Rechtsprechung
KG, 24.09.2015 - (1) 121 Ss 157/15 (15/15) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
BAK, Atemalkoholmesswerte, Umrechnung, Zulässigkeit
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 21 StGB, § 261 StPO
Schuldfähigkeitsprüfung im Strafverfahren: Berücksichtigung der Ergebnisse einer Atemalkoholmessung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Ergebnissen einer Atemalkoholmessung zu Gunsten eines Angeklagten hinsichtlich Blutalkoholkonzentration
- blutalkohol , S. 187
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kann/darf man eine Atemalkoholmessung in eine BAK umrechnen?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Berücksichtigung der Ergebnisse einer Atemalkoholmessung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung der Ergebnisse einer Atemalkoholmessung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.04.2015 - 232 AR 103/14 Ns (133/14
- KG, 24.09.2015 - (1) 121 Ss 157/15 (15/15)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung …
Auszug aus KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15
Das ernsthafte Bemühen des Täters muss Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein, und das Opfer muss die Leistung des Täters als friedenstiftenden Ausgleich akzeptieren (vgl. BGH NStZ 2012, 439; BGH NStZ-RR 2014, 304). - BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02
Strafmilderung für betrunkene Täter?
Auszug aus KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15
Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Entscheidung, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen und der Strafrahmen nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert wird, zur Straffrage gehört (…vgl. Fischer a.a.O. § 21 Rdnr. 29) und die Versagung der Strafrahmenverschiebung bei einem festgestellten oder nicht ausschließbaren Zustand alkoholbedingt verminderter Schuldfähigkeit jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn der Täter, der sich bewusst betrinkt, schon früher unter Alkoholeinfluss straffällig geworden ist und daher wissen musste, dass er in diesem Zustand zu vergleichbaren Straftaten neigt (vgl. BGHSt 43, 66, 78; weitergehend BGH NStZ 2003, 480;… zusammenfassend zum Meinungsstand Kaspar in SSW, StGB 2. Aufl., § 21 Rdnr. 25-28 m.w.N.). - BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02
Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor; …
Auszug aus KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15
Das Bemühen des Täters setzt grundsätzlich einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muss (vgl. BGH NStZ 2002, 646).
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15
Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Entscheidung, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen und der Strafrahmen nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert wird, zur Straffrage gehört (…vgl. Fischer a.a.O. § 21 Rdnr. 29) und die Versagung der Strafrahmenverschiebung bei einem festgestellten oder nicht ausschließbaren Zustand alkoholbedingt verminderter Schuldfähigkeit jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn der Täter, der sich bewusst betrinkt, schon früher unter Alkoholeinfluss straffällig geworden ist und daher wissen musste, dass er in diesem Zustand zu vergleichbaren Straftaten neigt (vgl. BGHSt 43, 66, 78; weitergehend BGH NStZ 2003, 480;… zusammenfassend zum Meinungsstand Kaspar in SSW, StGB 2. Aufl., § 21 Rdnr. 25-28 m.w.N.). - BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03
Rechtsfehlerhafte Vernehmung des sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen …
Auszug aus KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15
Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten ist nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003, 485). - OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in …
Auszug aus KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15
Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg StV 2007, 305). - BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94
Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Vollrausch - Nichtbeachtung von Rauschtaten - …
Auszug aus KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15
Das Landgericht war jedoch, da andere verwertbare Ausgangsdaten für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration nicht zur Verfügung standen, verpflichtet, die Ergebnisse der Atemalkoholmessung, die erhebliche Beweisanzeichen für die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit darstellten, zu dessen Gunsten zu berücksichtigen (vgl. BGH, NStZ 1995, 96;… Fischer, a.a.O. § 316 Rdnr. 23). - BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08
Subjektiver Tatbestand des Straftatbestandes der räuberischen Erpressung bezogen …
Auszug aus KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15
Sie kann grundsätzlich auch nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil die Ausgleichsmaßnahmen sehr spät, etwa erst im Rahmen der Hauptverhandlung, vorgenommen worden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 17). - BGH, 17.01.1995 - 4 StR 755/94
Anspruch - Leistungserbringung - Schadenswiedergutmachung - Täter-Opfer-Ausgleich
- KG, 06.09.2023 - 2 ORs 29/23
Darstellung des Messergebnisses der Atemalkoholkonzentration
Mit Rücksicht darauf kommt es nicht infrage, die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit aufgrund von Messungen mithilfe von Atemalkoholtestgeräten festzustellen; vielmehr können deren Ergebnisse insoweit nur als Indiz herangezogen und ausschließlich zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt werden, wenn andere verwertbare Ausgangsdaten zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit nicht zur Verfügung stehen, während eine Berücksichtigung zum Nachteil des Angeklagten ausscheidet (vgl. KG, Beschluss vom 24. September 2015 - (1) 121 Ss 157/15 (15/15) - mwN, juris).