Rechtsprechung
   AG Krefeld, 24.09.2015 - 12a C 120/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,66505
AG Krefeld, 24.09.2015 - 12a C 120/14 (https://dejure.org/2015,66505)
AG Krefeld, Entscheidung vom 24.09.2015 - 12a C 120/14 (https://dejure.org/2015,66505)
AG Krefeld, Entscheidung vom 24. September 2015 - 12a C 120/14 (https://dejure.org/2015,66505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,66505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2015 - 17 U 125/14

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen

    Auszug aus AG Krefeld, 24.09.2015 - 12a C 120/14
    Das Gericht macht sich insoweit die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 27.03.2015 Az. I - 17 U 125/14, in dem aus geführt wird, dass weitere Umstände hinzutreten müssen, damit eine fehlende Deutlichkeit für ein Verhalten kausal wird und ein mögliches Widerrufsrecht begründet.
  • LG Hagen, 21.12.2016 - 2 O 93/15

    Bruch des Ringfingers falsch operiert: 12.500 Euro

    Auszug aus AG Krefeld, 24.09.2015 - 12a C 120/14
    Hierbei verkennt das Gericht nicht, dass das Landgericht Krefeld mit Urteil vom 16.09.2015 Az. 2 O 93/15 die auch diesem Vertrag zu Grunde liegende Widerrufsbelehrung als fehlerhaft bewertet hat.
  • LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15

    Erstattung des Vorfälligkeitsentgelts nach Zahlung wegen Widerrufs der

    Die Berufung der Kläger gegen das am 24.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Aktenzeichen 12a C 120/14) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung insoweit abgeändert wird, als die Kläger die Kosten erster Instanz jeweils zur Hälfte tragen.

    Die Kläger beantragen, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Krefeld vom 24.09.2015, Aktenzeichen: 12a C 120/14, zu verurteilen, an sie als Gesamtgläubiger einen Betrag in Höhe von 4.569,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.11.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 697, 82 EUR zu zahlen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht