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   EuGH, 27.03.1990 - 126/88   

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EuGH, 27.03.1990 - 126/88 (https://dejure.org/1990,863)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.1990 - 126/88 (https://dejure.org/1990,863)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 1990 - 126/88 (https://dejure.org/1990,863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Boots / Kommissioners of Customs und Excise

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 11 Teil A Absatz 3 Buchstabe b
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Rabatte und Rückvergütungen auf den Preis - Begriff - Nachlaß beim Verkaufspreis gegen Aushändigung eines Gutscheins, den der Kunde bei einem früheren Kauf kostenlos ...

  • EU-Kommission

    Boots / Kommissioners of Customs und Excise

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer europäischen Richtlinie durch den EuGH; Festsetzung der Mehrwertsteuer für eine durchgeführte Werbeaktion

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; RL 77/388/EWG Art. 11 A; ; RL 77/388/EWG Art. 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Rabatte und Rückvergütungen auf den Preis - Begriff - Nachlaß beim Verkaufspreis gegen Aushändigung eines Gutscheins, den der Kunde bei einem früheren Kauf kostenlos ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neue Urteile des EuGH - 3. Minderung der Bemessungsgrundlage bei Einlösung eines Gutscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1991, 81
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.11.1988 - 230/87

    Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus EuGH, 27.03.1990 - 126/88
    19 Diese Bestimmung stellt nur eine Anwendung der in Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie in seiner Auslegung durch den Gerichtshof ( siehe zuletzt das Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87, Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365 ) aufgestellten Regel dar, daß die Besteuerungsgrundlage die tatsächlich erhaltene Gegenleistung ist.
  • EuGH, 29.05.2001 - C-86/99

    Freemans

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass immer dann, wenn sich wie im Ausgangsverfahren die Frage der Einstufung eines Preisbestandteils stellt, der in die Besteuerungsgrundlage einfließen oder umgekehrt ausdrücklich ausgeschlossen sein könnte, zuerst zu prüfen ist, ob dieser Preisbestandteil in eine der in Artikel 11 Teil A Absätze 2 und 3 der Sechsten Richtlinie aufgeführten Gruppen gehört; nur dann, wenn dies zu verneinen ist, ist auf die allgemeine Definition der Besteuerungsgrundlage in Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a dieser Richtlinie zurückzugreifen (Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-126/88, Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Randnr. 16).

    Würden die Käufer im Zeitpunkt dieser Übertragung einen ermäßigten Preis zahlen, so erhielten sie einen Rabatt; würde ihnen der Verkäufer einen Teil des bereits gezahlten Preises erstatten, so erhielten sie eine Rückvergütung im Sinne von Artikel 11 Teil A Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie (in diesem Sinn Urteil Boots Company, Randnr. 18).

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass Artikel 11 Teil A Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie nur eine Anwendung der in Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a dieser Richtlinie in seiner Auslegung durch den Gerichtshof aufgestellten Regel darstellt (Urteil Boots Company, Randnr. 19).

  • EuGH, 24.10.1996 - C-317/94

    Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise

    27 Nach ständiger Rechtsprechung stellt diese Gegenleistung den "subjektiven", nämlich im konkreten Fall tatsächlich erhaltenen Wert und nicht einen nach objektiven Maßstäben geschätzten Wert dar (Urteile vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87, Naturally Yours Cosmetics Ltd, Slg. 1988, 6365, Randnr. 16, und vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-126/88, Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Randnr. 19).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    8 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-126/88 (Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Randnr. 19) ausgeführt hat, stellt die letztgenannte Bestimmung nur eine Anwendung der in Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie - in seiner Auslegung insbesondere durch das Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnr. 16) - aufgestellten Regel dar, daß die Besteuerungsgrundlage die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-427/98

    Kommission / Deutschland

    Bei Preisnachlassgutscheinen führe der Umstand, dass der Nettowert des Gutscheins nicht in die Besteuerungsgrundlage für C eingerechnet würde - wie vom Gerichtshof in den Urteilen Boots Company und Argos Distributors(29) bestätigt -, in Verbindung mit der Verminderung der Besteuerungsgrundlage für A zu einem doppelten Abzug und damit zu einem Steuerausfall.

    Hier verweist die deutsche Regierung meines Erachtens zu Unrecht auf die Urteile Boots Company und Argos Distributors, da es in diesen Rechtssachen nicht um "überspringende" Zahlungen der streitigen Art ging.

    10: - Urteile des Gerichtshofes vom 1. April 1982 in der Rechtssache 89/81 (Hong Kong Trade, Slg. 1982, 1277, Randnr. 13), vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnr. 16) und vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-126/88 (Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Randnr. 19).

    28: - Vgl. meine Ausführungen in Nr. 31.29: - Rechtssache 126/88, zitiert in Fußnote 10, und Urteil vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-288/94 (Argos Distributors, Slg. 1996, I-5311).

  • EuGH, 20.01.2005 - C-412/03

    Hotel Scandic Gåsabäck - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 5 Absatz 6

    Diese Gegenleistung stellt also den subjektiven, nämlich tatsächlich erhaltenen Wert und nicht einen nach objektiven Kriterien geschätzten Wert dar (vgl. Urteile vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 154/80, Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats, Slg. 1981, 445, Randnr. 13, vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87, Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnr. 16, vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-126/88, Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Randnr. 19, vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-258/95, Fillibeck, Slg. 1997, I-5577, Randnr. 13, und vom 29. März 2001 in der Rechssache C-404/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2667, Randnr. 38).
  • EuGH, 03.07.2001 - C-380/99

    Bertelsmann

    Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-126/88 (Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-86/99

    Freemans

    Aus dem Urteil vom 24. Oktober 1996 (Elida Gibbs)(3) ergibt sich, dass "der Betrag, der als Besteuerungsgrundlage für die von den Steuerbehörden zu erhebende Mehrwertsteuer dient, nicht höher sein [kann] als die Gegenleistung, die der Endverbraucher tatsächlich erbracht hat und auf deren Grundlage die von ihm letztlich getragene Mehrwertsteuer berechnet worden ist", und dass "[n]ach ständiger Rechtsprechung ... diese Gegenleistung den .subjektiven', nämlich im konkreten Fall tatsächlich erhaltenen Wert und nicht einen nach objektiven Maßstäben geschätzten Wert [darstellt] (Urteile vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87, Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnr. 16, und vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-126/88, Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Randnr. 19)".

    Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Boots Company(5) entschieden, dass "immer dann, wenn sich die Frage der Einstufung einer konkreten Position stellt, zuerst zu prüfen [ist], ob diese in eine der in den Absätzen 2 und 3 aufgeführten Gruppen gehört; nur dann, wenn die Frage verneint wird, darf auf die allgemeine Definition in Absatz 1 Buchstabe a zurückgegriffen werden" (Randnr. 16).

    Für diese Ansicht wird auf das Urteil Boots Company verwiesen, in dem der Gerichtshof ausgeführt hat: ".Rabatte und Rückvergütungen', die gemäß Artikel 11 Teil A Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie nicht in die Besteuerungsgrundlage einzubeziehen sind, stellen eine Ermäßigung des Preises dar, zu dem ein Artikel dem Kunden üblicherweise angeboten wird, denn der Verkäufer verzichtet auf die Vereinnahmung des Betrags, den der Rabatt ausmacht, eben, um den Kunden zum Kauf des Artikels anzuregen" (Randnr. 18).

    Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Urteil Boots Company im Widerspruch zur Auffassung der Kommission stehe.

  • BFH, 18.11.2021 - V R 4/21

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-398/99

    Yorkshire Co-operatives Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise.

  • EuGH, 17.09.2002 - C-498/99

    Town & County Factors

  • EuGH, 24.10.1996 - C-288/94

    Argos Distributors / Kommissioners of Customs & Excise

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 16/95

    1. Auch Zahlungen ohne zivilrechtlichen Rechtsgrund (Doppelzahlungen) sind

  • EuGH, 17.11.2022 - C-607/20

    GE Aircraft Engine Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • EuGH, 12.06.2014 - C-461/12

    Granton Advertising - 'Vorabentscheidungsersuchen - Sechste

  • BFH, 18.08.2005 - V R 42/02

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben

  • BFH, 16.03.2000 - V R 16/99

    Umbuchungsgebühren gehören zum Entgelt

  • BFH, 30.01.1997 - V R 27/95

    Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt

  • EuGH, 01.06.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-380/99

    Bertelsmann

  • BFH, 20.01.1997 - V R 20/95

    Glücksspiel

  • BFH, 21.06.2001 - V B 32/01

    Beförderung, Verpflegung, Unterbringung von Vertriebsagenten

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-33/93

    Empire Stores Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise. - Mehrwertsteuer -

  • EuGH, 19.07.2012 - C-377/11

    International Bingo Technology - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-40/09

    Astra Zeneca UK - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Aushändigung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-461/12

    Granton Advertising - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 13 Teil B Buchst. d

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 3 K 2263/03

    Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung von Doppel- und Überzahlungen der Kunden des

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2013 - C-618/11

    TVI - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-34/99

    Primback

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1998 - C-48/97

    Kuwait Petroleum

  • FG Hamburg, 16.12.2005 - VII 156/03

    Berücksichtigung von vereinbarten, aber noch nicht erfolgten

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-288/94

    Argos Distributors Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise. - Mehrwertsteuer

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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 31.05.1989 - O 126/88 KfH II   

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https://dejure.org/1989,6952
LG Heidelberg, 31.05.1989 - O 126/88 KfH II (https://dejure.org/1989,6952)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 31.05.1989 - O 126/88 KfH II (https://dejure.org/1989,6952)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 31. Mai 1989 - O 126/88 KfH II (https://dejure.org/1989,6952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Provisionsabgabeverbot gemäß § 81 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) als eine dem Art. 85 Abs. 1 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) zuwiderlaufende Kartellabsprache; Eignung zur Handelsbeeinträchtigung gemäß Art. 85 Abs. 1 EWGV; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWGV Art. 3; EWGV Art. 5; VAG § 81 Abs. 2; Vo über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadenversicherung § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 362
  • VersR 1989, 941
  • BB 1989, 1845
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 19.10.1999 - 25 U 3393/99

    Zurückverweisung des Rechtsstreits nach Erlaß eines Aufrechnungsvorbehaltsurteils

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob ein Verstoß gegen die weiterhin anzuwendende (vgl. BGH VersR 1985, 485) Anordnung des Reichsaufsichtsamtes für die Privatversicherung vom 8.3.1934 über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Lebensversicherung (VerAfP 1934, 99) zur Nichtigkeit der vom Kläger behaupteten, angeblich zwischen der ... und dem Beklagten getroffenen Provisionsabgabevereinbarung nach § 134 BGB führt und damit zur Anwendbarkeit von § 817 S. 2 BGB (so die wohl noch h. M.; vgl. BGH VersR 1985, 485; OLG Köln VersR 1991, 1373; OLG Hamburg VersR 1995, 817; KG VersR 1995, 445; s. a. EuGH VersR 1994, 161) oder ob das Verbot der Provisionsabgabe mit den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften des EG-Vertrags unvereinbar und damit unbeachtlich ist (so LG Heidelberg VersR 1989, 941 m. abl. Stellungnahme von Müller-Stein S. 942; Dreher VersR 1995, 1 ff).
  • OLG Hamburg, 30.11.1993 - 7 U 61/93

    Reichweite des Provisionsabgabeverbots

    Der Senat lässt die Frage offen, ob das Provisionsabgabeverbot wegen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht unwirksam ist (so LG Heidelberg, VersR 89, 941; unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des KG, VersR 91, 289).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 126/88   

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https://dejure.org/1990,16631
Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 126/88 (https://dejure.org/1990,16631)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.01.1990 - 126/88 (https://dejure.org/1990,16631)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 126/88 (https://dejure.org/1990,16631)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Boots Company PLC gegen Commissioners of Customs and Excise.

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Besteuerungsgrundlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.04.1982 - 89/81

    Hong-Kong Trade

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 126/88
    - Siehe das Urteil in der Rechtssache 154/80, a. a. 0., Fußnote 4, Randnr. 13. Siehe ebenfalls die Rechtssache 230/87, a. a. O., Fußnote 2, Randnr. 16.8 - Siehe die Rechtssache 154/80, a. a. O., Fußnote 4, Randnr. 12, und die Rechtssache 230/87, a. a. O., Fußnote 2, Randnr. 12; siehe auch das Urteil vom 1. April 1982 in der Rechtssache 89/81, Hong Kong Trade, Slg. 1983, 1277, Randnr. 10.
  • EuGH, 23.11.1988 - 230/87

    Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 126/88
    Zuerst sei darauf hingewiesen, daß die Begriffe "Rabatt" und "Rückvergütung" im Sinne von Artikel 11 Teil A Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie in einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts enthalten sind, die zur Bestimmung ihres Sinnes und ihrer Trag- 2 - Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87, Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnr. 10.3 - Zweite Richtlinie 67/228/EWG des Rates vom II. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, (ABl. 1967, S. 1303).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-330/95

    Goldsmiths (Jewellers) Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise.

    (16) - Siehe auch die Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 24. Januar 1990 in der Rechtssache C-126/88 (Boots Company, Slg. 1990, I-1235): "Hieraus geht deutlich hervor, daß Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie auch auf andere Leistungen als Zahlungen in bar abstellt" (Nr. 6).
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