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   RG, 12.11.1913 - Rep. I. 129/13   

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https://dejure.org/1913,115
RG, 12.11.1913 - Rep. I. 129/13 (https://dejure.org/1913,115)
RG, Entscheidung vom 12.11.1913 - Rep. I. 129/13 (https://dejure.org/1913,115)
RG, Entscheidung vom 12. November 1913 - Rep. I. 129/13 (https://dejure.org/1913,115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Dürfen die tarifmäßig festgesetzten Gebühren für die Benutzung von Anstalten, die eine Gemeinde im öffentlichen Interesse unterhält, zugunsten einzelner Benutzer ermäßigt werden? 2. Muß die Benutzung einer von der Gemeinde unterhaltenen, dem Handel und Verkehr ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benutzung von Einrichtungen preuß. Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 83, 283
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - 15 A 4753/18

    Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009- 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 130; ebenso VerfGH Berlin, Urteil vom 11. April 2014 - 129/13 -, juris Rn. 48.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2015 - 7 A 10683/14

    Für Übersichtsaufnahmen von Versammlungen gesetzliche Grundlage erforderlich

    Nach diesen Grundsätzen überschreitet das Anfertigen von bloßen Übersichtsaufnahmen durch die Polizei, die lediglich von der Kamera auf einen Monitor in Echtzeit übertragen und nicht gespeichert werden, verbunden mit der Möglichkeit des Heranzoomens einzelner Teilnehmer der Versammlung, die Schwelle zum Eingriff in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit (ebenso VG Münster, Urteil vom 21. August 2009 - 1 K 1403/08 -, juris, Rn. 13 und 15; VG Berlin, Urteil vom 5. Juli 2010 - 1 K 905/09 -, juris, Rn. 15 f.; VerfGH Berlin, Urteil vom 11. April 2014 - 129/13 -, juris, Rn. 47 ff.; Schulze-Fielitz, a.a.O.; Hoffmann-Riem, a.a.O., Rn. 31).
  • VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19

    Beobachtung einer Versammlung unter freiem Himmel unter Einsatz einer Drohne

    Und auch im Übrigen erfolgt eine Differenzierung nach dem Zweck des Einsatzes - zur (bloßen) Steuerung und Lenkung oder zur Abwehr (sonstiger) Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung - in der Literatur und der Rechtsprechung überwiegend nicht (so z.B. Hettich , in: Hettich Versammlungsrecht in der Praxis, 2. Aufl. 2018, 2.5.1.2. Rn. 76; Kniesel / Poscher , in: Lisken/Denninger, HB des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, K. Rn. 95 und 389; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Urteil vom 11. April 2014 - 129/13 -, juris Rn. 47 ff. nimmt einen Grundrechtseingriff von Übersichtsaufnahmen zur Lenkung von Großdemonstrationen an; offengelassen, wohl aber ebenfalls gegen eine Differenzierung OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. Februar 2015 - 7 A 10683/14 -, juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2015 - 11 LC 215/14

    Beweis- und Dokumentationstrupp; Bildaufnahme; Demonstration;

    Gleiches gilt für die bloße mündliche Übermittlung von Lageberichten durch Beamte vor Ort (VerfGH Berlin, Urt. v. 11.4.2014 - 129/13 -, NVwZ-RR 2014, 577, juris, Rdnr. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - 15 B 332/20

    Polizei muss Kameras während einer Versammlung abdecken

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009- 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 130; OVG NRW, Urteil vom 17. September 2019 - 15 A 4753/18 -, juris Rn. 59; ebenso VerfGH Berlin, Urteil vom 11. April 2014 - 129/13 -, juris Rn. 48.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2020 - 15 A 1139/19

    Versammlung; Videobeobachtung

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 130; OVG NRW, Urteil vom 17. September 2019 - 15 A 4753/18 -, juris Rn. 59; ebenso VerfGH Berlin, Urteil vom 11. April 2014 - 129/13 -, juris Rn. 48.
  • VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13

    Auflösung; Feststellungsinteresse; Klagebefugnis; Unterbindung; Versammlung;

    Ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit ist nicht erst dann zu bejahen, wenn die Versammlung verboten, aufgelöst oder - wie hier - anderweitig unterbunden wird, sondern schon dann, wenn die Art und Weise der Durchführung der Versammlung durch hoheitliche Maßnahmen beschränkt wird oder von diesen eine Wirkung ausgeht, die den Einzelnen davon abhalten kann, von seiner Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris, Rn. 15; VerfGH Berlin, Urt. v. 11. April 2014 - 129/13 -, juris, Rn. 48).

    Auf diesem Wege wird nicht nur die Entscheidungsfreiheit des einzelnen Grundrechtsinhabers verkürzt, sondern auch das Gemeinwohl beeinträchtigt, das auf die kollektive öffentliche Meinungskundgabe als elementare Bedingung eines auf die Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten demokratischen und freiheitlichen Gemeinwesens angewiesen ist (BVerfG, Beschl. v. 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 -, juris, Rn. 131; VerfGH Berlin, Urt. v. 11. April 2014 - 129/13 -, juris, Rn. 48).

  • VG Magdeburg, 14.03.2019 - 7 A 472/17

    Anfertigung von Übersichtsaufnahmen einer Versammlung durch die Polizei nach dem

    So heißt es z.B. in § 16 Abs. 2 des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (VersFG SH) vom 18.06.2015: "Die Polizei darf Bild- und Tonübertragungen in Echtzeit (Übersichtsaufnahmen) von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und ihrem Umfeld zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes nur dann anfertigen, wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung erforderlich ist und wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von Versammlungsteilnehmerinnen oder Versammlungsteilnehmern erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen." Vergleichbare Vorschriften finden sich in § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen des Landes Berlin vom 23.04.2013 (vgl. hierzu: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Urt. v. 11.04.2014 - 129/13 -, juris), § 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes vom 07.10.2010 und Art. 9 Abs. 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes in der Fassung vom 22.04.2010 sowie § 20 Abs. 2 des Sächsischen Versammlungsgesetzes vom 25.01.2012.

    Eine Unübersichtlichkeit der Versammlung kann insbesondere anzunehmen sein, wenn die Versammlung von zentral postierten Polizeibeamten aufgrund der Zahl der Teilnehmer oder der Beschaffenheit des Versammlungsortes nicht überblickt werden kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Urt. v.11.04.2014, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - 15 B 950/20
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009- 1 BvR 2492/08 -, juris Rn. 130; OVG NRW, Urteil vom 17. September 2019 - 15 A 4753/18 -, juris Rn. 59; ebenso VerfGH Berlin, Urteil vom 11. April 2014 - 129/13 -, juris Rn. 48.
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LC 84/20

    Banner Drop; Klagebefugnis; Kletteraktion; Kletterpartner; Versammlung

    Relevant sind dabei insbesondere Handlungen, die die Versammlungsteilnehmer und -organisatoren einschüchtern oder verunsichern (BVerfG, Beschl. v. 17.2.2009 - 1 BvR 2492/08 - juris Rn. 109; VerfGH Berlin, Urt. v. 11.4.2014 - 129/13 - juris Rn. 48; BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 6 C 46/16 - juris Rn. 31).
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