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   StA München I, 30.07.2010 - 125 Js 11736/09   

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https://dejure.org/2010,38408
StA München I, 30.07.2010 - 125 Js 11736/09 (https://dejure.org/2010,38408)
StA München I, Entscheidung vom 30.07.2010 - 125 Js 11736/09 (https://dejure.org/2010,38408)
StA München I, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 125 Js 11736/09 (https://dejure.org/2010,38408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bewusstlosigkeit des Suizidenten

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 345
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 131/60

    Unterlassen von den Tod des Selbstmörders verhindernden Handlungen als

    Auszug aus StA München I, 30.07.2010 - 125 Js 11736/09
    Der frühere Grundsatz, dass eine absolute Rettungspflicht des Garanten bestehe, erfuhr später auch dadurch eine Einschränkung, dass eine Rettungspflicht sowohl nach $ 13 StGB wie auch nach $ 323 c StGB erst mit der Handlungs- bzw. Bewusstlosigkeit des Suizidenten einsetzen sollte (BGH, NJW 1960, 1821 f.).
  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus StA München I, 30.07.2010 - 125 Js 11736/09
    Dies folge aus der Würde des Menschen, die es gebiete, sein im einwilligungsfähigen Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er ZU einer eigenverantwortlichen Entscheidung nicht mehr in der Lage ist (vgl. BGHZ 154, 205 ff.).
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus StA München I, 30.07.2010 - 125 Js 11736/09
    In vergleichbaren Fällen bejahte der Bundesgerichtshof grundsätzlich eine Handlungspflicht des Garanten in dem Sinne, dass er zum Einschreiten, also zur Rettung, verpflich- tet sei (vgl. BGHSt 2, 150 ff.).
  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

    Auszug aus StA München I, 30.07.2010 - 125 Js 11736/09
    Vorzugswürdig erscheint deshalb die durch das OLG München im Fall "Hackethal" vertretene Ansicht, wonach bei einer gegebenen Garantenstellung die sich daraus ergebende Garantenpflicht durch den freiverantwortlich gefassten Selbsttötungswillen des Suizidenten eingeschränkt wird (vgl. OLG München, NJW 1987, 2940 ff.).
  • LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17

    Tötung auf Verlangen und unterlassene Hilfeleistung: Unterlassung von

    Instanzgerichte sind im Laufe der Jahre bereits zu abweichenden Entscheidungen gekommen gestützt auf das Nichtbestehen von Handlungspflichten bei freiverantwortlichen Suiziden (OLG München, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, BeckRS 9998, 57532, sog. " Hackethal "-Fall, für eine 69jährige mit rezidivierender tödlicher Krebserkrankung in der Oberkieferhöhle; LG Gießen, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 7 Qs 63/12, juris, für einen Suizidpatienten in einer Psychiatrie hinsichtlich einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen; LG Deggendorf, Beschluss vom 13. September 2013 - 1 Ks 4 Js 7438/11, BeckRS 2015, 20138, für einen 84jährigen Krebspatienten und seine 83jährige und seit mehreren Jahren bettlägerige Ehefrau mit vorhandener Patientenverfügung und nichthandelndem Arzt; ebenso auch StA München I, Verfügung vom 30. Juli 2010 - 125 Js 11736/09, BeckRS 2010, 22299, für eine an Alzheimer-Demenz erkrankte Verstorbene und nichthandelnde nahe Verwandte).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Den neu eingefügten Regelungen der §§ 1901a ff. BGB zur Patientenverfügung im Jahr 2009 und den neueren strafrechtlichen Entscheidungen sowie der Rechtslehre entnimmt der Senat indes deutliche Anhaltspunkte für einen gesellschaftlichen Wertewandel (OLG München, Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, NJW 1987, 2940, 2944; LG Gießen, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 7 Qs 63/12, NStZ 2013, 43 f.; LG Deggendorf, Beschluss vom 13. September 2013 - 2 Ks 4 Js 7438/11, juris; StA München I, Verfügung vom 30. Juli 2010 - 125 Js 11736/09, NStZ 2011, 345 f.; LK-Jähnke, a.a.O., vor § 211 Rn. 24; Fischer, a.a.O., vor § 211 Rn. 25; MünchKomm-StGB/Schneider, a.a.O., § 216 Rn. 66 und vor § 211 Rn. 73 ff.; Eser/Sternberg-Lieben, a.a.O., § 216 Rn. 10 und vor § 211 Rn. 43; Lackner/Kühl, a.a.O., § 216 Rn. 4; Sinn in SK-StGB, a.a.O., § 216 Rn. 17; Roxin NStZ 1987, 345, 346; Wessels/Hettinger BT 1, a.a.O., Rn. 57; Saliger, a.a.O., S. 151; Gavela, a.a.O., S. 40; vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NJW 2016, 176, 178: offengelassen, ob für den Fall des eigenverantwortlichen Suizids nach Verlust der Handlungsherrschaft des den Selbstmord Anstrebenden anderes gilt).
  • LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16

    Strafbarkeit eines Arztes bei Sterbebegleitung eines freiverantwortlichen

    Einem Garanten kann insoweit kein - schon gar nicht ein strafrechtlicher - Vorwurf daraus gemacht werden, dass er den eigenverantwortlich gebildeten Willen des Suizidenten respektiert und beim Verlust der Handlungsherrschaft keine Rettungsmaßnahmen einleitet (vgl. auch StA München I, Verfügung vom 30. Juli 2010 - 125 Js 11736/09, NStZ 2011, 345, 346).
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