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   KG, 21.02.2012 - (4) 121 Ss 32/12 (45/12)   

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https://dejure.org/2012,4749
KG, 21.02.2012 - (4) 121 Ss 32/12 (45/12) (https://dejure.org/2012,4749)
KG, Entscheidung vom 21.02.2012 - (4) 121 Ss 32/12 (45/12) (https://dejure.org/2012,4749)
KG, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - (4) 121 Ss 32/12 (45/12) (https://dejure.org/2012,4749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Folgen für den Schuldspruch bei fehlenden Angaben zum Wirkstoffgehalt eines Betäubungsmittels i.R.d. Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung; Fehlende Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus KG, 21.02.2012 - 121 Ss 32/12
    7 Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist nicht wirksam, wenn die tatrichterlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils so dürftig, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (BGHSt 33, 59; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 318 Rn. 16).
  • KG, 29.07.2009 - 1 Ss 220/09
    Auszug aus KG, 21.02.2012 - 121 Ss 32/12
    Er wird ferner die für die Gesamtstrafenbildung entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. nur KG, Beschluss vom 29. Juli 2009 - [2] 1 Ss 220/09 [17/09] - Senat, Beschlüsse vom 30. April 2010 - [4] 1 Ss 179/10 [102/10] - und 23. Dezember 2009 - [4] 1 Ss 421/09 [264/09] -) zu bedenken und gegebenenfalls seine Entscheidung näher als bisher geschehen zu begründen haben.
  • OLG Celle, 19.05.2011 - 32 Ss 32/11

    Auswirkungen des Fehlens von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines

    Auszug aus KG, 21.02.2012 - 121 Ss 32/12
    Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles - wenn tatbestandliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, nicht in Frage stehen - revisionsrechtlicher Prüfung standhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2012 - (4) 1 Ss 466/11 (322/11) - m.w.Nachw.; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 59).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus KG, 21.02.2012 - 121 Ss 32/12
    Eine Aufhebung des Strafausspruchs scheidet nur dann aus, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der genaue Wirkstoffgehalt das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten hätte beeinflussen können, etwa weil nicht zu besorgen ist, dass das Gericht bei Feststellung des Wirkstoffgehalts eine mildere Strafe verhängt hätte (vgl. BGH NStZ 1990, 395; Körner a.a.O., § 29 Teil 4, Rn. 378).
  • KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11

    Rechtsmittelbeschränkung und Strafzumessung bei fehlenden Angaben zum

    Auszug aus KG, 21.02.2012 - 121 Ss 32/12
    Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles - wenn tatbestandliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, nicht in Frage stehen - revisionsrechtlicher Prüfung standhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2012 - (4) 1 Ss 466/11 (322/11) - m.w.Nachw.; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 59).
  • KG, 12.01.2017 - 121 Ss 197/16

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch im Strafverfahren wegen

    Das gilt auch, wenn infolge der Unvollständigkeit die Feststellungen für die erneut vorzunehmende Strafzumessung zu ergänzen sind, solange die neu zu treffenden Feststellungen den bindend gewordenen nicht widersprechen und der Schuldspruch als solcher davon nicht betroffen sein kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 18. März 2013 - 2 Ss 150/12 -, juris Rn. 23; KG, Beschlüsse vom 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -, juris Rn . 7 , und 27. August 2013 - [4] 161 Ss 101/13 [116/13] -, juris Rn. 4).

    Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles revisionsrechtlicher Prüfung standhalten, wenn - wie hier - tatbestandliche Voraussetzungen - wie das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage stehen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. August 2007 - Ss 249/07 -, juris Rn. 9; KG, Beschluss vom 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -, juris Rn. 7).

  • KG, 30.06.2021 - 3 Ss 28/21

    Beweiserhebung über Schuldfähigkeit nach Beschränkung der Berufung auf den

    Beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels ist eine Rechtsmittelbeschränkung unwirksam, wenn tatbestandliche Voraussetzungen - wie das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - in Frage stehen (vgl. KG NJW-Spezial 2017, 538; Beschluss vom 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -, juris; Beschluss 12. Januar 2017 - [5] 121 Ss 197/16 [56/16] -, juris).

    Daneben ist durch das Kammergericht bereits entschieden worden, dass die Feststellungen unabhängig von der möglichen Würdigung als nicht geringe Menge keine ausreichende Grundlage für den Schuld- und Strafausspruch bilden, wenn Angaben zum gehandelten Gewicht der Betäubungsmittel und zum Wirkstoffgehalt fehlen (KG, Beschluss vom 21. Februar 2012, a. a. O.).

  • KG, 30.06.2021 - 161 Ss 61/21

    Keine Beweiserhebung über Schuldfähigkeit nach Beschränkung der Berufung auf den

    Beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels ist eine Rechtsmittelbeschränkung unwirksam, wenn tatbestandliche Voraussetzungen - wie das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - in Frage stehen (vgl. KG NJW-Spezial 2017, 538 ; Beschluss vom 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -, juris; Beschluss 12. Januar 2017 - [5] 121 Ss 197/16 [56/16] -, juris).

    Daneben ist durch das Kammergericht bereits entschieden worden, dass die Feststellungen unabhängig von der möglichen Würdigung als nicht geringe Menge keine ausreichende Grundlage für den Schuld- und Strafausspruch bilden, wenn Angaben zum gehandelten Gewicht der Betäubungsmittel und zum Wirkstoffgehalt fehlen (KG, Beschluss vom 21. Februar 2012, a. a. O.).

  • KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der

    Beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels ist eine Rechtsmittelbeschränkung unwirksam, wenn tatbestandliche Voraussetzungen - wie das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - in Frage stehen (vgl. KG, Beschluss vom 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] - juris Rn. 7, Senat, Beschluss 12. Januar 2017 - [5] 121 Ss 197/16 [56/16] -, juris Rn. 6).
  • KG, 27.08.2013 - 161 Ss 101/13

    StPO § 318 Satz 1 - Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung (Spielsucht des

    Das gilt auch, wenn infolge der Unvollständigkeit die Feststellungen für die erneut vorzunehmende Strafzumessung zu ergänzen sind, solange die neu zu treffenden Feststellungen den bindend gewordenen nicht widersprechen und der Schuldspruch als solcher davon nicht betroffen sein kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 18. März 2013 - 2 Ss 150/12 - [bei juris]; Senat, Beschluss vom 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] - [bei juris]).
  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

    Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles revisionsrechtlicher Prüfung standhalten, wenn tatbestandliche Voraussetzungen - wie z. B. das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage stehen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 1 Ss 10/09 -, juris Rn. 16; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. August 2007 - Ss 249/07 -, juris Rn. 9; KG, Beschlüsse vom 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -, juris Rn. 7, und 4. Januar 2012, a. a. O.).
  • KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels;

    Denn es ist nicht zu besorgen, dass tatbestandliche Voraussetzungen in Frage stehen könnten (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] - und 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -).
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