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   KG, 20.11.2012 - (4) 121 Ss 245/12 (294/12)   

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KG, 20.11.2012 - (4) 121 Ss 245/12 (294/12) (https://dejure.org/2012,46071)
KG, Entscheidung vom 20.11.2012 - (4) 121 Ss 245/12 (294/12) (https://dejure.org/2012,46071)
KG, Entscheidung vom 20. November 2012 - (4) 121 Ss 245/12 (294/12) (https://dejure.org/2012,46071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 244 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revisionsbegründung in Strafsachen: Beanstandung einer fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages mit der Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12
    Wird zur Begründung einer Aufklärungsrüge beanstandet, das Tatgericht habe einen entsprechenden Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, sodass sich diese Rüge auf denselben Beschwerdepunkt wie eine - mögliche, aber nicht erhobene - Beweisantragsrüge bezieht, sind auch die Gründe eines ergangenen gerichtlichen Beschlusses über die Ablehnung des Beweisantrags mitzuteilen (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359; BayObLGSt 1994, 256; OLG Hamm VRS 97, 49; OLG Köln VRS 78, 467, 468), weil sich daraus ergeben kann, weshalb sich der Tatrichter zur weiteren Beweiserhebung nicht gedrängt gesehen hat (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 5 Ws (B) 432/98 - [juris]; s. auch BGH NJW 1993, 2819, 2820; BayObLG …

    Soweit sich der Angeklagte zur Begründung seiner Aufklärungsrüge auf die gegenteilige Auffassung stützt, ist er deshalb gehalten, den gerichtlichen Beschluss mit dessen voller Begründung oder zumindest wesentlichem Inhalt mitzuteilen, um den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu genügen (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BayObLG aaO).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12
    a) Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; BGH NJW 1995, 2047 = NStZ 1995, 462; NJW 2007, 3010, 3011; BVerfGE 112, 185 = NJW 2005, 1999, 2001).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12
    a) Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; BGH NJW 1995, 2047 = NStZ 1995, 462; NJW 2007, 3010, 3011; BVerfGE 112, 185 = NJW 2005, 1999, 2001).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12
    a) Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; BGH NJW 1995, 2047 = NStZ 1995, 462; NJW 2007, 3010, 3011; BVerfGE 112, 185 = NJW 2005, 1999, 2001).
  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung -

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12
    Wird zur Begründung einer Aufklärungsrüge beanstandet, das Tatgericht habe einen entsprechenden Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, sodass sich diese Rüge auf denselben Beschwerdepunkt wie eine - mögliche, aber nicht erhobene - Beweisantragsrüge bezieht, sind auch die Gründe eines ergangenen gerichtlichen Beschlusses über die Ablehnung des Beweisantrags mitzuteilen (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359; BayObLGSt 1994, 256; OLG Hamm VRS 97, 49; OLG Köln VRS 78, 467, 468), weil sich daraus ergeben kann, weshalb sich der Tatrichter zur weiteren Beweiserhebung nicht gedrängt gesehen hat (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 5 Ws (B) 432/98 - [juris]; s. auch BGH NJW 1993, 2819, 2820; BayObLG …
  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 122/90

    Notwendigkeit der Entscheidung über die Ratenzahlung bei Geldstrafen

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12
    Der Senat kann diese zwingend gebotene Entscheidung im Revisionsrechtszug nachholen (vgl. BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 1, Bewilligung durch Revisionsgericht; Senat, Beschluss vom 6. März 2007 - [4] 1 Ss 61/07 [45/07] - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12
    a) Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; BGH NJW 1995, 2047 = NStZ 1995, 462; NJW 2007, 3010, 3011; BVerfGE 112, 185 = NJW 2005, 1999, 2001).
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12
    Eine zulässige Aufklärungsrüge erfordert zunächst die Benennung eines bestimmten Beweismittels und eines bestimmten Beweisergebnisses; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen (vgl. BGH NStZ 1999, 45, 46; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 6 m.w.N.) und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 244 Rn. 81 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1993 - 3 StR 49/93

    Umfang der Revisionsbegründung bei Rüge der örtlichen Unzuständigkeit

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12
    Wird zur Begründung einer Aufklärungsrüge beanstandet, das Tatgericht habe einen entsprechenden Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, sodass sich diese Rüge auf denselben Beschwerdepunkt wie eine - mögliche, aber nicht erhobene - Beweisantragsrüge bezieht, sind auch die Gründe eines ergangenen gerichtlichen Beschlusses über die Ablehnung des Beweisantrags mitzuteilen (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359; BayObLGSt 1994, 256; OLG Hamm VRS 97, 49; OLG Köln VRS 78, 467, 468), weil sich daraus ergeben kann, weshalb sich der Tatrichter zur weiteren Beweiserhebung nicht gedrängt gesehen hat (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 5 Ws (B) 432/98 - [juris]; s. auch BGH NJW 1993, 2819, 2820; BayObLG …
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12
    a) Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; BGH NJW 1995, 2047 = NStZ 1995, 462; NJW 2007, 3010, 3011; BVerfGE 112, 185 = NJW 2005, 1999, 2001).
  • BGH, 24.05.2006 - 1 StR 190/06

    Angabe des Strafrahmens

  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ss OWi 42/99
  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 3 RBs 62/11

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge bei Annahme eines Verwertungsverbotes

  • OLG Köln, 23.01.1990 - Ss 9/90
  • OLG Oldenburg, 29.05.2008 - Ss 205/08

    Fahrlässiger Rotlichtverstoß bei Überfahren einer zunächst "gelb" anzeigenden

  • KG, 16.07.1998 - 5 Ws (B) 432/98
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

  • BayObLG, 08.12.1994 - 5St RR 96/94
  • KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13

    Zur Aufklärungspflicht bezüglich der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines

    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185 = NJW 2005, 1999, 2001; BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79 - [juris] = BGHSt 29, 203; Senat, Beschluss vom 20. November 2012 - [4] 121 Ss 245/12 [294/12]).

    Soweit in dem fraglichen Antrag danach lediglich ein (Hilfs-) Beweisermittlungsantrag zu sehen ist, setzt eine zulässige Aufklärungsrüge nicht nur voraus, dass die Revision bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, und die Beweismittel, deren sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt, sondern es bedarf ferner der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und insbesondere, welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 316; NStZ 1999, 45; Senat, Beschluss vom 20. November 2012 - (4) 121 Ss 245/12 (294/12) - KG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - (2) 1 Ss 377/08 (43/08) - Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 244 Rn. 81).

  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an ordnungsgemäße

    Wird eine unzureichende Sachaufklärung beanstandet, sind die Umstände anzugeben, aufgrund derer sich der Tatrichter zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen; daneben ist grundsätzlich der Inhalt etwaiger auf diese Beweisaufnahme gerichteter Beweisanträge und der hieraus ergangenen Entscheidungen des Tatgerichts mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2013, 1 StR 602/12; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.2012, 121 Ss 245/12, jeweils bei juris) wie auch die für den Betroffenen günstigen Tatsachen, die sich aus der beantragten Beweisaufnahme ergeben hätten (BayObLG, Beschluss vom 11.02.1998, 2 ObOWi 25/98, bei juris).
  • KG, 12.01.2018 - 2 Ws 161/17

    Strafvollzug in Berlin: Ablösung eines Strafgefangenen von einer Beschäftigung

    Die Zulässigkeit der vom Beschwerdeführer erhobenen Aufklärungsrüge setzt die Benennung eines bestimmten Beweismittels und Beweisergebnisses voraus; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen (vgl. BGH NStZ 1999, 45, 46; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 6 mwN) und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 244 Rn. 81 mwN; KG, Beschluss vom 20. November 2012 - (4) 121 Ss 245/12 (294/12) -, juris).
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