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   KG, 10.04.2015 - (2) 121 Ss 58/15 (26/15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12439
KG, 10.04.2015 - (2) 121 Ss 58/15 (26/15) (https://dejure.org/2015,12439)
KG, Entscheidung vom 10.04.2015 - (2) 121 Ss 58/15 (26/15) (https://dejure.org/2015,12439)
KG, Entscheidung vom 10. April 2015 - (2) 121 Ss 58/15 (26/15) (https://dejure.org/2015,12439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ausnahmsweise Fortsetzung der Verhandlung ohne den Angeklagten; Prüfung des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals der "Eigenmacht" im Hinblick auf das Fernbleiben des Angeklagten von der Hauptverhandlung; Initiierung des Ausbleibens des Angeklagten durch den Vorsitzenden

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 5; GVG § 187 Abs. 1 S. 1
    Ausnahmsweise Fortsetzung der Verhandlung ohne den Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Sie, Herr Angeklagter, gehen sie ruhig, wir brauchen Sie nicht", oder: Die selbstgestrickte StPO

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 251
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    Auszug aus KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
    Ein eigenmächtiges Ausbleiben ist dagegen zu verneinen, wenn der Angeklagte in dem Glauben ist, nicht zum Termin erscheinen zu müssen, etwa weil das Gericht ihm das Ausbleiben entweder gestattet oder den Anschein hervorgerufen hat, es sei mit seiner Abwesenheit einverstanden (vgl. BGHSt 37, 249, 252; 3, 187, 190; OLG Celle StraFo 2012, 140).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80

    Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
    Eine spätere Wiederholung dieses Teils der Beweisaufnahme in Anwesenheit des Angeklagten, die zur Heilung des Verfahrensverstoßes hätte führen und ein Beruhen hätte ausschließen können (vgl. BGHSt 30, 74, 76; BGH NStZ 2015, 181; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 337 Rdn. 185 ff. und § 338 Rdn. 3), ist ausweislich des insoweit maßgeblichen Sitzungsprotokolls nicht erfolgt.
  • BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei

    Auszug aus KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
    Das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der "Eigenmacht" liegt vor, wenn der Angeklagte wissentlich und ohne Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe der weiteren Hauptverhandlung fern bleibt (vgl. BGH NJW 2011, 3249, 3252).
  • OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11

    Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine

    Auszug aus KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
    Ein eigenmächtiges Ausbleiben ist dagegen zu verneinen, wenn der Angeklagte in dem Glauben ist, nicht zum Termin erscheinen zu müssen, etwa weil das Gericht ihm das Ausbleiben entweder gestattet oder den Anschein hervorgerufen hat, es sei mit seiner Abwesenheit einverstanden (vgl. BGHSt 37, 249, 252; 3, 187, 190; OLG Celle StraFo 2012, 140).
  • BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14

    Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung

    Auszug aus KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
    Eine spätere Wiederholung dieses Teils der Beweisaufnahme in Anwesenheit des Angeklagten, die zur Heilung des Verfahrensverstoßes hätte führen und ein Beruhen hätte ausschließen können (vgl. BGHSt 30, 74, 76; BGH NStZ 2015, 181; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 337 Rdn. 185 ff. und § 338 Rdn. 3), ist ausweislich des insoweit maßgeblichen Sitzungsprotokolls nicht erfolgt.
  • OLG Hamm, 28.04.1992 - 4 Ss 262/92

    Abwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung; Vernehmung der Zeugen zur

    Auszug aus KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
    Die Beweisaufnahme ist grundsätzlich ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung, ohne dass es auf die Dauer der Abwesenheit des Angeklagten ankommt (vgl. OLG Hamm, NJW 1992, 3252; Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - (2) 161 Ss 163/14 (30/14) - Meyer-Goßner / Schmitt a.a.O. Rdn. 37 mit weit.
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
    Ein eigenmächtiges Ausbleiben ist dagegen zu verneinen, wenn der Angeklagte in dem Glauben ist, nicht zum Termin erscheinen zu müssen, etwa weil das Gericht ihm das Ausbleiben entweder gestattet oder den Anschein hervorgerufen hat, es sei mit seiner Abwesenheit einverstanden (vgl. BGHSt 37, 249, 252; 3, 187, 190; OLG Celle StraFo 2012, 140).
  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung -

    Auszug aus KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
    Denn die Anwesenheitspflicht des Angeklagten steht grundsätzlich nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten; sie ist - vorbehaltlich einzelner, hier nicht einschlägiger Ausnahmeregelungen wie etwa §§ 231c, 233 StPO - einer "konsensualen Regelung" von vornherein nicht zugänglich (vgl. BGH NJW 1973, 522; OLG Brandenburg StraFo 2015, 70; OLG Hamm StV 2007, 571).
  • OLG Hamm, 20.03.2007 - 3 Ss 541/06

    Hauptverhandlung; Ausbleiben des Angeklagten; Eigenmächtigkeit; Nachweis

    Auszug aus KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
    Denn die Anwesenheitspflicht des Angeklagten steht grundsätzlich nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten; sie ist - vorbehaltlich einzelner, hier nicht einschlägiger Ausnahmeregelungen wie etwa §§ 231c, 233 StPO - einer "konsensualen Regelung" von vornherein nicht zugänglich (vgl. BGH NJW 1973, 522; OLG Brandenburg StraFo 2015, 70; OLG Hamm StV 2007, 571).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
    Denn die Anwesenheitspflicht des Angeklagten steht grundsätzlich nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten; sie ist - vorbehaltlich einzelner, hier nicht einschlägiger Ausnahmeregelungen wie etwa §§ 231c, 233 StPO - einer "konsensualen Regelung" von vornherein nicht zugänglich (vgl. BGH NJW 1973, 522; OLG Brandenburg StraFo 2015, 70; OLG Hamm StV 2007, 571).
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