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   KG, 17.02.2015 - 3 Ws (B) 24/15 - 122 Ss 171/14   

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KG, 17.02.2015 - 3 Ws (B) 24/15 - 122 Ss 171/14 (https://dejure.org/2015,15726)
KG, Entscheidung vom 17.02.2015 - 3 Ws (B) 24/15 - 122 Ss 171/14 (https://dejure.org/2015,15726)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 3 Ws (B) 24/15 - 122 Ss 171/14 (https://dejure.org/2015,15726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 442
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21

    Vorsätzlicher Rotlichtverstoß

    Die bisherige Rechtsprechung des Senates geht davon aus, dass eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes nur dann erfolgen kann, wenn das Tatgericht Feststellungen getroffen hat, mit welcher Geschwindigkeit sich der Betroffene der Lichtzeichenanlage genähert und aus welcher Entfernung zur Haltlinie er das dem Rotlicht vorausgehende Gelblicht bemerkt hat (ständige Rechtsprechung für alle: Senat, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 Ws (B) 24/15).

    c) Die bisherige Rechtsprechung des Senates geht davon aus, dass eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes nur dann erfolgen kann, wenn das Tatgericht Feststellungen getroffen hat, mit welcher Geschwindigkeit der Betroffene sich der Lichtzeichenanlage näherte und aus welcher Entfernung zur Haltlinie er das dem Rotlicht vorausgehende Gelblicht bemerkt hat (ständige Rechtsprechung für alle: Senat, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 Ws (B) 24/15 -).

  • AG Büdingen, 19.10.2022 - 60 OWi 901 Js 16834/22

    Absehen von Fahrverbotsverhängung bei atypischem Rotlichtverstoß

    Insbesondere wenn der Betroffene nicht mit überhöhter, sondern eher mit einer geringen Geschwindigkeit in den geschützten Bereich eingefahren ist, es keinen Fußgänger- und Fahrradverkehr gab, fehlt es an der besonderen Gefährdungslage, die bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß üblicherweise das Verhängen eines Fahrverbotes erforderlich macht (KG, Beschl. vom 17.2.2015 - 3 Ws (B) 24/15 - 122 Ss 171/14 -, NZV 2016, 442 f.).

    Liegen ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme eines "atypischen Rotlichtverstoßes" vor, ist der Tatrichter aufgrund der Gesamtumstände nicht von der Prüfung entbunden, ob die Regelsanktion ausnahmsweise unangemessen erscheint und ob die besondere Gefährdungslage, die üblicherweise das Verhängen eines Fahrverbotes erforderlich macht, vorliegt (KG, Beschl. vom 17.2.2015 - 3 Ws (B) 24/15 - 122 Ss 171/14 -, NZV 2016, 442 f.).

    Denn bei länger als eine Sekunde andauernder Rotlichtverstoßes kann sich bereits Querverkehr in dem durch das Rotlicht gesperrten Bereich befinden und die Einfahrt in den durch das rote Wechsellichtzeichen geschützten Bereich erfolgt regelmäßig mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit ((KG, Beschl. vom 17.2.2015 - 3 Ws (B) 24/15 - 122 Ss 171/14 -, NZV 2016, 442 f.).

  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Die ganz überwiegende Zahl der Entscheidungen der Oberlandesgerichte setzt die genannte Doppelwirkung bzw. Doppelrelevanz, teils unter Hinweis auf die vorgenannte Rechtsprechung, stillschweigend voraus (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 1999 - 3 Ws (B) 502/99 -, juris; 30. Oktober 2013 - 3 Ws (B) 524/13 - 2. Januar 2014 - 3 Ws (B) 652/13 -, juris; 17. Februar 2015 - 3 Ws (B) 24/15 -, juris; VRS 130, 244; VRS 130, 249 und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 - BayObLG VRS 98, 288 und Beschluss vom 4. September 2000 - 1 ObOWi 443/00 -, juris; OLG Dresden DAR 2003, 181; HansOLG Hamburg NZV 2005, 209; OLG Hamm, Beschluss vom 19. August 2008 - 5 Ss OWi 493/08 -, juris; OLG Jena VRS 112, 359; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; OLG Saarbrücken, Beschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (B) 29/10, 51/10 - und 28. August 2013 - Ss (B) 74/13, 64/13 (OWi) - OLG Stuttgart DAR 2015, 539; OLG Zweibrücken VRS 110, 292).
  • OLG Koblenz, 02.06.2022 - 2 OWi 31 SsBs 99/22
    Für einen (einfachen) innerörtlichen Rotlichtverstoß - wie hier das Überfahren einer roten Ampel an einer Kreuzung - bedarf es der getroffenen objektiven Feststellung, dass die Betroffene bei einer schon länger als eine Sekunde andauernden Rotphase das Wechsellichtzeichen nicht befolgt hat (entspr. KG, 3 Ws (B) 24/15 v. 17.02.2015, BeckRS 2015, 11543 Rn. 3).
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