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   KG, 06.02.2013 - 3 Ws (B) 54/13 - 122 Ss 19/13   

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https://dejure.org/2013,33937
KG, 06.02.2013 - 3 Ws (B) 54/13 - 122 Ss 19/13 (https://dejure.org/2013,33937)
KG, Entscheidung vom 06.02.2013 - 3 Ws (B) 54/13 - 122 Ss 19/13 (https://dejure.org/2013,33937)
KG, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 3 Ws (B) 54/13 - 122 Ss 19/13 (https://dejure.org/2013,33937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Notwendigkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfassen von Gründen bei Einlegung der Rechtsbeschwerde; Prüfung der finanziellen Verhältnisse bei der Verhängung einer Geldbuße von mehr als 250,- Euro

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfassen von Gründen bei Einlegung der RechtsbeschwerdePrüfung der finanziellen Verhältnisse bei der Verhängung einer Geldbuße von mehr als 250,- Euro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Höhe der Geldbuße

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 19.11.2003 - II-111/03

    Zu den Darstellungsanforderungen an das tatrichterliche Urteil im Verfahren zur

    Auszug aus KG, 06.02.2013 - 3 Ws (B) 54/13
    Überdies sind solche Feststellungen bei einer Geldbuße wie der vorliegenden auch deshalb veranlasst, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Prüfung zu ermöglichen, ob der Tatrichter rechtsfehlerfrei von Erörterungen zu Zahlungserleichterungen nach § 18 OWiG abgesehen hat (vgl. OLG Hamburg NJW 2004, 1813 (1815)).
  • KG, 16.01.2019 - 3 Ws (B) 312/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Nach § 72 Abs. 6 Satz 3 OWiG sind allerdings in Fällen, in denen zunächst zu Recht von einer Begründung abgesehen werden konnte, die vollständigen Beschlussgründe innerhalb von fünf Wochen zu den Akten zu bringen, wenn gegen den Beschluss - wie hier - Rechtsbeschwerde eingelegt wird, wobei die fünfwöchige Frist mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde beginnt (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 3 Ws (B) 54/13 - [juris]).
  • OLG Hamm, 30.06.2022 - 5 RBs 181/22

    Absehen von der Begründung; Verfahrensrüge

    Erst hier - in einem zweiten Schritt - greift dann die obergerichtliche Rechtsprechung, dass eine Beschluss ohne Gründe auf die Sachrüge hin aufzuheben ist, weil eine materiellrechtliche Prüfung dann nicht stattfinden kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 3 Ws (B) 54/13 -, Rn. 3, juris).
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