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   BSG, 26.05.1976 - 12/7 RAr 69/74   

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https://dejure.org/1976,3951
BSG, 26.05.1976 - 12/7 RAr 69/74 (https://dejure.org/1976,3951)
BSG, Entscheidung vom 26.05.1976 - 12/7 RAr 69/74 (https://dejure.org/1976,3951)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 1976 - 12/7 RAr 69/74 (https://dejure.org/1976,3951)
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - besondere Leistung

    Auch die Vermittlung von Allgemeinbildung und von Verständigungstechniken, die in berufsbezogener Weise erfolgt, kann als besondere Leistung von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden (Luik a.a.O. unter Hinwies auf BSG 26.5.1976 - 12/7 RAr 69/74, SozR 4100 § 40 Nr. 8 = Breith. 1977, 66).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 29 AL 17/14

    Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderfähigkeit einer

    Auch die Vermittlung von Allgemeinbildung und von Verständigungstechniken, die in berufsbezogener Weise erfolgt, kann als besondere Leistung von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden (Luik a.a.O., Rn. 22 unter Hinweis auf BSG 26.5.1976, 12/7 RAr 69/74, SozR 4100 § 40 Nr. 8 = Breith. 1977, 66).
  • LSG Hessen, 24.02.2017 - L 5 R 173/14

    Gesetzliche Rentenversicherung, Schulrecht

    Unter diesen Voraussetzungen können auch Maßnahmen, die der Vermittlung von Allgemeinwissen dienen, als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme angesehen werden (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 1976, 12/7 RAr 69/74 = SozR 4100 § 40 Nr. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2021 - L 1 R 494/18

    Vormerkung der Zeit eines Berufsgrundbildungsjahres als berufsvorbereitende

    Dementsprechend liegt eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme vor, wenn die Maßnahme aus Anlass und mit dem Ziel durchgeführt wird, die fehlenden Voraussetzungen für das Durchlaufen einer geregelten Berufsausbildung zu schaffen, und inhaltlich in enger Verflechtung mit der Vermittlung beruflichen Wissens erfolgt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Mai 1976, Az.: 12/7 RAr 69/74).
  • LSG Sachsen, 13.02.2001 - L 5 RJ 54/99

    Lehrzeit in Polen als anrechenbare Beitragszeit; Voraussetzungen der Anerkennung

    Als solche hat das Bundessozialgericht die Beschäftigung in einer Lehrwerkstatt anerkannt, wenn u.a. dort zu einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet wird, die Ausbildung hauptsächlich in der Lehrwerkstatt stattfindet und für die Ausbildung ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 1976, Az.: 12/7 RAr 69/74).
  • LSG Sachsen, 20.11.2014 - L 3 AL 124/12
    Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme liegt vor, wenn die Maßnahme aus Anlass und mit dem Ziel erfolgt, die fehlende Voraussetzungen für das Durchlaufen einer geregelten Berufsausbildung zu schaffen und inhaltlich in enger Verflechtung mit der Vermittlung beruflichen Wissens erfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 1976 - 12/7 RAr 69/74 - SozR 4100 § 40 Nr. 8 [Leitsatz 2]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 12 AL 83/13
    Die Ausbildung wird betrieblich oder außerbetrieblich durchgeführt, wenn sie zeitlich überwiegend und prägend in Betrieben oder außerbetrieblichen Berufsbildungseinrichtungen (u.a. Berufsförderungswerke, Rehabilitationseinrichtungen, Umschulungs- und Behindertenwerkstätten etc.) durchgeführt wird und praktisch-fallbezogen angelegt ist; sie ist schulisch, wenn sie ihrer Struktur nach vor allem theoretisch-systematisch angelegt ist und in Einrichtungen erfolgt, die "nach Sprachsinn und allgemeiner Auffassung als Schule angesehen werden" (Brecht-Heitzmann, a.a.O., Rn. 29ff. u.a. unter Bezug auf die Formulierung in BSG, Urt. v. 26.5.1976 - 12/7 RAr 69/74 sowie m.zahlr.w.N.).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 142/74

    Zur Ermessensentscheidung der BA in der Frage, ob ein Beruf, der in AFG § 40 Abs.

    Von einer überbetrieblichen Ausbildung iS von AFG § 40 kann nicht gesprochen werden, wenn die ausbildende Einrichtung einschließlich angegliederter Werkstätten als Schule anerkannt ist und damit der Aufsicht des Kultusministers des Landes untersteht (vgl BSG 1976-05-26 12/7 RAr 69/74 = Dienstbl BA C AFG § 58 (Nr. 2080a).
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