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   KG, 14.05.2019 - (3) 121 Ss 41/19 (32/19)   

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https://dejure.org/2019,26194
KG, 14.05.2019 - (3) 121 Ss 41/19 (32/19) (https://dejure.org/2019,26194)
KG, Entscheidung vom 14.05.2019 - (3) 121 Ss 41/19 (32/19) (https://dejure.org/2019,26194)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - (3) 121 Ss 41/19 (32/19) (https://dejure.org/2019,26194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Strafbefehl, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Einspruchsrücknahme

  • strafrechtsiegen.de

    Strafbefehl - Rechtsmittelbeschränkung bei materiell-rechtlich selbständigen Taten

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafbefehl mit OWi und Straftat, Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.04.1999 - 3 StR 77/99

    Verminderten Schuldfähigkeit; Begehung eines heimtückischen Mordes

    Auszug aus KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19
    a) Ein Rechtsmittel kann auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (vgl. BGHSt 10, 100; 19, 46; 21, 256 (258); BGH NStZ-RR 1999, 359; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl., § 318 Rdn. 6 m.w.N.).

    Anerkannt ist daher, dass eine Rechtsmittelbeschränkung bei - wie hier - materiell-rechtlich selbständigen Taten - mögen sie auch prozessual eine Tat im Sinne von § 264 StPO bilden - möglich ist (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 359; Seitz/Bauer a.a.O., § 67 Rdn. 34 f; Schmitt a.a.O., § 318 Rdn. 10; Paul a.a.O., § 318 Rdn. 5; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19
    a) Ein Rechtsmittel kann auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (vgl. BGHSt 10, 100; 19, 46; 21, 256 (258); BGH NStZ-RR 1999, 359; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl., § 318 Rdn. 6 m.w.N.).

    Ist dagegen eine erschöpfende Nachprüfung des angefochtenen Teils möglich, ohne dass dabei die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum nicht angefochtenen Teil berührt werden, so verlangt es die aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BGHSt 19, 46) den Rechtsmittelberechtigten eingeräumte Verfügungsmacht, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck kommenden Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren (vgl. BGHSt 14, 30; 47, 32; Senat, Beschluss vom 26. August 2013 - (4) 161 Ss 129/13 (158/13) - OLG Köln NStZ-RR 2017, 153; Paul in KK-StPO 8. Aufl., § 318 Rdn. 1 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 07.04.1983 - 5 Ss OWi 29/83
    Auszug aus KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19
    Die durch die Einspruchsrücknahme entstandene Rechtskraft bildet zugleich ein dauerndes Verfahrenshindernis im Sinne von § 206 a Abs. 1 StPO (vgl. OLG Koblenz ZfSch 2010, 108; OLG Düsseldorf MDR 1983, 866).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19
    Ist dagegen eine erschöpfende Nachprüfung des angefochtenen Teils möglich, ohne dass dabei die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum nicht angefochtenen Teil berührt werden, so verlangt es die aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BGHSt 19, 46) den Rechtsmittelberechtigten eingeräumte Verfügungsmacht, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck kommenden Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren (vgl. BGHSt 14, 30; 47, 32; Senat, Beschluss vom 26. August 2013 - (4) 161 Ss 129/13 (158/13) - OLG Köln NStZ-RR 2017, 153; Paul in KK-StPO 8. Aufl., § 318 Rdn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19
    Eine Beschränkung ist demnach unwirksam, wenn eine Beurteilung der angegriffenen Punkte einer Entscheidung nicht möglich ist, ohne dass auch nicht angefochtene Teile dadurch beeinflusst werden, da sonst widersprüchliche Entscheidungen getroffen werden könnten (vgl. BGHSt 38, 362; BGH NStZ 1994, 449).
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19
    a) Ein Rechtsmittel kann auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen (vgl. BGHSt 10, 100; 19, 46; 21, 256 (258); BGH NStZ-RR 1999, 359; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl., § 318 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87

    Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren

    Auszug aus KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19
    § 83 Abs. 1 OWiG findet in so gelagerten Fällen keine Anwendung, weil die Vorschrift den Begriff der Tat nicht im materiellrechtlichen, sondern im prozessualen Sinn umschreibt (vgl. BGHSt 35, 290; KG VRS 39, 71; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 83 Rdn. 3; Lutz in KK-OWiG 5. Aufl., § 83 Rdn. 2).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19
    Ist dagegen eine erschöpfende Nachprüfung des angefochtenen Teils möglich, ohne dass dabei die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum nicht angefochtenen Teil berührt werden, so verlangt es die aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BGHSt 19, 46) den Rechtsmittelberechtigten eingeräumte Verfügungsmacht, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck kommenden Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren (vgl. BGHSt 14, 30; 47, 32; Senat, Beschluss vom 26. August 2013 - (4) 161 Ss 129/13 (158/13) - OLG Köln NStZ-RR 2017, 153; Paul in KK-StPO 8. Aufl., § 318 Rdn. 1 m.w.N.).
  • KG, 26.08.2013 - 161 Ss 129/13

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung: notwendige Feststellungen, fehlerhafte

    Auszug aus KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19
    Ist dagegen eine erschöpfende Nachprüfung des angefochtenen Teils möglich, ohne dass dabei die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum nicht angefochtenen Teil berührt werden, so verlangt es die aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BGHSt 19, 46) den Rechtsmittelberechtigten eingeräumte Verfügungsmacht, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck kommenden Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren (vgl. BGHSt 14, 30; 47, 32; Senat, Beschluss vom 26. August 2013 - (4) 161 Ss 129/13 (158/13) - OLG Köln NStZ-RR 2017, 153; Paul in KK-StPO 8. Aufl., § 318 Rdn. 1 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Auszug aus KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19
    Ist dagegen eine erschöpfende Nachprüfung des angefochtenen Teils möglich, ohne dass dabei die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum nicht angefochtenen Teil berührt werden, so verlangt es die aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BGHSt 19, 46) den Rechtsmittelberechtigten eingeräumte Verfügungsmacht, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck kommenden Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren (vgl. BGHSt 14, 30; 47, 32; Senat, Beschluss vom 26. August 2013 - (4) 161 Ss 129/13 (158/13) - OLG Köln NStZ-RR 2017, 153; Paul in KK-StPO 8. Aufl., § 318 Rdn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
  • OLG Koblenz, 25.06.2009 - 1 SsBs 31/09

    Verfahrensverbindung bei Verfahren gegen juristische Person und deren

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