Rechtsprechung
| KG, 29.02.2012 - (4) 121 Ss 30/12 (54/12) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- burhoff.de
Nötigung, Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen. Ankündigung, Veröffentlichung, Internet
- openjur.de
§ 240 StGB
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 240 StGB
Nötigung durch Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen; Ankündigung der Veröffentlichung eines Vorgangs im Internet durch einen Rechtsanwalt im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Rechtsanwalt darf dem Gegner seines Mandanten mit Veröffentlichung der Zahlungssäumnis im Internet drohen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 240
Nötigung durch einen Rechtsanwalt; Ankündigung der Veröffentlichung eines Sachverhalts im Internet
Kurzfassungen/Presse (4)
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Zahl endlich, oder ich stelle den Vorgang ins Internet”…Rechtanwalt als "schwarzer Mann”
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Drohung mit Online-Veröffentlichung keine strafbare Nötigung
- heise.de (Pressebericht, 13.07.2012)
Drohung mit Onlineveröffentlichung ist nicht strafbar
- blog.de (Kurzinformation)
Internet-Veröffentlichung - Anwalt wegen Nötigung angeklagt
Wird zitiert von ...
- KG, 16.08.2012 - 161 Ss 132/12
Konkludente Drohung
Ob allgemeine, unspezifische Ankündigungen eines schädigenden Verhaltens ausreichen, ist nach den Umständen des Einzelfalles und dem (konkludenten) Äußerungsinhalt in seinem konkreten Bedeutungszusammenhang zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Februar 2012 - [4] 121 Ss 30/12 [54/12] - ).
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