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   KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17 - 121 AR 22/17   

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https://dejure.org/2017,20377
KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17 - 121 AR 22/17 (https://dejure.org/2017,20377)
KG, Entscheidung vom 08.02.2017 - 3 Ws 39/17 - 121 AR 22/17 (https://dejure.org/2017,20377)
KG, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 3 Ws 39/17 - 121 AR 22/17 (https://dejure.org/2017,20377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Zeitablauf, Verhältnismäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 111a Abs 1 StPO, § 321 S 2 StPO, § 464 Abs 1 StPO, § 69 Abs 1 StGB, § 69 Abs 2 StGB
    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts als Beschwerde- oder Berufungsgerichts; Fortdauer trotz des Zeitablaufs von 11 Monaten seit Tatbegehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht oder als Berufungsgericht; Zulässigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis 11 Monate nach Begehung der Tat

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht oder als Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch mehr als 17 Monate nach der Tat noch "vorläufige" Entziehung der Fahrerlaubnis

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Unverhältnismäßigkeit bei erheblicher

    Auszug aus KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
    Bei einer vorläufigen Entziehung erst längere Zeit nach der Tatbegehung ist jedoch, da es sich bei der Entscheidung nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO um eine Eilentscheidung handelt, besonders sorgfältig die Einhaltung und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NJW 2005, 1767 m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 - und 29. Juli 2016 - 3 Ws 398/16 - OLG Köln StV 1991, 248) zu prüfen.

    Wann letztere nicht mehr in Betracht kommt, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. BVerfG a.a.O.; Senat, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 - und 29. Juli 2016 - 3 Ws 398/16 -) und hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

  • BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05

    Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der

    Auszug aus KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
    Bei einer vorläufigen Entziehung erst längere Zeit nach der Tatbegehung ist jedoch, da es sich bei der Entscheidung nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO um eine Eilentscheidung handelt, besonders sorgfältig die Einhaltung und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NJW 2005, 1767 m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 3 Ws 153/11 - und 29. Juli 2016 - 3 Ws 398/16 - OLG Köln StV 1991, 248) zu prüfen.
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Auszug aus KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; VRS 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.1985 - 1 Ws 25/85

    Berufungsgericht; Entziehung der Fahrerlaubnis; Antragsbeschluss;

    Auszug aus KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; VRS 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 3 Ws 303/14

    Beschwerde gegen die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung durch das

    Auszug aus KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
    Das Beschwerdegericht ist grundsätzlich gehalten, sich ihr anzuschließen, sofern die Urteilsgründe nicht offensichtlich fehlerhaft sind oder neue Tatsachen eine abweichende Beurteilung gebieten (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2007 - 2 Ws 43/07 -, juris Rn. 9 ff. mit Nachweisen zum Streitstand; OLG Jena, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 54/06 -, juris Rn. 9; für das Revisionsverfahren: OLG Hamm NStZ-RR 2014, 384, 385; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 1 Ws 229/09 -, juris Rn. 8; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 19).
  • KG, 09.07.2010 - 1 Ws 171/09

    Unselbstständige Zwischenverfahren in Strafsachen: Erforderlichkeit einer

    Auszug aus KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
    Nicht zu den verfahrensabschließenden Entscheidungen in diesem Sinne gehören dagegen die gerichtlichen Entscheidungen in unselbstständigen Zwischenverfahren, also Verfahrensabschnitten, die nur eine vorläufige Regelung treffen, etwa Beschwerden gegen die Anordnung der Untersuchungshaft, Anordnungen des Richters im Vollzug der Untersuchungshaft, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse sowie die den Antrag auf Wiedereinsetzung verwerfende Entscheidung (vgl. KG, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 1 Ws 171/09 -, juris Rn. 12).
  • OLG Koblenz, 12.06.1984 - 1 Ws 404/84
    Auszug aus KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; VRS 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09

    Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111a Abs. 1 StPO

    Auszug aus KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
    Das Beschwerdegericht ist grundsätzlich gehalten, sich ihr anzuschließen, sofern die Urteilsgründe nicht offensichtlich fehlerhaft sind oder neue Tatsachen eine abweichende Beurteilung gebieten (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2007 - 2 Ws 43/07 -, juris Rn. 9 ff. mit Nachweisen zum Streitstand; OLG Jena, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 54/06 -, juris Rn. 9; für das Revisionsverfahren: OLG Hamm NStZ-RR 2014, 384, 385; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 1 Ws 229/09 -, juris Rn. 8; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 19).
  • OLG Koblenz, 30.10.1984 - 1 Ws 788/84

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Verfahrensabschnitt; Ungeeignet

    Auszug aus KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; VRS 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1991 - 3 Ws 634/91
    Auszug aus KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
    Es ist ohne Bedeutung, wie das Landgericht selbst seine Entscheidung verfahrensmäßig einordnet (vgl. OLG Stuttgart DAR 2002, 279; VRS 101, 40; OLG Düsseldorf NZV 1992, 202; VRS 99, 203; vgl. auch König, in: Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 111a StPO Rn. 8 m.w.H.).
  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 54/06

    Strafprozessrecht: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OLG Köln, 15.02.1991 - 2 Ws 80/91

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis; Grundsatz der

  • OLG Hamburg, 08.03.2007 - 2 Ws 43/07

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Vorliegen eines bedeutenden Schadens an

  • OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/01

    Beschwerde; Aktenübersendung; Statthaftigkeit; KFZ-Führungsbefugnis; Neue

  • OLG Stuttgart, 26.02.2002 - 4 Ws 38/02

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Behandlung einer Beschwerde gegen einen

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 1 Ws 324/00

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Beschwerde; Gericht; Zuständigkeit; Wechsel;

  • OLG Stuttgart, 22.10.2021 - 1 Ws 153/21

    Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis 16 Monate nach

    Doch rechtfertigt der bloße bisherige Zeitablauf nicht zwangsläufig die Annahme, der durch die Tatbegehung indizierte Eignungsmangel sei im Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung entfallen (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 1 Ws 513/07 -, NZV 2008, 47 f., beck-online; ähnlich KG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 2017, - 3 Ws 39/17 -, juris).

    Ein etwaiger Vertrauensschutz bezüglich der im bisherigen Verfahren unterbliebenen vorläufigen Entziehung wiegt nicht so schwer, als dass die angefochtene Entscheidung ermessensfehlerhaft erscheint (so auch KG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 2017, - 3 Ws 39/17 - juris).

  • KG, 19.10.2020 - 3 Ws 241/20

    Entzug der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen: Statthaftigkeit der weiteren

    Die Entscheidung des Landgerichts, das rechtsirrig annimmt, der Beschuldigte habe Beschwerde eingelegt, wird dadurch noch nicht zu einer - der weiteren Anfechtung entzogenen - Beschwerdeentscheidung (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 Ws 39/17 -, juris; KG, Beschluss vom 27. März 2009 - 4 Ws 31/09 -, BeckRS 2009, 12737; Matt in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 310 Rn. 6).
  • KG, 02.11.2018 - 161 Ss 142/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

    Diese Darstellung ist bedenklich, weil weder § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG noch § 267 StGB Katalogtaten nach § 69 Abs. 2 StGB sind und daher grundsätzlich eine eingehende Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit erforderlich ist, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. u.a. BGH StV 1995, 301; NStZ-RR 1997, 197; Senat, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 Ws 39/17 - [juris]).
  • KG, 02.11.2018 - 3 Ss 24/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

    Diese Darstellung ist bedenklich, weil weder § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG noch § 267 StGB Katalogtaten nach § 69 Abs. 2 StGB sind und daher grundsätzlich eine eingehende Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit erforderlich ist, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. u.a. BGH StV 1995, 301; NStZ-RR 1997, 197; Senat, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 Ws 39/17 - [juris]).
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