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   KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22 - 122 Ss 94/22   

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https://dejure.org/2022,29071
KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22 - 122 Ss 94/22 (https://dejure.org/2022,29071)
KG, Entscheidung vom 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22 - 122 Ss 94/22 (https://dejure.org/2022,29071)
KG, Entscheidung vom 28. September 2022 - 3 Ws (B) 226/22 - 122 Ss 94/22 (https://dejure.org/2022,29071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Unberücksichtigt gebliebener Entbindungsantrag, EGVP-Dienstanweisung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 2 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG
    Verwerfungsurteil bei wegen unzureichender Gerichtsorganisation unberücksichtigt gebliebenem Entbindungsantrag

  • IWW

    OWiG § 73 Abs. 2, 74 Abs. 2

  • bussgeldsiegen.de

    Unberücksichtigt gebliebener Entbindungsantrag - Pflichten des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73 Abs. 2 ; OWiG § 74 Abs. 2
    Verwerfungsurteil bei wegen unzureichender Gerichtsorganisation unberücksichtigt gebliebenem Entbindungsantrag

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2 ; OWiG § 74 Abs. 2
    Verwerfungsurteil bei wegen unzureichender Gerichtsorganisation unberücksichtigt gebliebenem Entbindungsantrag

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Kurzfristig gestellter Entbindungsantrag - Dienstanweisung zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2023, 187
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21

    Voraussetzungen einer "Gehörsrügefalle"

    Auszug aus KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
    Bei der Beurteilung des Sachverhalts sind alle Umstände in den Blick zu nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 Ws (B) 194/21 -, juris).

    Maßgeblich ist dafür, ob nach Aktenlage der Antrag das Tatgericht vor Beginn der Hauptverhandlung tatsächlich erreicht hatte und deshalb bei gehöriger gerichtsinterner Organisation dem Bußgeldrichter rechtzeitig zugeleitet oder sonst zu Kenntnis hätte gebracht werden können (vgl. Senat DAR 2022, 217 m.w.N. und Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 Ws (B) 194/21 -, juris; BayOBLG a.a.O.; OLG Köln a.a.O.).

    Die Geschäftsabläufe des Amtsgerichts hätten aber gewährleisten müssen, dass der Antrag bis zum Beginn der Hauptverhandlung die Geschäftsstelle und den zuständigen Richter erreicht (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.; Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 Ws (B) 194/21 -, juris).

  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Auszug aus KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
    Ebenso wenig ist entscheidend, dass eine Erkundigung, die über die Nachforschung auf der Geschäftsstelle hinausgeht, insbesondere die Ermittlung eines Eingangs bei allen möglichen und zugelassenen Einlaufstellen für digitale und physikalische Post, durch den Tatrichter nicht geboten ist (vgl. Senat ZfSch 2020, 470 und NZV 2015, 253; OLG Bamberg NZV 2009, 355).
  • OLG Rostock, 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15

    Bußgeldverfahren: In umfangrangreichem Schriftsatz "versteckter" Antrag auf

    Auszug aus KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
    Auch dann, wenn der Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG erst am Sitzungstag und nur kurz vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingeht, darf der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259) oder "verklausuliert" (OLG Rostock NJW 2015, 1770; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17 -, juris) eingereicht worden ist (BayObLG ZfSch 2019, 409 m.w.N.).
  • KG, 11.12.2017 - 3 Ws (B) 310/17

    Bußgeldhauptverhandlung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines

    Auszug aus KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
    Die Entscheidung über den Entbindungsantrag steht damit nicht im Ermessen des Gerichts, vielmehr ist es verpflichtet, dem Antrag nachzukommen, sofern - wie im vorliegenden Fall - die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. Senat DAR 2022, 217 sowie Beschlüsse vom 1. April 2019 - 3 Ws (B) 103/19 - und vom 11. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 310/17 -).
  • OLG Hamm, 19.05.2015 - 5 RBs 59/15

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Nichtbescheidung eines

    Auszug aus KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
    Auch dann, wenn der Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG erst am Sitzungstag und nur kurz vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingeht, darf der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259) oder "verklausuliert" (OLG Rostock NJW 2015, 1770; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17 -, juris) eingereicht worden ist (BayObLG ZfSch 2019, 409 m.w.N.).
  • KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14

    Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung: Pflicht des Tatrichters zur

    Auszug aus KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
    Ebenso wenig ist entscheidend, dass eine Erkundigung, die über die Nachforschung auf der Geschäftsstelle hinausgeht, insbesondere die Ermittlung eines Eingangs bei allen möglichen und zugelassenen Einlaufstellen für digitale und physikalische Post, durch den Tatrichter nicht geboten ist (vgl. Senat ZfSch 2020, 470 und NZV 2015, 253; OLG Bamberg NZV 2009, 355).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21

    Angeblicher Geschwindigkeitsverstoß: Antrag auf Entbindung vom persönlichen

    Auszug aus KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
    Zudem kommt es darauf an, ob der Antrag im Einzelfall unter gewöhnlichen Umständen bei üblichem Geschäftsgang und zumutbarer Sorgfalt dem Gericht zur Bearbeitung hätte zugeführt werden können und müssen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21).
  • OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02

    Strafprozessordnug: rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht übermitteltes

    Auszug aus KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
    Denn erfahrungsgemäß wird die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Termin davon verständigt, dass der Betroffene verhindert sei (vgl. Senat StraFo 2014, 467; OLG Köln NStZ-RR 2003, 54; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 2 RBs 49/17

    Rechtsmissbräuchlicher Entbindungsantrag, oder: Die "Gehörsrügefalle"

    Auszug aus KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
    Auch dann, wenn der Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG erst am Sitzungstag und nur kurz vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingeht, darf der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259) oder "verklausuliert" (OLG Rostock NJW 2015, 1770; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17 -, juris) eingereicht worden ist (BayObLG ZfSch 2019, 409 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 16.06.2014 - 3 Ss OWi 734/14

    Bußgeldverfahren: Antrag auf Entbindung des Betroffenen von der

    Auszug aus KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
    Denn erfahrungsgemäß wird die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Termin davon verständigt, dass der Betroffene verhindert sei (vgl. Senat StraFo 2014, 467; OLG Köln NStZ-RR 2003, 54; jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 15.04.2019 - 202 ObOWi 400/19

    Nichtbescheidung eines am Terminstag übermittelten Entbindungsantrags

  • KG, 01.04.2019 - 3 Ws (B) 103/19

    Ablehnung des Entbindungsantrags zur Aufklärung nur persönlicher Umstände

  • KG, 24.07.2023 - 3 ORs 38/23

    Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO

    Mit der (allgemeinen) Sachrüge dringt der Angeklagte ebenso wenig durch, denn diese führt bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO nur zu der Prüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen oder Prozessvoraussetzungen fehlen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Mai 2023 - 3 ORs 21/23 - für den gleichlautenden § 74 Abs. 2 OWiG: 28. September 2022 - 3 Ws (B) 226/22 -, juris).
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