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   KG, 29.02.2012 - (4) 121 Ss 21/12 (32/12)   

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https://dejure.org/2012,11673
KG, 29.02.2012 - (4) 121 Ss 21/12 (32/12) (https://dejure.org/2012,11673)
KG, Entscheidung vom 29.02.2012 - (4) 121 Ss 21/12 (32/12) (https://dejure.org/2012,11673)
KG, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - (4) 121 Ss 21/12 (32/12) (https://dejure.org/2012,11673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der versuchsbegründenden Täuschungshandlung im Fall eines mehraktigen Geschehensablaufes im Rahmen eines Betruges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 23; StGB § 263
    Betrug; Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch bei einem mehraktigen Geschehensablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung);

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12
    Maßgebend ist, ob die Täuschungshandlung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in die angestrebte Vermögensverschiebung mündet oder ob sie diese nur vorbereiten sollte (vgl. BGH, NStZ 2011, 400; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 263 Rn. 196).

    Die von der Revision zur Bekräftigung ihrer Rechtsansicht zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, NStZ 2011, 400; NStZ 2002, 433) stehen dieser Annahme nicht entgegen.

  • BGH, 12.10.2011 - 2 StR 362/11

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmängel; molekulargenetische Untersuchung

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11 - [Juris]).
  • BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01

    Abtretung (Prioritätsgrundsatz; Abtretungsverbot); Beweiswürdigung; Beweisantrag

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12
    Die von der Revision zur Bekräftigung ihrer Rechtsansicht zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, NStZ 2011, 400; NStZ 2002, 433) stehen dieser Annahme nicht entgegen.
  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12
    Erfüllt der Täter bereits Merkmale des Tatbestandes, überschreitet er in der Regel die Grenze zum Versuch (vgl. BGHSt 37, 294).
  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 3 RVs 54/11

    Versuchsbeginn bei betrügerischer Erschleichung eines Verbraucherkredits

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12
    Anders als in dem vom OLG Hamm am 11. August 2011 (StraFo 2011, 411) entschiedenen Fall, der einen ähnlichen Sachverhalt betraf, blieb es aufgrund der hier getroffenen Feststellungen nicht unklar, ob die Täuschung des Angeklagten nur dazu diente, beim potentiellen Vertragspartner allgemein falsche Vorstellungen zu wecken.
  • BGH, 11.08.2011 - 2 StR 91/11

    Versuch der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "Jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne wesentliche Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht, wobei auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2011, 367 m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von

    Dem Erfordernis der Unmittelbarkeit steht nicht entgegen, wenn bei mehraktigen Verfügungen erst die letzte die Vermögensminderung herbeiführt, solange dies zwingende oder wirtschaftliche Folge des durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums ist (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 29; KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2012, 121 Ss 21/12, zitiert nach ).
  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

    Damit steht dem Erfordernis der Unmittelbarkeit aber nicht entgegen, dass die Verfügung aus mehreren Akten besteht, von denen erst die letzte die eigentliche Vermögensminderung herbeiführt, solange diese letztlich zwingende oder wirtschaftliche Folge des durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums ist (BGH NJW 2013, 1460, 1462; NStZ 2011, 400, 401; OLG Stuttgart , Urt. v. 18.12.2012, Az. 1 Ss 559/12, BeckRS 2013, 00785; KG Berlin , Beschl. v. 29.02.2012, Az. 121 Ss 21/12, BeckRS 2012, 12410; Fischer , a.a.O., § 263 Rz. 76; Cramer/Perron , a.a.O., § 263 Rz. 61 f.).
  • LG Kiel, 10.02.2021 - 5 KLs 597 Js 18481/20
    Deshalb spricht gegen das Überschreiten der Schwelle zum Versuch im Allgemeinen, wenn es zur Herbeiführung des vom Gesetz vorausgesetzten Erfolges noch eines weiteren - neuen - Willensimpulses bedarf (BGH, Urteil v. 21.12.1982, 1 StR 662/82, NJW 1983, 1130, 1131).Bei einem gestreckten, mehraktigen Täuschungsgeschehen setzt der Täter erst dann unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung an, wenn er nach seiner Vorstellung von der Tat die Täuschungshandlung begeht, die den Getäuschten unmittelbar zu der schädigenden Vermögensverfügung bestimmen und damit für den Eintritt des Vermögensschadens ursächlich werden soll (BGH, Urteil v. 16.01.1991, 2 StR 527/90, NJW 1991, 1839;BGH Beschl. v. 12.01.2011, Az.: 1 StR 540/10, NStZ 2011, 400, 401;KG, Beschluss v. 29.02.2012, (4) 121 Ss 21/12 (32/12), BeckRS 2012, 12410; OLG Hamm, Beschluss v. 11.08.2011, III-3 RVs 54/11, BeckRS 2011, 26423).
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