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   VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11   

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VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11 (https://dejure.org/2013,8636)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2013 - 123-VI-11 (https://dejure.org/2013,8636)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2013 - 123-VI-11 (https://dejure.org/2013,8636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen über die in einer Rechtsverordnung geregelten Höchstaltersgrenze von 68 Jahren hinaus der Anerkennnung als Prüfingenieur im Freistaat Bayern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altersgrenze für Prüfingenieure im Bauwesen verfassungsgemäß!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altersgrenze für Prüfingenieure zulässig! (IBR 2014, 51)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1075
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11

    Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11
    c) Der Einwand des Beschwerdeführers, der Verwaltungsgerichtshof habe sich in seinem angegriffenen Beschluss auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 Az. 8 C 45.09 gestützt, welches das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2011 (NVwZ 2012, 297) - also nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs - aufgehoben habe, weil es in der unterlassenen Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gesehen habe, führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Mit stattgebendem Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2011 (NVwZ 2012, 297) aufgehoben wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 im Verfahren Az. 8 C 46.09, auf das sich der Verwaltungsgerichtshof aber nicht bezogen hat.

    Anders als das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 2011 Az. 8 C 46.09, das das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2011 (NVwZ 2012, 297) aufgehoben hat, hat sich der Verwaltungsgerichtshof zur Rechtfertigung der Altersgrenze gerade nicht auf Art. 6 Abs. 1, sondern auf Art. 2 Abs. 5 und Art. 4 der Richtlinie 2000/78/EG gestützt und sich damit auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union begeben.

  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09

    Altersdiskriminierung; Höchstalter; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11
    c) Der Einwand des Beschwerdeführers, der Verwaltungsgerichtshof habe sich in seinem angegriffenen Beschluss auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 Az. 8 C 45.09 gestützt, welches das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2011 (NVwZ 2012, 297) - also nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs - aufgehoben habe, weil es in der unterlassenen Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gesehen habe, führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Zum einen unterliegt der Beschwerdeführer einem Irrtum: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 im Verfahren Az. 8 C 45.09, auf das der Verwaltungsgerichtshof sich in seiner angegriffenen Entscheidung bezogen hat, wurde nicht aufgehoben.

    Zum anderen hat der Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren Az. 8 C 45.09 zwar zitiert, sich dessen Begründung aber nicht zu eigen gemacht.

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11
    Für die Eignung reicht es aus, wenn durch die gesetzliche Regelung der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfG vom 8.6.2010 = BVerfGE 126, 112/144).

    Danach können Maßnahmen des Normgebers nur beanstandet werden, wenn nach den dem Normgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, zwar die gleiche Wirksamkeit versprechen, indessen die Betroffenen weniger belasten (BVerfGE 126, 112/144 f.).

    Um diesem Erfordernis zu entsprechen, muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs einerseits sowie dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe andererseits die gesetzliche Regelung insgesamt die Grenze der Zumutbarkeit noch wahren; die Maßnahme darf also die Betroffenen nicht übermäßig belasten (BVerfGE 126, 112/152 f.).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11
    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter hierbei durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 11.7.2011 = BayVBl 2012, 531/532; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10; BVerfG vom 6.7.2010 = BVerfGE 126, 286/315 f.).

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Verletzung der Vorlagepflicht in vollem Umfang zu kontrollieren und die Kontrolle an der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 267 Abs. 3 AEUV auszurichten (VerfGH BayVBl 2012, 531/532; vgl. BVerfGE 126, 286/316).

    Gleiches würde gelten, wenn er in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union abgewichen wäre oder in sonstiger Weise den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hätte (vgl. VerfGH BayVBl 2012, 531/532; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10; BVerfGE 126, 286/316 f.).

  • VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Auszug aus VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11
    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter hierbei durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 11.7.2011 = BayVBl 2012, 531/532; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10; BVerfG vom 6.7.2010 = BVerfGE 126, 286/315 f.).

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Verletzung der Vorlagepflicht in vollem Umfang zu kontrollieren und die Kontrolle an der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 267 Abs. 3 AEUV auszurichten (VerfGH BayVBl 2012, 531/532; vgl. BVerfGE 126, 286/316).

    Gleiches würde gelten, wenn er in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union abgewichen wäre oder in sonstiger Weise den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hätte (vgl. VerfGH BayVBl 2012, 531/532; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10; BVerfGE 126, 286/316 f.).

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11
    39 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Urteil vom 13. September 2011 (NJW 2011, 3209/3212) zur Rechtmäßigkeit der Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer ausgeführt, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Flugzeugunglücken durch Kontrolle der Eignung und der physischen Fähigkeiten der Piloten geeignete Maßnahmen seien, um die öffentliche Sicherheit im Sinn von Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG zu gewährleisten.

    Dass dieser in seinem Urteil vom 13. September 2011 (NJW 2011, 3209) tarifvertragliche Höchstaltersgrenzen für Flugzeugführer, die unterhalb der gesetzlichen Altersgrenzen liegen, beanstandet hat, führt zu keinem anderen Ergebnis, da ein solcher Sachverhalt den angegriffenen Entscheidungen nicht zugrunde lag.

  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09

    Altersdiskriminierung; Allgemeininteresse; Anforderungen; Angemessenheit;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11
    Mit stattgebendem Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2011 (NVwZ 2012, 297) aufgehoben wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 im Verfahren Az. 8 C 46.09, auf das sich der Verwaltungsgerichtshof aber nicht bezogen hat.

    Anders als das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 2011 Az. 8 C 46.09, das das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2011 (NVwZ 2012, 297) aufgehoben hat, hat sich der Verwaltungsgerichtshof zur Rechtfertigung der Altersgrenze gerade nicht auf Art. 6 Abs. 1, sondern auf Art. 2 Abs. 5 und Art. 4 der Richtlinie 2000/78/EG gestützt und sich damit auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union begeben.

  • BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11

    Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2012 (BVerwGE 141, 385) vermag die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Entscheidungen ebenfalls nicht infrage zu stellen.

    Die dort bestehende Höchstaltersgrenze dient nach dieser Entscheidung jedoch keinem Sicherheitsbelang im Sinn von Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG (BVerwGE 141, 385/390 ff.).

  • VerfGH Bayern, 26.09.2011 - 99-VI-10

    Amtsgerichtliche Ablehnung der Fahrpreisrückerstattung nach Streik im

    Auszug aus VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11
    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter hierbei durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 11.7.2011 = BayVBl 2012, 531/532; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10; BVerfG vom 6.7.2010 = BVerfGE 126, 286/315 f.).

    Gleiches würde gelten, wenn er in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union abgewichen wäre oder in sonstiger Weise den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hätte (vgl. VerfGH BayVBl 2012, 531/532; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10; BVerfGE 126, 286/316 f.).

  • VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05

    Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11
    Art. 101 BV verbürgt daher nicht nur die Freiheit von ungesetzlichem Zwang, sondern setzt auch dem Normgeber selbst Schranken beim Erlass von Rechtsvorschriften, die in die Freiheits- oder Berufssphäre des Einzelnen eingreifen; insbesondere gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. VerfGH vom 18.12.2007 = VerfGH 60, 234/247).
  • VerfGH Bayern, 02.07.2008 - 77-VI-07

    Pflichtbeiträge zur Bayerischen Ärzteversorgung

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Teilnahme von Ärzten an der

  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

  • KG, 29.03.2012 - 1 U 3/12

    Vereinsrecht: Altersgrenze von 70 Jahren für die Teilnahme an Trabrennen in der

  • BVerfG, 13.07.2011 - 1 BvR 1472/11

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05

    Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken

  • VerfGH Bayern, 21.04.1993 - 2-VII-91

    Verbot des Ausbringens von A13-Stellen in kleinen Gemeinden

  • VerfGH Bayern, 14.07.1994 - 18-VII-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VerfGH Bayern, 14.02.2011 - 2-VII-10

    Keine Mitbestimmung bei bayerischen Sparkassen

  • VerfGH Bayern, 01.04.2009 - 93-VI-06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 N 11.3022

    Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VG München, 26.07.2011 - M 16 K 11.1633

    Vereinbarkeit der Altergrenze für Prüfingenieure mit höherrangigem Recht

  • VGH Bayern, 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154

    Prüfingenieur für Standsicherheit; Altersgrenze; Grundsatz der

  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

  • VerfGH Bayern, 21.04.1989 - 3-VI-88
  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde geltend, das zuletzt angerufene Fachgericht habe sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt, so gehört zum Rechtsweg auch die Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.2.2010 VerfGHE 63, 28/31; vom 30.5.2012 BayVBl 2013, 738; vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 21; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 15; vom 17.7.2014 - Vf. 65-VI-13 - juris Rn. 15).

    Letzteres ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/43; vom 25.9.2012 VerfGHE 65, 170/177; vom 20.12.2012 BayVBl 2013, 334; vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 24).

    Unterschiedliche Regelungen entsprechen vielmehr der föderalen Struktur Deutschlands (vgl. VerfGH vom 21.4.1993 VerfGHE 46, 104/110; vom 14.7.1994 VerfGHE 47, 165/177; vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/19; vom 29.10.2012 BayVBl 2013, 397/398; vom 5.3.2013 BayVBl 2013, 463/465; vom 10.9.2014 - Vf. 105-VI-13 - juris Rn. 33).

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Dies ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/43; vom 25.9.2012 VerfGHE 65, 170/177; vom 20.12.2012 BayVBl 2013, 334; vom 5.3.2013 NVwZ 2013, 1075; vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 57; vom 22.7.2015 - Vf. 84-VI-14 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 22 CS 14.1186

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis: Münchener Lokal darf nicht vorläufig

    Dies wiegt insofern schwer, als die menschliche Gesundheit zu den besonders wichtigen Gemeinschaftsgütern gehört (vgl. z.B. BayVerfGH, E.v. 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - BayVBl 2013, 463, Rn. 34; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - Rn. 19), deren Schutz die Anforderungen an den Umgang mit und die Lagerung von Lebensmitteln dienen.
  • VerfGH Bayern, 21.02.2018 - 54-VI-16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Errichtung und Betrieb von

    Gleiches würde gelten, wenn er in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union abgewichen wäre oder in sonstiger Weise den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hätte (VerfGH vom 5.3.2013 BayVBl 2013, 463/464).
  • VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Unterschiedliche Regelungen entsprechen der föderalen Struktur Deutschlands (vgl. VerfGH vom 21.4.1993 VerfGHE 46, 104/110; vom 14.7.1994 VerfGHE 47, 165/177; vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/19; vom 29.10.2012 VerfGHE 65, 247/255; vom 5.3.2013 BayVBl 2013, 463/465; vom 10.9.2014 - Vf. 105-VI-13 juris Rn. 33; vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 72).
  • VG Augsburg, 09.03.2021 - Au 5 S 21.273

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Verstößen gegen die coronabedingte

    Die menschliche Gesundheit gehört zu den besonders wichtigen Gemeinschaftsgütern (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 19; BayVerfGH, E.v. 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 34).
  • VerfGH Bayern, 22.07.2015 - 84-VI-14

    Fernsehgerät in Haftraum

    Dies ist der Fall, wenn das Gericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.5.2004 VerfGHE 57, 39/43; vom 25.9.2012 VerfGHE 65, 170/177; vom 20.12.2012 BayVBl 2013, 334; vom 5.3.2013 NVwZ 2013, 1075; vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 57).
  • VerfGH Bayern, 10.09.2014 - 105-VI-13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sozialbehördliche Entscheidungen

    Unterschiedliche Regelungen entsprechen vielmehr der föderalen Struktur Deutschlands (vgl. VerfGH vom 21.4.1993 VerfGHE 46, 104/110; vom 14.7.1994 VerfGHE 47, 165/177; vom 14.2.2011 VerfGHE 64, 10/19; vom 29.10.2012 BayVBl 2013, 397/398; vom 5.3.2013 BayVBl 2013, 463/465).
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Die menschliche Gesundheit gehört zu den besonders wichtigen Gemeinschaftsgütern (vgl. z.B. BayVerfGH, E.v. 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - BayVBl 2013, 463, Rn. 34); ihrem Schutz dienen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Hygiene und Sauberkeit im Umgang mit Lebensmitteln und in Bezug auf die Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden.
  • OVG Saarland, 04.02.2015 - 1 A 11/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Altersgrenze für Prüfsachverständige mit

    Abgesehen davon besteht in der bisher zur Problematik von Altersgrenzen für Prüfsachverständige ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung Einvernehmen darüber, dass dem Gesetzgeber jedenfalls ab Erreichen eines bestimmten Alters nicht verwehrt ist, eine starre Altersgrenze als das zur Gewährleistung der Sicherheitsbelange geeignetere Instrument anzusehen bzw. als Regelungsmöglichkeit für den Verordnungsgeber vorzusehen.(HessVGH, Urteil vom 7.8.2013 - 7 C 897/13.N -, juris Rdnrn. 33 ff., und vom 26.2.2013 - 7 A 1644/12.Z -, juris Rdnr. 66; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.3.2014 - 12 S 111.13 -, juris Rdnrn. 10 f.; BayVGH, Beschluss vom 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154 -, juris Rdnrn. 11 f.) Der Gesetzgeber dürfe - so der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu der in Bayern für Prüfsachverständige ebenfalls geltenden Altersgrenze von 68 Jahren unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen und typisierend von einer generellen Vermutung altersbedingt beeinträchtigter Leistungsfähigkeit ausgehen.(BayVerfGH, Entscheidung vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 -, juris Rdnrn. 35 f.).
  • VGH Bayern, 15.06.2022 - 22 ZB 21.2785

    Keine gleichzeitige Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister und als

  • VG Saarlouis, 12.12.2013 - 1 K 758/12

    Altersgrenze von 68 Jahren für die Anerkennung als Prüfsachverständiger

  • VG München, 11.10.2016 - M 10 K 16.207

    Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage über Anspruch eines Asylbewerbers auf

  • VG München, 21.01.2016 - M 10 K 15.5366

    Keine Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchenden aus dem Senegal

  • VerfGH Bayern, 17.07.2014 - 65-VI-13

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Vortrag aufgrund

  • VG München, 17.03.2016 - M 12 K 15.2933

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Asylbewerbern aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - 4 B 543/13

    Festlegung der Altersgrenze i.R.d. Anerkennung als Sachverständiger für die

  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 22 CE 11.2077

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 12 S 111.13

    Prüfsachverständiger; Altersgrenze; Vollendung des 68. Lebensjahrs;

  • VG München, 30.04.2013 - M 16 K 12.3938

    Anspruch auf Eintragung einer Zweitniederlassung eines Prüfingenieurs mit

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