Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981

Rechtsprechung
   EuGH, 19.11.1981 - 122/80   

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https://dejure.org/1981,1160
EuGH, 19.11.1981 - 122/80 (https://dejure.org/1981,1160)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.1981 - 122/80 (https://dejure.org/1981,1160)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 1981 - 122/80 (https://dejure.org/1981,1160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Analog Devices / Hauptzollamt München-Mitte u.a.

    GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFNUMMERN - ' ' ELEKTRONISCHE MIKROSCHALTUNGEN ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 85.21 - VORSCHRIFT 5 B ZU KAPITEL 85 - AUSLEGUNG DER DORT VERWANDTEN BEGRIFFE ' ' MINIATURISIERTE EINZELBAUELEMENTE ' ' , ' ' GIESSBLOCKTECHNIK ' ' UND ' ...

  • EU-Kommission

    Analog Devices / Hauptzollamt München-Mitte u.a.

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftliche Tarifierung von elektronischen Schaltungen; Auslegung der Vorschrift 5b zu Kapitel 85 des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) in der Fassung der Verordnung 1/72/EWG des Rates zur Änderung der Verordnung 950/68/EWG über den Gemeinsamen Zolltarif; Auslegung des ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFNUMMERN - ' ' ELEKTRONISCHE MIKROSCHALTUNGEN ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 85.21 - VORSCHRIFT 5 B ZU KAPITEL 85 - AUSLEGUNG DER DORT VERWANDTEN BEGRIFFE ' ' MINIATURISIERTE EINZELBAUELEMENTE ' ' , ' ' ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.12.1976 - 38/76

    Industriemetall Luma GmbH / Hauptzollamt Duisburg

    Auszug aus EuGH, 19.11.1981 - 122/80
    Es entspreche daher dem Interesse der Rechtssicherheit und leichten Nachprüfbarkeit, auf die objektiven Beschaffenheitsmerkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses abzuheben (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 38/76 - Luma/Hauptzollamt Duisburg, Slg. 1976, 2027).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-382/95

    Techex Computer + Grafik Vertriebs GmbH gegen Hauptzollamt München. - Gemeinsamer

    (16) - Urteil vom 19. November 1981 in der Rechtssache 122/80 (Analog Devices, Slg. 1981, 2781, Randnr. 20).

    (17) - Urteil in der Rechtssache 122/80 (a. a. O. zitiert in Fußnote 16, Randnr. 20).

    (18) - Urteil in der Rechtssache 122/80 (a. a. O. zitiert in Fußnote 16, Randnrn. 20 u. 13).

  • BFH, 05.07.1988 - VII K 12/86

    Zolltarifauskunft - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Berechtigtes Interesse -

    Mit diesem Begriff der Untrennbarkeit wird, wie der EuGH entschieden hat (Urteil vom 19. November 1981 Rs. 122/80, EuGHE 1981, 2781, 2801), nicht auf die physische Unmöglichkeit der Trennung abgestellt; vielmehr genügt es, daß die verschiedenen Bauelemente so miteinander verbunden sind, daß sie unter Berücksichtigung der in der elektronischen Industrie üblichen technischen Möglichkeiten insbesondere zu Reparaturzwecken nur mit Hilfe von Verfahren voneinander getrennt werden können, deren Kosten außer Verhältnis zum Wert des Moduls stehen.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese zolltarifliche Beurteilung, wie die OFD meint, darauf gestützt werden könnte, daß hybride integrierte Schaltungen auch miniaturisierte diskrete Bauelemente enthalten dürfen (Vorschrift 5 B c Satz 2 zu Kapitel 85 GZT), also Elemente, die sich, möglicherweise ohne Rücksicht auf die zu ihrer Herstellung angewandte Technik, durch ihre geringe Größe und die Dichte der Anordnung kennzeichnen (vgl. dazu EuGHE 1981, 2781, 2798).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95

    Wiener S.I. GmbH gegen Hauptzollamt Emmerich. - Gemeinsamer Zolltarif -

    (43) - Urteil in der Rechtssache 122/80 (Slg. 1981, 2781, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1987 - 141/86

    The Queen gegen H. M. Customs and Excise ex parte Imperial Tobacco Ltd. -

    Zu beanstanden sei also, daß sie die inzwischen eingetretene technische Entwicklung (von der tatsächlich im Urteil der Rechtssache 122/80 13.

    27. Hält man sich in unserem Fall vor Augen, daß der Dreschvorgang beim Tabak wohl vor allem auf die Gewinnung von Blattgewebe abzielt, das für die Zigarettenherstellung ungleich größere Bedeutung hat als die Tabakrippen, und macht man sich auch klar, daß das Wertverhältnis zwischen Blattgewebe und Rippen in der Regel 5: 1 (in der mündlichen Verhandlung sprach die 13 - Urteil vom 19. November 1981 in der Rechtssache 122/80, Analog Devices GmbH/Hauptzollamt München-Mitte und Hauptzollamt München-West, Slg. 1981, 2781 f. 14 - Urteil vom 15. Februar 1977 in den verbundenen Rechtssachen 69 und 70/76, Rolf H. Dittmeyer/Hauptzollamt Hamburg-Waltershof, Slg. 1977, 231.15 - Urteil vom 22. März 1984 in der Rechtssache 90/83, Michael Paterson und andere/W. Weddel & Company Ltd und andere, Slg. 1984, 1567 f.

  • EuG, 30.09.2003 - T-243/01

    Sony Computer Entertainment Europe / Kommission

    Vielmehr sei es nach der Rechtsprechung, wenn die technischen Entwicklungen in einem Industriebereich die Ausarbeitung einer neuen Zolltarifierung rechtfertigten, Sache der zuständigen Gemeinschaftsorgane, dem durch eine Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs Rechnung zu tragen; unter solchen Umständen könne mangels einer solchen Änderung die Auslegung des Tarifs nicht je nach der technischen Entwicklung variieren (Urteile des Gerichtshofes vom 19. November 1981 in der Rechtssache 122/80, Analog Devices, Slg. 1981, 2781, vom 20. Januar 1989 in der Rechtssache 234/87, Casio Computer, Slg. 1989, 63, und vom 9. Oktober 1997 in der Rechtssache C-67/95, Rank Xerox, Slg. 1997, I-5401).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-362/07

    Kip Europe u.a. - Tarifierung - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen -

    Es sei ihnen jedoch nicht gestattet, eine Auslegung der KN vorzunehmen, die zu einer Änderung ihres Inhalts führen würde, wenn der Wortlaut der KN nicht im Vorfeld entsprechend geändert wurde (Urteile vom 19. November 1981, Analog Devices, 122/80, Slg. 1981, 2781, Randnr. 12, und Rank Xerox Manufacturing, in Fn. 8 angeführt, Randnr. 22).
  • EuGH, 09.10.1997 - C-67/95

    Rank Xerox

    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 19. November 1981 in der Rechtssache 122/80 (Analog Devices, Slg. 1981, 2781, Randnr. 12) entschieden hat, ist es selbst dann, wenn nicht auszuschließen ist, daß die technischen Entwicklungen in dem betroffenen Industriebereich die Ausarbeitung einer neuen Zolltarifierung rechtfertigen, Sache der zuständigen Gemeinschaftsorgane, dem durch eine Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs Rechnung zu tragen.
  • BFH, 08.06.1993 - VII K 10/92

    Tarifierung eines Cholesteroltestes

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß eine Weiterentwicklung allein eine entsprechende zolltarifliche Einreihung noch nicht rechtfertigt (vgl. das Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 1981 Rs. 122/80, Slg. 1981, 2781, 2795 f.).
  • EuGH, 20.01.1989 - 234/87

    Casio Computer / Oberfinanzdirektion München

    November 1981 in der Rechtssache 122/80 ( Analog Devices, Slg . 1981, 2781 ) für Recht erkannt hat, ist es, wenn die technischen Entwicklungen eine andere Einstufung im Zolltarif rechtfertigen, Sache der zuständigen Organe der Gemeinschaft, dem durch eine Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs Rechnung zu tragen .
  • BFH, 26.02.1991 - VII K 7/90

    Auslegung des in der Position 2007 des Gemeinsamen Zolltarifs (KN) enthaltenen

    Sollte es angebracht sein, Erzeugnisse nach Art der Fruchtaufstriche der Klägerin als Konfitüren einzureihen, so wäre es Sache des Tarifgesetzgebers, diesem Umstand durch Änderung des Zolltarifs Rechnung zu tragen (vgl. auch Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 1981 Rs. 122/80, Slg. 1981, 2781, 2795 f., Abs. 12 der Urteilsgründe).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-247/97

    Schoonbroodt

  • EuGH, 07.10.1982 - 234/81

    Du Pont de Nemours

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.1994 - C-356/93

    Techmeda Internationale Medizinisch-Technische Marketing- und Handels- GmbH & Co.

  • BFH, 12.04.1988 - VII K 3/87
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-67/95

    Rank Xerox Manufacturing (Nederland) BV gegen Inspecteur der Invoerrechten en

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.1988 - 234/87

    Casio Computer Co. GmbH Deutschland gegen Oberfinanzdirektion München. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981 - 122/80   

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https://dejure.org/1981,16131
Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981 - 122/80 (https://dejure.org/1981,16131)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.10.1981 - 122/80 (https://dejure.org/1981,16131)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - 122/80 (https://dejure.org/1981,16131)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Analog Devices GmbH gegen Hauptzollamt München-Mitte und Hauptzollamt München-West.

    Tarifierung: Elektronische Schaltungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.07.1981 - 169/80

    Gondrand

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981 - 122/80
    Der Gerichtshof hat kürzlich diese letztere Auffassung bestätigt und ausgeführt: "Der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, daß eine den Abgabepflichtigen belastende Regelung klar und deutlich ist, damit er seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine Vorkehrungen treffen kann" (Urteil vom 9. Juli 1981 in der Rechtssache 169/80, Zollverwaltung gegen Gondrand und Garancini, noch nicht veröffentlicht, Randnr. 17 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 08.12.1970 - 14/70

    Bakels GmbH / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1981 - 122/80
    Der Gerichtshof hat ausgeführt: "... solange zu den Tarifstellen des Gemeinsamen Zolltarifs noch keine gemeinschaftsrechtlichen Erläuterungen ergangen sind, [ist] die Beachtung dieser Erläuterngen und Avise [des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens] ein brauchbares Mittel, um sicherzustellen, daß der gemeinsame Außenzolltarif an allen Grenzen des Gemeinsamen Marktes einheitlich ausgelegt und angewandt wird" (Urteil vom 8. Dezember 1970 in der Rechtssache 14/70, Bakels, Slg. 1970, 1001, Randnr. 10 der Entscheidungsgründe).
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