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   KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18 - 121 AR 35/18   

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https://dejure.org/2018,8804
KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18 - 121 AR 35/18 (https://dejure.org/2018,8804)
KG, Entscheidung vom 01.03.2018 - 4 Ws 25/18 - 121 AR 35/18 (https://dejure.org/2018,8804)
KG, Entscheidung vom 01. März 2018 - 4 Ws 25/18 - 121 AR 35/18 (https://dejure.org/2018,8804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Haftbefehl, Aufhebung, Berufungsverfahren, dringender Tatverdacht, erstinstanzliche Verurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 112 Abs 1 StPO, § 117 Abs 1 StPO
    Haftprüfung im Berufungsverfahren nach erstinstanzlicher Verurteilung: Anforderungen an die Aufhebung des Haftbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung des Haftbefehls mangels hinreichenden Tatverdachts in der Berufungsinstanz nach erstinstanzliche Verurteilung des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 1 ; StPO § 117 Abs. 1
    Aufhebung des Haftbefehls mangels hinreichenden Tatverdachts in der Berufungsinstanz nach erstinstanzliche Verurteilung des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der dringende Tatverdacht im Berufungsverfahren: Haftgrund fehlende Zustellungsvollmacht?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
    Damit ist es dem Berufungsrichter prinzipiell vor einer eigenen Beweisaufnahme verwehrt, den dringenden Tatverdacht allein aus dem Aktenstudium zu verneinen und den Haftbefehl aus diesem Grund aufzuheben, weil ein Schuldspruch aufgrund einer Hauptverhandlung regelmäßig eine höhere Richtigkeitsgewähr bietet als eine anhand der Akten angestellte Prognose (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - [juris = OLGSt StPO § 112 Nr. 18] mwN).
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13

    Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen

    Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
    Von seinen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGH aaO, 229; HansOLG Bremen, Beschluss vom 1. März 2013 - Ws 5/13 - [juris Rn. 34, insoweit in StV 2013, 773 nicht abgedruckt]; Meyer-Goßner/Schmitt aaO).
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
    Die Rechtsmittelkosten gehören zu den Verfahrenskosten, die der Angeklagte im Falle seiner Verurteilung zu tragen hat (vgl. BGHSt 19, 226, 228; Degener in SK-StPO 4. Aufl., Rn. 30; KMR-Stöckel Rn. 27; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., Rn. 15; jeweils zu § 473).
  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn das erstinstanzliche Urteil derartige offensichtliche Fehler aufweist, dass ein Berufen auf dieses Urteil gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK verstoßen würde, oder sich zwischen dem Zeitpunkt des Erlasses des erstinstanzlichen Urteils und der Haftentscheidung durch den Berufungsrichter erhebliche neue Umstände ergeben haben, die eine andere Beurteilung der Haftvoraussetzungen rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 2004, 276).
  • KG, 20.02.2015 - 4 Ws 20/15

    Flucht: Fluchtwille; Fluchtgefahr: Konkretisierung der Straferwartung durch

    Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
    Der (Pflicht)Verteidiger verfügt weder über eine schriftliche Ladungs- noch Zustellvollmacht (vgl. Senat StraFo 2015, 201 = StV 2015, 646).
  • OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15

    Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten

    Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
    Eine Beweisaufnahme über eine durch das erkennende Tatgericht bereits durchgeführte oder noch laufende Beweisaufnahme im Sinne eines "Schattenverfahrens" findet im Haftbeschwerdeverfahren nicht statt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 2 Ws 236/15 - [juris]).
  • BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02

    Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei

    Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
    Ist ein Angeklagter nach abgeschlossener Beweisaufnahme verurteilt worden, ist der dringende Tatverdacht in der Regel durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH NStZ 2006, 297; OLG Hamburg aaO).
  • KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Eine Beweisaufnahme über eine durch das erkennende Tatgericht bereits durchgeführte oder noch laufende Beweisaufnahme im Sinne eines "Schattenverfahrens" findet im Haftbeschwerdeverfahren nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. April 2020 - 3 Ws 300/22 - KG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 4 Ws 25/18 - und 29. Juli 2013 - 4 Ws 92/13 - Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 2 Ws 236/15 - alle juris).
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