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   KG, 20.06.2019 - 3 Ws (B) 208/19 - 122 Ss 91/19   

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https://dejure.org/2019,20293
KG, 20.06.2019 - 3 Ws (B) 208/19 - 122 Ss 91/19 (https://dejure.org/2019,20293)
KG, Entscheidung vom 20.06.2019 - 3 Ws (B) 208/19 - 122 Ss 91/19 (https://dejure.org/2019,20293)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 2019 - 3 Ws (B) 208/19 - 122 Ss 91/19 (https://dejure.org/2019,20293)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Absehen, leichte Fahrlässigkeit, völliges Übersehen der Ampel

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 S 1 StVG, § 261 StPO, § 71 Abs 1 OWiG
    Qualifizierter Rotlichtverstoß: Leichte Fahrlässigkeit bei Übersehen einer Ampel auf einer komplexen Kreuzung mehrspuriger Hauptverkehrsstraßen

  • verkehrslexikon.de

    Grad der Fahrlässigkeit bei völligem Übersehen der Ampel

  • IWW

    StVG § 25 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    122 Ss 91/19

  • bussgeldsiegen.de

    Qualifizierter Rotlichtverstoß - leichte Fahrlässigkeit bei Übersehen einer Ampel

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Rotlichtverstoß wegen unübersichtlicher Kreuzung führt nicht unbedingt zum Absehen vom Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVG § 25 Abs. 1
    Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots bei völligem Übersehen einer roten Ampel an einer komplexen und gefährlichen Kreuzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    OWi: Dreimal Rotlichtverstoß - Urteilsfeststellungen und Fahrverbot

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 20.06.2019 - 3 Ws (B) 208/19
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125; 38, 231, 235).

    Das Absehen vom Fahrverbot muss auf einer eingehenden und nachvollziehbaren, auf Tatsachen gestützten Begründung beruhen (BGH NZV 1992, 117 und 286; Senat, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 3 Ws (B) 285/14 - BayObLG NZV 1994, 487; OLG Naumburg NZV 1995, 161).

  • OLG Bamberg, 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15

    Voraussetzungen für das Absehen vom Fahrverbot wegen eines Augenblicksversagens

    Auszug aus KG, 20.06.2019 - 3 Ws (B) 208/19
    Ferner bedarf es stets der Feststellung weiterer in der Person des Betroffenen liegender besonderer Umstände, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und den Einzelfall unter Abwägung aller Umstände in einem gegenüber dem Regelfall milderen Licht erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2016 - 3 Ws (B) 399/16 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 3 Ss OWi 1326/15 - [juris]).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 20.06.2019 - 3 Ws (B) 208/19
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125; 38, 231, 235).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Auszug aus KG, 20.06.2019 - 3 Ws (B) 208/19
    a) Die den Schuldspruch des insoweit rechtskräftigen Bußgeldbescheids widerspruchsfrei ergänzenden Urteilsfeststellungen, an denen das Amtsgericht trotz der Beschränkung des Einspruchs nicht gehindert war (vgl. Senat NZV 2017, 340), zeigen keine Verkehrssituation auf, welche das Erfolgsunrecht des Verkehrsverstoßes in einem gegenüber dem Bußgeldkatalog milderen Licht erscheinen lassen könnten.
  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht; namentlich, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich von dem Regelfall abweicht, an den der Gesetzgeber gedacht hat, dass er als Ausnahme zu werten ist, so dass auf ihn die Regelbeispieltechnik des Bußgeldkataloges nicht mehr zutrifft, oder wenn die Maßnahme für den Betroffenen eine außergewöhnliche Härte darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juni 2019 - 3 Ws (B) 208/19 -, juris).
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht; namentlich, wenn der Sachverhalt zugunsten der Betroffenen so erheblich von dem Regelfall abweicht, an den der Gesetzgeber gedacht hat, dass er als Ausnahme zu werten ist, so dass auf ihn die Regelbeispieltechnik des Bußgeldkataloges nicht mehr zutrifft, oder wenn die Maßnahme für die Betroffene eine außergewöhnliche Härte darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juni 2019 - 3 Ws (B) 208/19).
  • KG, 21.04.2022 - 3 Ws (B) 64/22

    Voraussetzungen eines Absehens von der Anordnung eines Fahrverbots beim

    Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht; namentlich, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich von dem Regelfall abweicht, an den der Gesetzgeber gedacht hat, dass er als Ausnahme zu werten ist, so dass auf ihn die Regelbeispieltechnik des Bußgeldkataloges nicht mehr zutrifft, oder wenn die Maßnahme für den Betroffenen eine außergewöhnliche Härte darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juni 2019 - 3 Ws (B) 208/19 -, juris).
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