Rechtsprechung
AG Halle/Saale, 26.01.2017 - 122 C 2318/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 21 Abs 5 Nr 4 WoEigG, § 26 WoEigG, § 28 WoEigG
Wohnungseigentümerverband: Anforderungen an die Darstellung der Instandhaltungsrücklage; Antrag auf außerordentliche Abberufung des Verwalters - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …
Auszug aus AG Halle/Saale, 26.01.2017 - 122 C 2318/16
Ein durchschnittlicher Eigentümer muss sie gedanklich und rechnerisch nachvollziehen können (vergleiche BGH V ZR 44/09).Die Beschlüsse über die Entlastung des Verwalters (TOP 3b) und des Verwaltungsbeirates (TOP 4) waren für ungültig zu erklären, da es nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (§ 21 Abs. 4 WEG) den Verwalter und den Verwaltungsbeirat zu entlassen, wenn noch Ansprüche gegen beide in Betracht kommen und auch kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten (vergleiche Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.12.2009, Az. V ZR 44/09).
- BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10
Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die …
Auszug aus AG Halle/Saale, 26.01.2017 - 122 C 2318/16
Insbesondere sind auch solche Einnahmen/Ausgaben aufzunehmen, die anderen Wirtschaftsjahren zuzuordnen sind (vergleiche BGH, V ZR 251/10).Der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.02.2012 (Az. V ZR 251/10) hat hierzu folgendes ausgeführt:.
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der …
Auszug aus AG Halle/Saale, 26.01.2017 - 122 C 2318/16
Die Anordnung einer solchen Maßnahme setzt grundsätzlich voraus, dass sich die Wohnungseigentümer zunächst mit der Maßnahme auseinandergesetzt (vergleiche BGH, Entscheidung vom 15.01.2010, V ZR 114/09) und - entgegen ordnungsgemäßer Verwaltung - sich entschieden haben, die Maßnahme nicht durchzuführen.