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   KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18 - 122 Ss 139/18   

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https://dejure.org/2018,46591
KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18 - 122 Ss 139/18 (https://dejure.org/2018,46591)
KG, Entscheidung vom 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18 - 122 Ss 139/18 (https://dejure.org/2018,46591)
KG, Entscheidung vom 28. Dezember 2018 - 3 Ws (B) 304/18 - 122 Ss 139/18 (https://dejure.org/2018,46591)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Darstellungsanforderungen, Rotlichtverstoß

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 2 StVO, § 3 Abs 3 Nr 1 StVO, § 37 Abs 2 S 1 Nr 1 S 7 StVO
    Bußgeldverfahren: Urteilsfeststellungen bei Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften

  • verkehrslexikon.de

    Darstellungsanforderungen an den Tatrichter bei innerstädtischem Rotlichtverstoß

  • IWW

    StVG § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7; OWiG § 77 Abs. 1
    StVG, OWiG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • bussgeldsiegen.de

    Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Urteilsfeststellung bei Verurteilung wegen eines innerhalb geschlossener Ortschaft begangenen Rotlichtverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rotlichtverstoß: Innerorts dürfen die Feststellungen etwas knapper sein

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften: Was ist mit der Gelblichtphase?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bußgeldverfahren: Urteilsfeststellungen bei Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bamberg, 06.03.2014 - 3 Ss OWi 228/14

    "Einfacher" Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft: Anforderungen an

    Auszug aus KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18
    Wäre die Betroffene schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren und hätte deshalb nicht mehr rechtzeitig vor der Kreuzung anhalten können, wofür es im konkreten Fall allerdings keine Anhaltspunkte gibt, so würde bereits die Geschwindigkeitsüberschreitung die Vorwerfbarkeit des Rotlichtverstoßes begründen (OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 Ss OWi 228/14 - [juris]).
  • KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10

    (Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der

    Auszug aus KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat DAR 2005, 634 und Beschluss vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 [juris]; KG, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - (4) 1 Ss 199/96 (129/96) - m. w. N.).
  • OLG Bremen, 21.04.1995 - Ss (B) 38/95

    Inhalt der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren; Nachprüfung einer richtigen

    Auszug aus KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18
    Die Urteilsgründe müssen in Bußgeldverfahren so beschaffen sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht ihnen zur Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung entnehmen kann, welche Feststellungen der Tatrichter zu den objektiven und subjektiven Tatbestandselementen getroffen hat und welche tatrichterlichen Erwägungen der Bemessung der Geldbuße und der Anordnung oder dem Absehen von Nebenfolgen zugrunde liegen (vgl. OLG Bremen NStZ 1996, 287; Göhler/Seitz, OWiG 17. Aufl., § 71 Rn. 42).
  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 45/70

    Verhältnis zwischen gesetzlich zulassungsfreier Rechtsbeschwerde und dem Antrag

    Auszug aus KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18
    § 300 StPO ist sinngemäß (§ 46 Abs. 1 OWiG) auf das Verhältnis zwischen gesetzlich zulassungsfreier Rechtsbeschwerde (§ 79 Abs. 1 Satz 1 OWiG) und dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 Abs. 1 OWiG) anzuwenden (vgl. für den umgekehrten Fall der Einlegung der Rechtsbeschwerde bei allein statthaftem Zulassungsantrag BGHSt 23, 233).
  • KG, 04.08.2005 - 3 Ws (B) 357/05

    Notwendige Feststellungen im Bußgeldurteil wegen Rotlichtverstoßes

    Auszug aus KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat DAR 2005, 634 und Beschluss vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 [juris]; KG, Beschluss vom 18. Dezember 1996 - (4) 1 Ss 199/96 (129/96) - m. w. N.).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18
    Grundsätzlich gilt, dass Ausführungen des Urteils nie Selbstzweck sind (vgl. BGH wistra 1992, 225; 1992, 256) und dass an die Urteilsgründe in Bußgeldsachen von vornherein keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH NZV 1993, 485; Göhler aaO).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18
    Dabei kann offen bleiben, ob die ganz herrschende Meinung zutrifft, der zufolge der Gefährdungsbegriff in § 1 Abs. 2 StVO demjenigen in § 315b StGB entspricht (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, StVR 44. Aufl., § 1 StVO Rn. 35) und daher einen "Beinahe-Unfall" erfordert, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass "das noch einmal gut gegangen ist" (vgl. BGH NJW 1995, 3131).
  • KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18

    Verhängung eines Fahrverbots wegen mehrerer leichterer

    Auszug aus KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18
    Denn nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich in der Regel entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 3 Ws (B) 100/18 m.w.N.).
  • KG, 29.03.2019 - 3 Ws (B) 49/19

    Verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Gerätes durch einen Fahrzeugführer:

    a) Das Rechtsbeschwerdegericht hat zwar die Beweiswürdigung des Tatrichters grundsätzlich hinzunehmen und sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Urteilsgründe Rechtsfehler enthalten (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 3 Ws (B) 304/18 -, [juris]; DAR 2005, 634).
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