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   KG, 04.03.2020 - (2) 121 Ss 32/20 (10/20)   

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https://dejure.org/2020,13103
KG, 04.03.2020 - (2) 121 Ss 32/20 (10/20) (https://dejure.org/2020,13103)
KG, Entscheidung vom 04.03.2020 - (2) 121 Ss 32/20 (10/20) (https://dejure.org/2020,13103)
KG, Entscheidung vom 04. März 2020 - (2) 121 Ss 32/20 (10/20) (https://dejure.org/2020,13103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Inbegriff der Hauptverhandlung, Berufung, Verlesung des erstinstanzlichen Urteils

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 261 StPO, § 324 Abs 1 S 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Inbegriff der Hauptverhandlung: Berücksichtigung der erstinstanzlichen Aussage eines Zeugen bei der Beweiswürdigung im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Berufungshauptverhandlung, oder: Urteilsverlesung ist kein Urkundsbeweis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 18.04.2012 - 121 Ss 53/12

    Inbegriff der Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 04.03.2020 - 2 Ss 10/20
    Die Inbegriffsrüge entspricht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 17; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 352; KG Berlin, Beschluss vom 18. April 2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12) -juris Rn. 5).Die Revision des Angeklagten W. hat unter Mitteilung der maßgeblichen Urteilsgründe und der notwendigen Aktenteile ausreichend dargelegt, dass die kleine Strafkammer die Aussage des Zeugen Pr. anhand seiner Angaben in erster Instanz gewürdigt habe, ohne diese in prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung einzuführen.
  • OLG Hamm, 15.04.2016 - 2 RBs 61/16

    Einführung von Messprotokoll und Dienstanweisung in die Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 04.03.2020 - 2 Ss 10/20
    Dass die Revisionsbegründung der Angeklagten P. demgegenüber versäumt hat, den relevanten Wortlaut des Hauptverhandlungsprotokolls wiederzugeben (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 15. April 2016 - III-2 RBs 61/16 -, juris), ist unschädlich, weil sich die Wirkung des § 357 StPO nicht nur auf Mitangeklagte erstreckt, die keine Revision eingelegt haben, sondern auch auf solche, die mit ihrer Revision deshalb nicht durchdringen könnten, weil sie unzureichend begründet ist (vgl. Gericke in KK-StPO 8. Aufl. 2019, § 357 Rn. 12 mwN).
  • OLG Naumburg, 29.06.2012 - 1 Ws 246/12

    Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr

    Auszug aus KG, 04.03.2020 - 2 Ss 10/20
    Dies ist aber - selbst wenn es sich vorliegend auch auf die Angaben des Zeugen Pr. erstreckt hätte - schon nach Auslegung des Gesetzeswortlautes des § 324 StPO (dort Inhalt des Abs. 2 im Anschluss an Abs. 1 Satz 2 der Norm) nicht Teil der Beweisaufnahme bzw. -erhebung und damit nicht als Urkundsbeweis verwertbar (vgl. KG StV 2013, 433 f., juris Rn. 8).
  • OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge im Zusammenhang mit unterlassener

    Auszug aus KG, 04.03.2020 - 2 Ss 10/20
    Die Inbegriffsrüge entspricht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 17; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 352; KG Berlin, Beschluss vom 18. April 2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12) -juris Rn. 5).Die Revision des Angeklagten W. hat unter Mitteilung der maßgeblichen Urteilsgründe und der notwendigen Aktenteile ausreichend dargelegt, dass die kleine Strafkammer die Aussage des Zeugen Pr. anhand seiner Angaben in erster Instanz gewürdigt habe, ohne diese in prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung einzuführen.
  • BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96

    Verurteilung wegen des Brandanschlags in Solingen rechtskräftig

    Auszug aus KG, 04.03.2020 - 2 Ss 10/20
    Die Inbegriffsrüge entspricht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 17; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 352; KG Berlin, Beschluss vom 18. April 2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12) -juris Rn. 5).Die Revision des Angeklagten W. hat unter Mitteilung der maßgeblichen Urteilsgründe und der notwendigen Aktenteile ausreichend dargelegt, dass die kleine Strafkammer die Aussage des Zeugen Pr. anhand seiner Angaben in erster Instanz gewürdigt habe, ohne diese in prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung einzuführen.
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