Rechtsprechung
AG München, 27.12.2013 - 121 C 27553/12 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (6)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Alterssichtigkeit ist keine Krankheit
- lawblog.de (Kurzinformation)
Gesund - auf eigene Kosten
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Alterssichtigkeit ist keine Krankheit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Alterssichtigkeit ist keine Krankheit
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Die Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit müssen nicht von der Versicherung erstattet werden
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 26.11.2014)
Speziallinsen keine Leistung der PKV
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus AG München, 27.12.2013 - 121 C 27553/12
Eine Heilbehandlungsmaßnahme ist dann medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven | medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGHZ 133, 208 ff. = VersR 1996, 1224).Es genügt insoweit, wenn die medizinischen Befunde und Erkenntnisse es im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung als notwendig anzusehen (BGHZ 133, 208, 2 112 f.).
- BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes …
Auszug aus AG München, 27.12.2013 - 121 C 27553/12
Steht die (generelle) Eignung einer Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus in der Regel auch die Eintrittspflicht des Versicherers (BGH VersR 2005, 1673).Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anormaler, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand (BGH, VersR 2005, 1673 ff.).
- OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 12 U 38/06
Private Krankenversicherung: Beschränkung der Vergütung des liquidierenden Arztes …
Auszug aus AG München, 27.12.2013 - 121 C 27553/12
Die Leistungspflicht des Versicherers setzt in der Krankheitskostenversicherung stets einen berechtigten und fälligen Vergütungsanspruch des Leistungserbringers im Verhältnis zum Patienten voraus (BGH VersR 07, 937, 938; 98, 350; OLG Karlsruhe VersR 07, 679 ff.; OLG Hamburg VersR Bestimmungen wie die GOÄ verstößt.
- BGH, 14.01.1998 - IV ZR 61/97
Berechnung privatärztlicher stationärer Leistungen
Auszug aus AG München, 27.12.2013 - 121 C 27553/12
Die Leistungspflicht des Versicherers setzt in der Krankheitskostenversicherung stets einen berechtigten und fälligen Vergütungsanspruch des Leistungserbringers im Verhältnis zum Patienten voraus (BGH VersR 07, 937, 938; 98, 350; OLG Karlsruhe VersR 07, 679 ff.; OLG Hamburg VersR Bestimmungen wie die GOÄ verstößt. - OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 141/94
Krankenkasse; Erstattungsanspruch; Arztrechnung; Angabe; Dentallaborrechnung
Auszug aus AG München, 27.12.2013 - 121 C 27553/12
Der Versicherer muss also keine Rechnungen erstatten, die im Verhältnis zwischen dem Patienten und dem Arzt nicht fällig geworden sind (OLG Hamm VersR 95, 652). - BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06
Fälligkeit der ärztlichen Honorarforderung; Voraussetzungen des Verzugseintritts; …
Auszug aus AG München, 27.12.2013 - 121 C 27553/12
Maßgebend für die Fälligkeit ist allein, ob die Rechnung formal den Anforderungen aus 8 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ genügt (BGH VersR 2007, 499). - OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
Zu den Voraussetzungen des wirksamen Abschlusses ärztlicher …
Auszug aus AG München, 27.12.2013 - 121 C 27553/12
Die Leistungspflicht des Versicherers setzt in der Krankheitskostenversicherung stets einen berechtigten und fälligen Vergütungsanspruch des Leistungserbringers im Verhältnis zum Patienten voraus (BGH VersR 07, 937, 938; 98, 350; OLG Karlsruhe VersR 07, 679 ff.; OLG Hamburg VersR Bestimmungen wie die GOÄ verstößt.