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   KG, 29.02.2012 - (4) 121 Ss 30/12 (54/12)   

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KG, 29.02.2012 - (4) 121 Ss 30/12 (54/12) (https://dejure.org/2012,12615)
KG, Entscheidung vom 29.02.2012 - (4) 121 Ss 30/12 (54/12) (https://dejure.org/2012,12615)
KG, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - (4) 121 Ss 30/12 (54/12) (https://dejure.org/2012,12615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Nötigung, Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen. Ankündigung, Veröffentlichung, Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsanwalt darf dem Gegner seines Mandanten mit Veröffentlichung der Zahlungssäumnis im Internet drohen

  • openjur.de

    § 240 StGB

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nötigung: Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen; Ankündigung der Veröffentlichung eines Vorgangs im Internet durch einen Rechtsanwalt im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Tatbestands der Drohung mit einem empfindlichen Übel durch eine allgemein gehaltene, unspezifische Ankündigung von Schwierigkeiten oder Weiterungen; Bewertung einer Ankündigung der Veröffentlichung eines Sachverhalts im Internet durch einen Rechtsanwalt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240
    Nötigung durch einen Rechtsanwalt; Ankündigung der Veröffentlichung eines Sachverhalts im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Zahl endlich, oder ich stelle den Vorgang ins Internet”…Rechtanwalt als "schwarzer Mann”

  • heise.de (Pressebericht, 13.07.2012)

    Drohung mit Onlineveröffentlichung ist nicht strafbar

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Ankündigung einen Lebenssachverhalt im Internet zu veröffentlichten ist nicht in jedem Fall eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Drohung mit Online-Veröffentlichung keine strafbare Nötigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Veröffentlichung im Internet bringt Anwalt wegen Nötigung auf die Anklagebank

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit von Drohung mit Onlineveröffentlichung gegenüber säumigem Schuldnern

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ankündigung von "Schwierigkeiten" bzw. der Internet-Veröffentlichung eines Sachverhalts durch Anwalt keine Nötigung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92

    Voraussetzungen für die Empfindlichkeit des angedrohten Übels - Drohung mit der

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
    Denn ein Übel ist nur dann empfindlich, wenn der zu befürchtende Nachteil geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen (vgl. BGHSt 31, 201; NStZ 1992, 278).

    Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443; BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278; BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre.

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
    Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443; BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278; BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre.

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil eine Äußerung des Angeklagten zu beurteilen ist, die im Zusammenhang mit dem Prozessverhalten im Interesse seiner Mandantschaft stand (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 1443 zu Tz. 18), ein innerer Zusammenhang zwischen der mutmaßlichen Veröffentlichung und dem erstrebten (rechtmäßigen) Zweck außer Frage stünde und keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der Angeklagte die Vorgänge in entstellter Form wiedergegeben oder mit abfälligen Beurteilungen oder persönlichen Angriffen versehen hätte.

  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
    Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443; BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278; BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre.
  • BayObLG, 22.09.2004 - 1St RR 110/04

    Nötigung durch Äußerung einer durch unwahre Tatsachen gestützten Meinung

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
    Denn die Androhung der Offenlegung des bloßen Umstandes, dass eine Forderung von der Schuldnerin nicht umgehend erfüllt worden ist, ist nicht strafbar, wenn es dem Drohenden um die Beseitigung dieses Umstandes geht (vgl. BayObLG wistra 2005, 235).
  • BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75

    Strafbarkeit wegen Unterschlagung und wegen Urkundenfälschung - Strafbarkeit

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
    Die Ankündigung der Veröffentlichung des "Lebenssachverhalts" im Internet stellt nach ihrem Wortlaut lediglich eine allgemein gehaltene, unspezifische Ankündigung von Schwierigkeiten oder Weiterungen dar, die regelmäßig nicht den Tatbestand der Drohung mit einem empfindlichen Übel erfüllt (vgl. BGH NJW 1976, 760).
  • BGH, 03.02.1993 - 2 StR 410/92

    Erpressung - Bereicherung - Persönlichkeitsrecht - Vermögensvermehrung

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
    Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443; BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278; BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre.
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 7/03

    Beleidigung; falsche Verdächtigung (Eignung); Strafzumessung

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
    Zu Recht hat die Strafkammer dabei unausgesprochen angenommen, dass eine Erklärung, der ein empfindliches Übel im Sinne des Nötigungstatbestandes nicht eindeutig zu entnehmen ist, der Auslegung bedarf (vgl. BGH StraFo 2003, 320; Senat, Beschluss vom 20. November 2007 - [4] 1 Ss 302/07 [247/07] -).
  • BVerfG, 07.12.1992 - 1 BvR 1644/88

    Verfassungswidrige Auslegung des Nötigungstatbestandes

    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
    Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443; BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278; BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre.
  • KG, 09.11.1998 - 1 Ss 193/98
    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
    Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443; BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278; BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre.
  • KG, 05.02.2001 - 1 Ss 343/00
    Auszug aus KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
    Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443; BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278; BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre.
  • RG, 30.06.1882 - 1489/82

    1. Wird bei Beleidigungen der Schutz des §. 193 St.G.B.'s durch den irrigen

  • KG, 16.08.2012 - 161 Ss 132/12

    Konkludente Drohung

    Ob allgemeine, unspezifische Ankündigungen eines schädigenden Verhaltens ausreichen, ist nach den Umständen des Einzelfalles und dem (konkludenten) Äußerungsinhalt in seinem konkreten Bedeutungszusammenhang zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Februar 2012 - [4] 121 Ss 30/12 [54/12] - ).
  • OLG Hamm, 14.12.2021 - 7 U 8/21

    Ansprüche aus einem Handelsvertretervertrag; Unterlassungsanspruch in Bezug auf

    Droht der Täter damit, zum Zweck der Durchsetzung einer berechtigten, von der Schuldnerin jedoch nicht umgehend erfüllten Forderung, "den Lebenssachverhalt" ins Internet zu stellen, ist dies nicht strafbar, wenn es dem Drohenden allein um die Erfüllung dieser Forderung geht (vgl. KG Berlin Beschl. v. 29.2.2012 - (4) 121 Ss 30/12 [unter 2 a]).
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