Rechtsprechung
KG, 25.05.2021 - (3) 121 Ss 53/21 (24/21), 3 Ss 24/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 46 Abs 1 S 2 StGB, § 47 Abs 1 StGB, § 267 Abs 3 S 1 StPO
Urteilsanforderungen bei Erkenntnis auf Geldstrafe trotz ernstlicher Vordelinquenz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Geldstrafe trotz Vordelinquenz und Bewährungsbruch
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Geldstrafe trotz Vordelinquenz und Bewährungsbruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.02.2021 - 252 Js 7731/18 Ns (39/19
- KG, 25.05.2021 - (3) 121 Ss 53/21 (24/21), 3 Ss 24/21
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.11.2013 - 4 StR 448/13
Strafzumessung (Berücksichtigung nicht angeklagter festgestellter Taten: …
Auszug aus KG, 25.05.2021 - 121 Ss 53/21
Hätte das Landgericht den Bestand des Haftbefehls wie eine rechtskräftige Verurteilung strafschärfend bewertet, so hätte dies gegebenenfalls gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 2 EMRK verstoßen (vgl. BVerfGK 17, 223; BGH NStZ 2014, 202). - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus KG, 25.05.2021 - 121 Ss 53/21
In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (vgl. für viele BGHSt 34, 345). - BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als …
Auszug aus KG, 25.05.2021 - 121 Ss 53/21
Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGH StraFo 2017, 242). - BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12
Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf …
Auszug aus KG, 25.05.2021 - 121 Ss 53/21
Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 336 m.w.N.; Senat, Urteil vom 18. März 2021 - 3 Ss 7/21 -). - BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10
Unschuldsvermutung (verfassungs- und konventionsrechtliche Anforderungen; …
Auszug aus KG, 25.05.2021 - 121 Ss 53/21
Hätte das Landgericht den Bestand des Haftbefehls wie eine rechtskräftige Verurteilung strafschärfend bewertet, so hätte dies gegebenenfalls gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 2 EMRK verstoßen (vgl. BVerfGK 17, 223; BGH NStZ 2014, 202).
- KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21
Berücksichtigung des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem Bewährungsbruch …
Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16 - Senat, Urteil vom 25. Mai 2021 - (3) 121 Ss 53/21 (24/21) -, beide juris).Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 336 m.w.N.; Senat, Urteil vom 25. Mai 2021 a.a.O.).
- KG, 25.07.2022 - 161 Ss 93/21
Jacke als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Die Bewertungsrichtung und das Gewicht der Strafzumessungstatsachen bestimmt zwar in erster Linie das Tatgericht, dem hierbei von Rechts wegen ein weiter Entscheidungs- und Wertungsspielraum unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls eröffnet ist (std. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20, juris; Senat, Urteil vom 25. Mai 2021 - (3) 121 Ss 53/21 (24/21) - KG, Urteil vom 24. April 2017 - (5) 161 Ss 3/17 (10/17) -). - KG, 10.12.2021 - 3 Ss 56/21
Anforderungen an eine Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels
Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 336 m.w.N.; Senat, Urteil vom 25. Mai 2021 - (3) 121 Ss 53/21 (24/21) -, juris). - KG, 25.07.2022 - 3 Ss 34/22
Jacke als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Die Bewertungsrichtung und das Gewicht der Strafzumessungstatsachen bestimmt zwar in erster Linie das Tatgericht, dem hierbei von Rechts wegen ein weiter Entscheidungs- und Wertungsspielraum unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls eröffnet ist (std. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20, juris; Senat, Urteil vom 25. Mai 2021 - (3) 121 Ss 53/21 (24/21) - KG, Urteil vom 24. April 2017 - (5) 161 Ss 3/17 (10/17) -). - KG, 10.12.2021 - 161 Ss 113/21
Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels; Wechselwirkung zwischen Fahrverbot …
Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 336 m.w.N.; Senat, Urteil vom 25. Mai 2021 - (3) 121 Ss 53/21 (24/21) -, juris).