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   KG, 06.03.2019 - (3) 121 Ss 22/19 (14/19)   

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KG, 06.03.2019 - (3) 121 Ss 22/19 (14/19) (https://dejure.org/2019,7667)
KG, Entscheidung vom 06.03.2019 - (3) 121 Ss 22/19 (14/19) (https://dejure.org/2019,7667)
KG, Entscheidung vom 06. März 2019 - (3) 121 Ss 22/19 (14/19) (https://dejure.org/2019,7667)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Behandlung von unterschiedlichen Rechtsmitteln des Nebenklägers und des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 335 Abs. 3 S. 1
    Behandlung von unterschiedlichen Rechtsmitteln des Nebenklägers und des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Berufung und Revision: Konfusion in der StPO gibt es nicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 08.03.2001 - 5St RR 26/01

    Auslegung eines eingelegten unbestimmten Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 06.03.2019 - 3 Ss 14/19
    In entsprechender Anwendung des § 348 Abs. 1, Abs. 2 StPO (vgl. Senat, a.a.O. m.w.N.; BayObLG wistra 2001, 279 mwN) hatte sich der Senat für unzuständig zu erklären, das Landgericht Berlin als das für die Durchführung der Berufung des Nebenklägers zuständige Gericht zu bezeichnen und die Sache wird an die Strafkammer 37 abgegeben.
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus KG, 06.03.2019 - 3 Ss 14/19
    Seinem Wesen nach war dieses unbestimmte form- und fristgerechte Rechtsmittel (§§ 314 Abs. 1, 335 Abs. 1, 341 Abs. 1 StPO) indes von Anfang als Berufung zu behandeln (vgl. BGHSt 33, 183 mwN; Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - (3) 161 Ss 153/18 (27/18) - KG, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 4 Ss 199/15 - beide juris; OLG Bamberg NStZ-RR 2018, 56; Franke in LR-StPO 26. Aufl., § 335 Rdn. 11 m.w.N.).
  • KG, 13.09.2018 - 161 Ss 153/18

    Behandlung eines nicht eindeutig bezeichneten Rechtsmittels als Berufung

    Auszug aus KG, 06.03.2019 - 3 Ss 14/19
    Seinem Wesen nach war dieses unbestimmte form- und fristgerechte Rechtsmittel (§§ 314 Abs. 1, 335 Abs. 1, 341 Abs. 1 StPO) indes von Anfang als Berufung zu behandeln (vgl. BGHSt 33, 183 mwN; Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - (3) 161 Ss 153/18 (27/18) - KG, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 4 Ss 199/15 - beide juris; OLG Bamberg NStZ-RR 2018, 56; Franke in LR-StPO 26. Aufl., § 335 Rdn. 11 m.w.N.).
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