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AG Krefeld, 24.09.2015 - 12a C 120/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung; Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 24.09.2015 - 12a C 120/14
- LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 27.02.2015 - 17 U 125/14
Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen …
Auszug aus AG Krefeld, 24.09.2015 - 12a C 120/14
Das Gericht macht sich insoweit die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 27.03.2015 Az. I - 17 U 125/14, in dem aus geführt wird, dass weitere Umstände hinzutreten müssen, damit eine fehlende Deutlichkeit für ein Verhalten kausal wird und ein mögliches Widerrufsrecht begründet. - LG Hagen, 21.12.2016 - 2 O 93/15
Bruch des Ringfingers falsch operiert: 12.500 Euro
Auszug aus AG Krefeld, 24.09.2015 - 12a C 120/14
Hierbei verkennt das Gericht nicht, dass das Landgericht Krefeld mit Urteil vom 16.09.2015 Az. 2 O 93/15 die auch diesem Vertrag zu Grunde liegende Widerrufsbelehrung als fehlerhaft bewertet hat.
- LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
Erstattung des Vorfälligkeitsentgelts nach Zahlung wegen Widerrufs der …
Die Berufung der Kläger gegen das am 24.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Aktenzeichen 12a C 120/14) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung insoweit abgeändert wird, als die Kläger die Kosten erster Instanz jeweils zur Hälfte tragen.Die Kläger beantragen, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Krefeld vom 24.09.2015, Aktenzeichen: 12a C 120/14, zu verurteilen, an sie als Gesamtgläubiger einen Betrag in Höhe von 4.569,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.11.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 697, 82 EUR zu zahlen.