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   OLG Hamm, 30.11.2021 - III-4 Ws 123, 124/21   

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https://dejure.org/2021,54497
OLG Hamm, 30.11.2021 - III-4 Ws 123, 124/21 (https://dejure.org/2021,54497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.2021 - III-4 Ws 123, 124/21 (https://dejure.org/2021,54497)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 2021 - III-4 Ws 123, 124/21 (https://dejure.org/2021,54497)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungverfahren, Schwierigkeit der Sachlage

 
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  • OLG Schleswig, 14.12.2004 - 2 Ws 419/04
    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2021 - 4 Ws 123/21
    Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren in analoger Anwendung .des § 140 Abs. 2 StPO ist nicht grundsätzlich geboten, sondern allenfalls in Ausnahmefällen zulässig und kommt lediglich dann in Betracht, wenn die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage dies gebietet oder erkennbar ist, dass der Verurteilte sich allein nicht angemessen verteidigen kann (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.12.2004, Az. 2 Ws 419/04).
  • OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2021 - 4 Ws 123/21
    Nach allgemeiner Ansicht müssen einschlägige Rückfalltaten Drogen- oder Alkoholabhängiger einer günstigen Sozialprognose jedoch nicht zwingend entgegen stehen, wenn *neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen (OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.2008, Az. 5 Ws 172 und 173/08; OLG Schleswig Beschluss vom 25.04.2008, Az. 2 Ws 164/08; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.2012, Az. 1 Ws 54/12).
  • OLG Schleswig, 25.04.2008 - 2 Ws 164/08
    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2021 - 4 Ws 123/21
    Nach allgemeiner Ansicht müssen einschlägige Rückfalltaten Drogen- oder Alkoholabhängiger einer günstigen Sozialprognose jedoch nicht zwingend entgegen stehen, wenn *neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen (OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.2008, Az. 5 Ws 172 und 173/08; OLG Schleswig Beschluss vom 25.04.2008, Az. 2 Ws 164/08; OLG Celle, Beschluss vom 14.02.2012, Az. 1 Ws 54/12).
  • OLG Hamm, 10.05.2002 - 2 Ws 99/02

    Pflichtverteidiger, Beiordnung im Verfahren über den Widerruf von Strafaussetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2021 - 4 Ws 123/21
    Im Verfahren über den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe ist die Frage der Beiordnung eines Pflichtverteidigers dabei nicht danach zu entscheiden, wie lang die noch zu verbüßende Strafe ist (OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2002, Az. 2 Ws 99/02).
  • KG, 02.04.2001 - 5 Ws 167/01

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz Durchführung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2021 - 4 Ws 123/21
    (KG Berlin, Beschluss vom 02.04.2001, Az. 5 Ws 167/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.1996, Az. 1 Ws 1061/96).
  • OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16

    Nachholen des rechtlichen Gehörs durch schriftliche Anhörung im

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2021 - 4 Ws 123/21
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Strafsenate des hiesigen Oberlandesgerichts, dass ein Widerruf nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) schon dann in Betracht kommt, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes Geständnis abgelegt hat (vgl. nur Senatsbeschluss vom 16.06.2016, Az. III-4 Ws 173/16 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96
    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2021 - 4 Ws 123/21
    (KG Berlin, Beschluss vom 02.04.2001, Az. 5 Ws 167/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.1996, Az. 1 Ws 1061/96).
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