Rechtsprechung
AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de
Bezeichnung als einer der "verrücktesten Deutschen” gibt Anspruch auf 400,00 EUR Schmerzensgeld
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Geldentschädigung liegt vor bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Darstellung in der Sendung "die zehn verrücktesten Deutschen"; Anspruch auf Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die ...
- kanzlei.biz
Die 10 verrücktesten Deutschen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1; GG Art. 2
Anspruch auf Geldentschädigung liegt vor bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Darstellung in der Sendung "die zehn verrücktesten Deutschen"; Anspruch auf Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die ... - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Hubschrauber im Parkverbot
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
RTL muss Geldentschädigung wegen Beleidigung in "Die 10 verrücktesten Deutschen" zahlen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Für beleidigende Äußerungen in RTL-Sendung "Die 10 verrücktesten Deutschen" 400,- EUR Geldentschädigung
- lhr-law.de (Kurzinformation)
10 verrückte Deutsche und ein Kölner Gericht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Geldentschädigung für beleidigende Äußerungen in RTL-Sendung "Die 10 verrücktesten Deutschen"
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
Anspruch auf Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes und Abmahnkosten wegen …
Auszug aus AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11
Gegenüber derlei Schmähungen überwiegt regelmäßig das Persönlichkeitsrecht des Klägers (vgl. LG Köln, Urteil vom 14.07.2010, 28 O 857/09). - LG Hannover, 11.01.2006 - 6 O 73/05
Geldentschädigung bei Beleidigung durch Fernsehmoderator
Auszug aus AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11
Da der Schaden durch Ausstrahlung der Fernsehsendung bereits eingetreten ist, bietet sich keine andere adäquate Ausgleichsmöglichkeit (LG Hannover, Urteil vom 11.01.2006, Az. 6 O 73/05). - BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94
Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des …
Auszug aus AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11
Bei der Geldentschädigung aufgrund der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts steht die Genugtuung des Verletzten im Vordergrund, außerdem soll sie der Prävention dienen (BGH, Urteil vom 05.12.1995, Az. VI ZR 332/94). - AG Bremen, 09.07.2008 - 23 C 189/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ausstrahlung nicht genehmigten Filmsequenz
Auszug aus AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11
Es besteht Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wobei die Bejahung eines erheblichen Eingriffs nicht notwendig den Anspruch auf beträchtliche Beträge nach sich zieht (AG Bremen, Urteil vom 09.07.2008, Az. 23 C 189/07). - BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
Auszug aus AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11
Maßgebend sind auch die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, d.h. das Ausmaß der Verbreitung einer Veröffentlichung, der Beweggrund der Handelnden und das Ausmaß des Verschuldens (BGH NJW 1985, 1617).
- AG Osterode, 29.01.2015 - 2 C 214/14
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung als …
Wegen dieser Sendung hat der Kläger den Sender R bereits im Jahre 2011 vor dem Amtsgericht Köln unter dem Az. 123 C 260/11 in Anspruch genommen auf eine Zahlung von 4.000 EUR Schmerzensgeld.