'un préjudice grave et irréparable soit causé à ses intérêts, sans avoir égard à d'autres éléments à caractère général [ordonnance du 13 janvier 2009, 0cchetto et Parlement/Donnici, C-512/07 P(R) et C-15/08 P(R), Rec, EU:C:2009:3, point 58) ou aux intérêts des tiers (ordonnance du 4 mai 1964, Ley/Commission, 12/64 R, Rec, EU:C:1964:25 ; voir également ordonnance du 25 juillet 2014, Deza/ECHA, T-189/14 R, EU:T:2014:686, point 71 et jurisprudence citée].
  • EuG, 10.11.2004 - T-316/04

    Wam / Kommission

    28 Außerdem muss der Antragsteller nach ständiger Rechtsprechung zum Nachweis dafür, dass die Voraussetzung der Dringlichkeit erfüllt ist, dartun, dass die Aussetzung des Vollzugs oder die sonstigen beantragten einstweiligen Anordnungen zum Schutz seiner Interessen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 4. Mai 1964 in der Rechtssache 12/64 R, Ley/Kommission der EWG, Slg. 1965, 182).
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   Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1965 - 12/64   

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https://dejure.org/1965,3792
Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1965 - 12/64 (https://dejure.org/1965,3792)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.02.1965 - 12/64 (https://dejure.org/1965,3792)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 1965 - 12/64 (https://dejure.org/1965,3792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Ernest Ley gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EU-Kommission

    Ernest Ley gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 31.03.1965 - 29/64
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1965 - 12/64
    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 12 UND 29/64 auf Grund der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere ihrer Artikel 69, 70 und 86 § 1,.

    2. Die Klage 29/64 wird als unzulässig abgewiesen.

    Herr Präsident, meine Herren Richter ! Die Klagen 12/64 und 29/64, die Herr Ley, Hauptverwaltungsrat bei der EWG-Kommission, dem Gerichtshof unterbreitet hat, werfen nicht nur schwierige Zulässigkeits- und Verfahrensfragen 1 - Aus dem Französischen übersetzt.

    Sodann hat Herr Ley am 9. Juli 1964 eine neue Klage mit dem Aktenzeichen 29/64 eingereicht, die eine Erweiterung der ersten Klage darstellen soll, aber genau dieselben Klageanträge wie diese enthält.

    Um die ohnedies verwickelte Angelegenheit nicht noch verwickelter zu machen, werde ich sie in dieser Reihenfolge prüfen: Rechtssache 12/64 - Rechtssache 29/64 - Kosten des Antrags auf einstweilige Anordnung.

    Da der behauptete Fehler nach meiner Auffassung auch nicht von Amts wegen zu berücksichtigen ist, ist die Klage insoweit unzulässig; wir werden dem Vorbringen des Klägers jedoch im Zusammenhang mit der Klage 29/64 erneut begegnen.

    Ich komme nun zur Rechtssache 29/64, die uns nicht so lange beschäftigen wird.

    Rechtssache 29/64.

    Betrachte man dagegen die Klage 29/64 unabhängig von dem Beschwerdeverfahren nach Artikel 90 des Statuts, so sei sie unzulässig, weil sie nach Ablauf der in Artikel 91 vorgesehenen Dreimonatsfrist erhoben sei.

    Nicht ohne Bedenken und auf jeden Fall ohne Enthusiasmus sehe ich mich daher veranlaßt, die Zulässigkeit der Klage 29/64 zu bejahen, soweit sie gegen die Verfügung vom 26. Februar 1964 gerichtet ist.

    Die Rüge geht daher fehl, und die Klage 29/64 ist abzuweisen.

    die in den Rechtssachen 12/64 und 29/64 gestellten Klageanträge, die sich gegen die Stellenausschreibung Nr. 403, die damit verbundene Bekanntgabe freier Planstellen innerhalb der Kommission der EWG sowie gegen die in der Verfügung des Präsidenten des Gerichtshofes vom 4. Mai 1964 enthaltene Kostenentscheidung richten, als unzulässig abzuweisen; 2. die übrigen Klageanträge als unbegründet abzuweisen; 3. zu erkennen, daß jede Partei nach Artikel 70 der Verfahrensordnung ihre Kosten selbst zu tragen hat.

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