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   KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 294/18 - 122 Ss 136/18   

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https://dejure.org/2018,46931
KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 294/18 - 122 Ss 136/18 (https://dejure.org/2018,46931)
KG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 3 Ws (B) 294/18 - 122 Ss 136/18 (https://dejure.org/2018,46931)
KG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 3 Ws (B) 294/18 - 122 Ss 136/18 (https://dejure.org/2018,46931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Ablehnung eines Beweisantrags, Anforderungen Rechtsbeschwerdevortrag

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 80 Abs 1 Nr 2 OWiG, § 80 Abs 2 Nr 1 OWiG
    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Beweisantrags

  • IWW

    GG Art. 103 Abs. 1; OWiG §§ 80 Abs. 1 Nr. 2
    GG, OWiG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Ablehnung eines Beweisantrages: Was gehört in die Rechtsbeschwerdebegründung?

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 294/18
    Bei einer behaupteten Verletzung solcher Vorschriften wäre ein Verstoß gegen das rechtlichen Gehör nur dann gegeben, wenn der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt worden wäre und seine Zurückverweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sich aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellen würde (vgl. BVerfG aaO; OLG Hamm VRS 114, 290, 291 f.; NZV 2006, 217, 218; Senat, Beschlüsse vom 17. Januar 2017 - 3 Ws (B) 16/17 -, 22. Juni 2016 - 3 Ws (B) 320/16, 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 280/10 - und 21. Mai 2010 - 3 Ws (B) 253/10 -).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 294/18
    Es gewährt aber keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag des Betroffenen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811).
  • KG, 22.06.2016 - 3 Ws (B) 320/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 294/18
    Bei einer behaupteten Verletzung solcher Vorschriften wäre ein Verstoß gegen das rechtlichen Gehör nur dann gegeben, wenn der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt worden wäre und seine Zurückverweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sich aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellen würde (vgl. BVerfG aaO; OLG Hamm VRS 114, 290, 291 f.; NZV 2006, 217, 218; Senat, Beschlüsse vom 17. Januar 2017 - 3 Ws (B) 16/17 -, 22. Juni 2016 - 3 Ws (B) 320/16, 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 280/10 - und 21. Mai 2010 - 3 Ws (B) 253/10 -).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 294/18
    Bei einer behaupteten Verletzung solcher Vorschriften wäre ein Verstoß gegen das rechtlichen Gehör nur dann gegeben, wenn der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt worden wäre und seine Zurückverweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sich aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellen würde (vgl. BVerfG aaO; OLG Hamm VRS 114, 290, 291 f.; NZV 2006, 217, 218; Senat, Beschlüsse vom 17. Januar 2017 - 3 Ws (B) 16/17 -, 22. Juni 2016 - 3 Ws (B) 320/16, 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 280/10 - und 21. Mai 2010 - 3 Ws (B) 253/10 -).
  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 148/21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Ablehnung eines Beweisantrages kann nur dann vorliegen, wenn die Ablehnung willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass ein Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2018 - 3 Ws (B) 294/18 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2012 - III-3 RBs 382/11 -, BeckRS 2012, 7615 m.w.N.).
  • KG, 22.05.2019 - 3 Ws (B) 119/19

    Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Bußgeldurteil

    Bei einer behaupteten Verletzung von Vorschriften über das Verfahren wäre ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör überdies nur dann gegeben, wenn der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt worden wäre und sich seine Zurückverweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellen würde (vgl. BVerfG a.a.O.; Senat, Beschluss vom 20. November 2018 - 3 Ws (B) 294/18 - m.w.N.).
  • KG, 02.01.2023 - 3 Ws (B) 333/22

    Analoge Anwendung des Zulassungsgrunds der Verletzung rechtlichen Gehörs auf

    Eine solche Verletzung kommt in diesem Zusammenhang nur dann in Betracht, wenn die Ablehnung willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt, unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass ein Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 3. Juni 2021 - 3 Ws (B) 148/21 - [juris] und vom 10. November 2018 - 3 Ws (B) 294/18 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2012 - III-3 RBs 382/11 -, BeckRS 2012, 7615 m.w.N.).
  • KG, 01.08.2019 - 3 Ws (B) 232/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags

    Bei einer behaupteten Verletzung von Vorschriften über das Verfahren wäre ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör überdies nur dann gegeben, wenn der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt worden wäre und sich seine Zurückweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellen würde (vgl. BVerfG a.a.O.; Senat, Beschluss vom 20. November 2018 - 3 Ws (B) 294/18 - m.w.N.).
  • KG, 28.03.2019 - 3 Ws (B) 59/19

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Beweiswürdigungsfehler

    - 3 Ws (B) 294/18 .
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