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   KG, 01.07.2016 - (3) 121 Ss 100/16 (59/16)   

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https://dejure.org/2016,48232
KG, 01.07.2016 - (3) 121 Ss 100/16 (59/16) (https://dejure.org/2016,48232)
KG, Entscheidung vom 01.07.2016 - (3) 121 Ss 100/16 (59/16) (https://dejure.org/2016,48232)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - (3) 121 Ss 100/16 (59/16) (https://dejure.org/2016,48232)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • strafrechtsiegen.de

    Räuberischer Diebstahl - Beutesicherungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beutesicherungsabsicht bei § 252 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 252
    Anforderungen an die Feststellung der Beutesicherungsabsicht beim räuberischen Diebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.11.2003 - 1 Ss 361/03

    Räuberischer Diebstahl: Beweiswürdigung zur Beutesicherungsabsicht

    Auszug aus KG, 01.07.2016 - 121 Ss 100/16
    Vielmehr ist als Erfahrungsgrundsatz anerkannt, dass bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb meist die Absicht, seine Identifizierung zu verhindern, im Vordergrund steht und nicht die Beutesicherungsabsicht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 Ss 131/98 - KG StV 2004, 67; OLG Zweibrücken StV 1994, 545).
  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84

    Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe

    Auszug aus KG, 01.07.2016 - 121 Ss 100/16
    Auch wenn die Verteidigung der Beute nicht der einzige - auch nicht der vorherrschende - Beweggrund der Gewaltanwendung oder - wie hier - der Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben sein muss (vgl. BGH NStZ 1984, 454), durfte das Amtsgericht die nahe liegende Möglichkeit einer ausschließlich anderen Motivlage nicht unerörtert lassen.
  • OLG Zweibrücken, 20.04.1994 - 1 Ss 43/94

    Würdigungsmangel; Absicht; Gewahrsamsbehauptung; Beweggrund ; Fluchtabsicht;

    Auszug aus KG, 01.07.2016 - 121 Ss 100/16
    Vielmehr ist als Erfahrungsgrundsatz anerkannt, dass bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb meist die Absicht, seine Identifizierung zu verhindern, im Vordergrund steht und nicht die Beutesicherungsabsicht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 Ss 131/98 - KG StV 2004, 67; OLG Zweibrücken StV 1994, 545).
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22

    Schwerer räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht bei Fluchtabsicht);

    Es ist nicht ersichtlich, auf welcher rechtlichen oder tatsächlichen Grundlage etwa ein Erfahrungssatz existiert, dass bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb meist die Absicht im Vordergrund stehe, seine Identifizierung zu verhindern, und nicht diejenige, sich die Beute zu sichern (so aber KG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - (3) 121 Ss 100/16 (59/16), StV 2019, 108 mwN; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06, OLGSt StGB § 252 Nr. 2 mwN; s. dagegen MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 252 Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 18. Januar 2005 - 8 Ss 446/04, NStZ 2005, 448, 449).
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 386/19

    Erpressung (Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der angestrebten

    Denn infolge dieses Umstands liegt es nicht fern, dass die Absicht des Täters, seine Identifizierung zu verhindern, nicht nur der vorherrschende, sondern möglicherweise sogar der alleinige Beweggrund der Gewaltanwendung ist (vgl. KG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 121 Ss 100/16 Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06 Rn. 19 mwN).
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