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   KG, 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18 - 122 Ss 64/18   

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https://dejure.org/2018,16322
KG, 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18 - 122 Ss 64/18 (https://dejure.org/2018,16322)
KG, Entscheidung vom 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18 - 122 Ss 64/18 (https://dejure.org/2018,16322)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 2018 - 3 Ws (B) 140/18 - 122 Ss 64/18 (https://dejure.org/2018,16322)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Notstand, Geschwindigkeitsüberschreitung, ärztlicher Notfall

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    GeschwindigkeitsOWi des Arztes kann auch mal Notstand sein...deshalb gibt es aber keine Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • IWW

    OWiG § 16

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Notstand

  • bussgeldsiegen.de

    Rechtfertigender Notstand bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Voraussetzungen rechtfertigenden Notstands bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 34
    Rechtfertigung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Notstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Geschwindigkeitsüberschreitung wegen ärztlichem Notfall, oder Notstand?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ärztlicher Notfall und Geschwindigkeitsüberschreitung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 01.10.1990 - 1 ObOWi 331/90

    Rechtfertigender Notstand; Facharzt; Höchstgeschwindigkeit; Überschreitung;

    Auszug aus KG, 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Arzt in eine Belegklinik zu einem Patienten gerufen wird, bei dem die Notwendigkeit einer unverzüglichen Notoperation als möglich erscheint, wobei es bei der Prüfung der Frage, ob bei Abwägung der widerstreitenden Interessen die Einhaltung von Verkehrsvorschriften wie der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit gegenüber der dringenden Behandlungsbedürftigkeit eines akut erkrankten Patienten zurückzustehen hat, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. BayObLGSt 1990, 105).

    Auch ist im Hinblick auf die den übrigen Verkehrsteilnehmern drohenden Gefahren der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit der Vorrang jedenfalls dann einzuräumen, wenn der durch die Geschwindigkeitsüberschreitung erreichte Zeitgewinn gering ist und zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer außer Verhältnis steht (vgl. BayObLGSt 1990, 105).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus KG, 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18
    Die Feststellung des Beweisergebnisses durch den Tatrichter ist für das Rechtsbeschwerdegericht bindend und eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme unzulässig (vgl. BGH, NJW 1979, 2318; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 337 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus KG, 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18
    Rechtsfehler im Einzelfall rechtfertigen die Zulassung der Rechtsbeschwerde jedoch selbst dann nicht, wenn sie eindeutig und offensichtlich sind (vgl. BGHSt 24, 15 m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 22. März 2018 - 3 Ws (B) 93/18 - und 3 Ws (B) 597/14 - m.w.N.).
  • BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Arzt

    Auszug aus KG, 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18
    Es ist anerkannt, dass die Verletzung von Verkehrsvorschriften, z.B. die Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit, durch Notstand gerechtfertigt sein kann, wenn nur so die erforderliche schnelle Hilfe für einen Schwerkranken geleistet werden kann (vgl. BayObLG NJW 00, 888).
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

    Auszug aus KG, 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18
    In zulässiger Form ist die Aufklärungsrüge danach nur erhoben, wenn die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, bezeichnet werden (vgl. BGH NStZ 2003, 498).
  • KG, 21.04.2022 - 3 Ws (B) 64/22

    Voraussetzungen eines Absehens von der Anordnung eines Fahrverbots beim

    In zulässiger Form ist die Aufklärungsrüge nur dann erhoben, wenn die Rechtsbeschwerde die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen (vgl. BGHSt 2, 168; Senat, Beschlüsse vom 11. Mai 2018 - 3 Ws (B) 140/18 - und vom 29. Oktober 2015 - 3 Ws (B) 473/15 -, jeweils juris).
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