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   EuGH, 27.09.1988 - 129/85   

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EuGH, 27.09.1988 - 129/85 (https://dejure.org/1988,114)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - 129/85 (https://dejure.org/1988,114)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1988 - 129/85 (https://dejure.org/1988,114)
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Wird zitiert von ... (177)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die tatsächlichen Verkaufspreise I - 1470 2) Die Unterlagen bezüglich der Fides I - 1479 C - Die Ablehnung einer gemeinsamen Anhörung I - 1479 D - Die Nichtanhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen I - 1481.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die nicht in das Verfahren einbezogenen Unternehmen .

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Der Verbrauch von gebleichtem Sulfatzellstoff ist in neuerer Zeit angestiegen.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Die Abnehmer.

    Während des gesamten Zeitraums ab 1976, auf den sich die Entscheidung bezieht, wur- 6 - Siehe den gemeinsamen Teil der Klagen in den Rechtssachen C-125/85 bis C-129/85, S. 25 des Originals.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 28. Die sehr starke Nachfrage nach Papierzellstoff im Jahr 1983, das durch Verknappungserscheinungen gekennzeichnet war, ging Ende 1974 allmählich zurück und ließ 1975 stark nach.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 einige Unternehmen immer noch eine Unterzeichnung ablehnten, insbesondere weil sie jeden Vorwurf einer abgestimmten Verhaltensweise zurückwiesen.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 48. Im April 1985 haben 28 der 43 Adressaten der Entscheidung eine Reihe von zehn Nichtigkeitsidagen erhoben 26.

    Rechtssache C-129/85, British Columbia Forest Products (Kanada).

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 60. Bevor ich diese Rügen prüfe, möchte ich feststellen, daß die Firma Bowater darauf hingewiesen hat, daß das Schreiben zur Zustellung der Entscheidung ein Datum enthält, an dem sein Unterzeichner nicht mehr für Wettbewerbssachen zuständiges Kommissionsmitglied war.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 69. Die Kommission macht jedoch in ihrer Gegenerwiderung geltend, die Antworten einiger Unternehmen auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte oder bei der Anhörung zeigten deutlich, daß sie verstanden hätten, daß die Abstimmung der tatsächlichen Verkaufspreise erfaßt gewesen sei.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Gerichtshof kann nicht zulassen, daß diese Anforderungen auf Gebieten, die durch die Vielschichtigkeit des Sachverhalts, eine Fülle von Informationen und entsprechende Folgen für das Verfahren gekennzeichnet sind, durch eine Überinterpretation des Wortlauts der Mitteilung der Beschwerdepunkte erfüllt werden können.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 88. Gegen die Auffassung der Kommission, die im wesentlichen dahin geht, daß aufgrund der Tatsache, daß die Klägerinnen die Vorlage der die Zeit nach 1980 betreffenden Schriftstücke nicht abgelehnt hätten, ihre Kenntnis davon zu vermuten sei, daß sich die Mitteilung der Beschwerdepunkte auf diesen Zeitraum bezogen habe, wenden die Unternehmen im übrigen ein, sie hätten sich in der Annahme, daß die Informationen unter anderem zu Vergleichszwecken verwendet würden, kooperativ verhalten wollen.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 müßte.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 lieh gelangt ist.

    Die kanadischen Hersteller in den Rechtssachen C-125/85 bis C-129/85 und die der ΚΕΑ angehörenden Klägerinnen (C-114/85), die außerdem einen Antrag nach Artikel 91 § 1 der Verfahrensordnung gestellt haben, haben insoweit eine materiell-rechtliche Argumentation vorgebracht.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 118. Zu diesem Ergebnis sind die Sachverständigen, ausgehend von der Untersuchung der Unterlagen, über die die Kommission zum Zeitpunkt der Mitteilung der Beschwerdepunkte verfügte, aufgrund folgender Ausführungen gelangt:.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 genügenden Weise aufgeführt war.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 137. Prüfen wir zunächst die letztgenannte Begründung.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 versetzt werden, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens eines Dumpings und eines daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten." 62.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 somit dahin auszulegen, daß die Unternehmen selbst entscheiden könnten, ob statt getrennter Anhörungen eine gemeinsame Anhörung angebracht sei.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 der meine Auffassung tragenden Gründe und der sehr substantiellen Ausführungen, die die Prüfung der vorliegenden Klagen gebietet, werde ich die Begründetheit insoweit nicht einmal vorsorglich prüfen 69.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Weiter haben Sie ausgeführt:.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 175. Allerdings muß die Kenntnis der Konkurrenten von ihrem jeweiligen Verhalten aus Mitteilungen zwischen ihnen und nicht aus der bloßen Beobachtung des Marktes herrühren.

    I- C-117/85 U N D C-125/85 BIS C-129/85 Fällen indirekte öffentliche "Erörterungen" zwischen Wettbewerbern, ja sogar öffentliche Preisankündigungen zu verbieten.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 "daß in einem solchen Falle der Versuch oder der bloße Beginn der Ausführung ausreichen würde, um die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 zu rechtfertigen" 101 .

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 inroads into the traditional judicial attitude towards conspiracy, but ,conscious parallelism' has not yet read conspiracy out of the Sherman Act entirely." 1.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 nen Adressaten erfolgte 120.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dar.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 zustimmten, von deren variabler Ausgestaltung wir bereits wissen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 erneuter Überprüfung der Akten keinen schriftlichen Beweis für die Feststellung in Tabelleo finden könne, daß Bowater 1977 einen Preis von 415 US-Dollar angekündigt habe 127.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 235. In Artikel 1 Nr. 1 der Entscheidung wird St. Anne eine Abstimmung der angekündigten Preise für 1975 und 1976 zur Last gelegt.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Ist dieser "gemeinsame Preis" das Ergebnis einer Abstimmung zwischen den Unternehmen, die den Ankündigungen selbst vorausgeht, wobei das System der Ankündigungen die Kontrolle der Einhaltung dieser Abstimmung darstellt? Oder aber ist es das System der Preisankündigungen, das das Instrument der Abstimmung zur Festsetzung dieses gemeinsamen Preises darstellt? 243. Die Unklarheit der Auffassung der Kommission ist mißlich.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 ten auf dem Markt mehr darstellt, sondern einen Informationsaustausch.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 scheint 142.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 c) Die Fachpresse.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die Vierteljährlichkeit der Preisankündigungen.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Rohstoff beziehen, zur gleichen Notierung einkaufen." 156.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 307. Zunächst zum ersten Quartal 1978: Quartal Unternehmen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1er Bowater nicht auf den ersten Blick auffallen? Auch hier ist jedoch wieder festzustellen, daß die Kommission das in der Tabelle 6 Bowater zugeschriebenen Ankündigungsdaten nicht beweisen kann.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 zeitliche Nähe der Ankündigungsdaten hinaus habe ich kein offensichtliches Indiz für eine nicht erklärbare Ähnlichkeit finden können 162.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Der gemeinschaftliche Markt sei für die finnischen und schwedischen Hersteller wichtiger als für die US-amerikanischen und die kanadischen Hersteller.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 haben, die mächtig genug gewesen wäre, um diese Rolle zu spielen.

    C-l 17/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 der eben diese Formulierung enthielt 167 , mit.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Jeder einzelne Hersteller sei sich nämlich der Kosten seines Zellstoffs im Verhältnis zu dem von seinen Konkurrenten verwendeten Zellstoff sehr bewußt, da Zellstoff einen bedeutenden Kostenfaktor darstelle.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 358. Ich habe bereits festgestellt, daß die Kommission anscheinend nicht bestreitet, daß die Anzahl der Großabnehmer relativ niedrig war.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 aufgrund heimlicher Absprachen wesentlich größer geworden sei, als es unter wirklichen Wettbewerbsbedingungen bei selbständigem Handeln der Hersteller zu erwarten gewesen wäre.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 377. Die sehr lebhafte Nachfrage auf dem US-amerikanischen Markt sei auch den kanadischen Herstellern zugute gekommen, deren Kapazitätsauslastung relativ hoch gewesen sei.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 e) Die unterschiedlichen Aspekte der Einheitlichkeit der Preise.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Weise festgehalten wurden.

    I- C-l 17/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 bewerbs zwischen Mitgliedstaaten beiaßt und die Frage außer acht gelassen, ob das natürliche Funktionieren des Marktes die Hersteller dazu hätte bringen müssen, den US-Dollar zu verwenden.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 die sich normalerweise damit begnügten, sich den Veränderungen anzuschließen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 421. Die Entwicklung der Marktanteile hat im übrigen die Sachverständigen zu der Ansicht veranlaßt, daß sie ein Zeichen für fehlende Quotenabsprachen zwischen den Unternehmen gewesen sei.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Preise in dieser Währung mit der Begründung zu erhöhen, die Abnehmer seien auf jeden Fall bereit, einen höheren Preis in der letztgenannten Währung zu zahlen.

    Aus den Akten folgt, daß zahlreiche Klägerinnen Erklärungen entweder in der Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte oder in der Anhörung vorgebracht haben, die zeigen sollten, daß ihr jeweiliges Verhalten rational und unabhängig war oder, 182 ·- Bowater und St. Anne sowie die Klägerinnen aus British Columbia in den Rechtssachen C-125/85 bis C-129/85 haben ausdrücklich gerügt, die Entscheidung sei auf ihre spezifische Lage, die letzten zusätzlich, sie sei auf ihr Vorbringen im Verwahungsverfahren nicht eingegangen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 in einigen Fällen, gestützt auf Wirtschaftsgutachten, daß die Preisparallelität sich anders als durch Abstimmung erklären ließ.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Annahme einer Abstimmung darstellt, obwohl die Entscheidung keine ausdrückliche Einzelprüfung der Argumente der Klägerinnen enthält.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 ten diese Unterlagen nur einen mittelbaren Beweis dar, da sie auf Aussagen der Abnehmer beruhten, doch erschienen diese Aussagen der im allgemeinen sehr gut informierten Zellstoffabnehmer glaubwürdig.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Die fraglichen Schriftstücke haben nach Auffassung der Kommission eine selbständige Rolle zur Verstärkung des Hauptbeweises gespielt, der für sämtliche Unternehmen und für die ganze von der Entscheidung betroffene Zeit aus dem Parallelverhalten gezogen wurde.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 herrschte; gleichwohl belegt der von der Kommission in ihrer Entscheidung angeführte Teil des Fernschreibens, daß zwischen skandinavischen Herstellern wahrscheinlich Kontakte im Hinblick auf eine gemeinsame Haltung auf dem Gebiet der Preise.

    C.-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dabei im Lichte bestimmter Angaben gleichwohl ein Gefühl des Unbehagens.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 empfohlenen Preisliste beeinträchtigt, so hat er eine Zusammenkunft der Zellstoffgruppe einzuberufen, um über ein angemessenes Vorgehen zu beraten.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 gen ganz Mar ergibt, dais dieser Verband im Angesicht von Kritiken sein Preisverhalten zu rechtfertigen trachtete, das ihn der Drohung von Repressalien aussetzte (vgl. z. B. die in den Abschnitten 51, 53 und 54 angeführten Unterlagen).

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 508. Sie haben entschieden, daß ein Unternehmen, das ungefähr 5 % des relevanten Marktes abdeckt, so bedeutend ist, daß sein Verhalten grundsätzlich den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann 217.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 gemeinschaftlichen Handels.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dadurch beitrüge, daß sie gegen bestimmte Unternehmen, nicht aber gegen andere vorginge, obwohl sich doch alle per definitionem auf demselben Markt in Konkurrenz befänden.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die Diskriminierung.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 551. Da die Gutachten, die der Gerichtshof angeordnet hat, sich im wesentlichen auf die in Artikel 1 Nrn. 1 und 2 festgestellten Verstöße bezogen, sind ihre Kosten der Kommission zur Last zu legen, da die fraglichen Bestimmungen aufzuheben sind.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Veitsiluoto Oy,.

  • EuGH, 06.09.2017 - C-413/14

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission

    Sie trägt insbesondere vor, dass nach dem Wortlaut von Art. 102 AEUV und der Rechtsprechung, wie sie sich aus dem Urteil vom 27. September 1988, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447), ergebe, nachgewiesen werden müsse, dass das fragliche Verhalten den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes beschränke.

    Außerdem ist zu beachten, dass der Gerichtshof zur Rechtfertigung der Anwendung des Kriteriums der Durchführung hervorgehoben hat, dass, wenn die Anwendbarkeit der wettbewerbsrechtlichen Verbote vom Ort der Bildung des Kartells abhängig gemacht würde, dies offensichtlich darauf hinausliefe, dass den Unternehmen ein einfaches Mittel an die Hand gegeben würde, sich diesen Verboten zu entziehen (vgl. entsprechend Urteil vom 27. September 1988, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447, Rn. 16).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

    In Bezug auf die Definition einer abgestimmten Verhaltensweise hat er entschieden, dass es sich dabei um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen handelt, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 63).
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Rechtsprechung
   AG Gengenbach, 24.04.1986 - C 129/85   

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AG Gengenbach, 24.04.1986 - C 129/85 (https://dejure.org/1986,24781)
AG Gengenbach, Entscheidung vom 24.04.1986 - C 129/85 (https://dejure.org/1986,24781)
AG Gengenbach, Entscheidung vom 24. April 1986 - C 129/85 (https://dejure.org/1986,24781)
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