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   AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11   

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https://dejure.org/2011,1924
AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11 (https://dejure.org/2011,1924)
AG Köln, Entscheidung vom 16.11.2011 - 123 C 260/11 (https://dejure.org/2011,1924)
AG Köln, Entscheidung vom 16. November 2011 - 123 C 260/11 (https://dejure.org/2011,1924)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Geldentschädigung liegt vor bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Darstellung in der Sendung "die zehn verrücktesten Deutschen"; Anspruch auf Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die ...

  • kanzlei.biz

    Die 10 verrücktesten Deutschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1; GG Art. 2
    Anspruch auf Geldentschädigung liegt vor bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Darstellung in der Sendung "die zehn verrücktesten Deutschen"; Anspruch auf Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Hubschrauber im Parkverbot

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    RTL muss Geldentschädigung wegen Beleidigung in "Die 10 verrücktesten Deutschen" zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für beleidigende Äußerungen in RTL-Sendung "Die 10 verrücktesten Deutschen" 400,- EUR Geldentschädigung

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    10 verrückte Deutsche und ein Kölner Gericht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geldentschädigung für beleidigende Äußerungen in RTL-Sendung "Die 10 verrücktesten Deutschen"

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09

    Anspruch auf Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes und Abmahnkosten wegen

    Auszug aus AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11
    Gegenüber derlei Schmähungen überwiegt regelmäßig das Persönlichkeitsrecht des Klägers (vgl. LG Köln, Urteil vom 14.07.2010, 28 O 857/09).
  • LG Hannover, 11.01.2006 - 6 O 73/05

    Geldentschädigung bei Beleidigung durch Fernsehmoderator

    Auszug aus AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11
    Da der Schaden durch Ausstrahlung der Fernsehsendung bereits eingetreten ist, bietet sich keine andere adäquate Ausgleichsmöglichkeit (LG Hannover, Urteil vom 11.01.2006, Az. 6 O 73/05).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11
    Bei der Geldentschädigung aufgrund der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts steht die Genugtuung des Verletzten im Vordergrund, außerdem soll sie der Prävention dienen (BGH, Urteil vom 05.12.1995, Az. VI ZR 332/94).
  • AG Bremen, 09.07.2008 - 23 C 189/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ausstrahlung nicht genehmigten Filmsequenz

    Auszug aus AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11
    Es besteht Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wobei die Bejahung eines erheblichen Eingriffs nicht notwendig den Anspruch auf beträchtliche Beträge nach sich zieht (AG Bremen, Urteil vom 09.07.2008, Az. 23 C 189/07).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11
    Maßgebend sind auch die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, d.h. das Ausmaß der Verbreitung einer Veröffentlichung, der Beweggrund der Handelnden und das Ausmaß des Verschuldens (BGH NJW 1985, 1617).
  • AG Osterode, 29.01.2015 - 2 C 214/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung als

    Wegen dieser Sendung hat der Kläger den Sender R bereits im Jahre 2011 vor dem Amtsgericht Köln unter dem Az. 123 C 260/11 in Anspruch genommen auf eine Zahlung von 4.000 EUR Schmerzensgeld.
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