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   KG, 15.01.2021 - 3 Ws 5/21 - 121 AR 243/20   

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https://dejure.org/2021,3655
KG, 15.01.2021 - 3 Ws 5/21 - 121 AR 243/20 (https://dejure.org/2021,3655)
KG, Entscheidung vom 15.01.2021 - 3 Ws 5/21 - 121 AR 243/20 (https://dejure.org/2021,3655)
KG, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 3 Ws 5/21 - 121 AR 243/20 (https://dejure.org/2021,3655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags, verspätetes Erscheinen zur Berufungshauptverhandlung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 Abs 1 StPO, § 45 Abs 2 S 1 StPO, § 46 StPO, § 329 Abs 7 StPO
    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags: Verspätetes Erscheinen zur Berufungshauptverhandlung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung: Verspätetes Erscheinen in der HV, oder: Wann bist du losgefahren?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 18.11.2019 - 3 Ws 352/19

    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags im Berufungsverfahren; Säumnis in der

    Auszug aus KG, 15.01.2021 - 3 Ws 5/21
    Die Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages nach den §§ 329 Abs. 7, 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO erfordert, dass der Angeklagte umfassend einen Sachverhalt vorträgt und glaubhaft macht, der ein Verschulden an seiner Säumnis ausschließen soll (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. September 2020 - 3 Ws 219/20 -, 18. November 2019 - 3 Ws 352/19 - und 26. Februar 2019 - 3 Ws (B) 75/19 -, beide juris m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 45 Rn. 5 m.w.N.).
  • KG, 26.02.2019 - 3 Ws (B) 75/19

    Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus KG, 15.01.2021 - 3 Ws 5/21
    Die Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages nach den §§ 329 Abs. 7, 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO erfordert, dass der Angeklagte umfassend einen Sachverhalt vorträgt und glaubhaft macht, der ein Verschulden an seiner Säumnis ausschließen soll (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. September 2020 - 3 Ws 219/20 -, 18. November 2019 - 3 Ws 352/19 - und 26. Februar 2019 - 3 Ws (B) 75/19 -, beide juris m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 45 Rn. 5 m.w.N.).
  • KG, 26.04.1999 - 5 Ws 238/99
    Auszug aus KG, 15.01.2021 - 3 Ws 5/21
    Ungeachtet des Umstands, dass ein Verschulden des Angeklagten an der Verspätung bereits darin zu sehen ist, dass er die allgemein bekannten und nicht seltenen Verzögerungen im öffentlichen Nahverkehr insbesondere in Zeiten des Berufsverkehrs bei seiner Planung nicht ausreichend berücksichtigt hat (Senat, Beschluss vom 10. März 2003 - 3 Ws 70/03 - KG, Beschluss vom 8. Oktober 2018 a.a.O.; Beschluss vom 26. April 1999 - 5 Ws 238/99 -, juris), ist auch die Zeit von nur 14 Minuten, die ihm nach seiner Planung verblieb, um den Weg vom Eingang des Kriminalgerichts bis zum Saal zurückzulegen, nicht ausreichend bemessen.
  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 36/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen

    Auszug aus KG, 15.01.2021 - 3 Ws 5/21
    Zwar dürfen die Anforderungen an ein Wiedereinsetzungsvorbringen nicht überspannt werden (vgl. BerlVerfGH NJW 2004, 1158).
  • KG, 18.03.1998 - 3 Ws 138/98
    Auszug aus KG, 15.01.2021 - 3 Ws 5/21
    Dementsprechend wusste er - was im Übrigen auch allgemeinkundig ist -, dass am Eingang zum Gericht Sicherheitskontrollen durchgeführt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 1998 - 3 Ws 138/98 -, juris; KG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 5 Ws 216/95 -, juris).
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