Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 21.06.2016

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   OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15489
OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15 (https://dejure.org/2016,15489)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.05.2016 - 12a W 2/15 (https://dejure.org/2016,15489)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Mai 2016 - 12a W 2/15 (https://dejure.org/2016,15489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der bisherigen Minderaktionäre

  • Betriebs-Berater

    Spruchverfahren nach Squeeze-out: Gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für Minderheitsaktionäre

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 327b Abs 1 S 1 AktG, § 287 Abs 2 ZPO, § 738 Abs 2 BGB, § 17 Abs 1 SpruchG
    Spruchverfahren nach Squeeze-out: Gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für Minderheitsaktionäre

  • spruchverfahren-direkt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der bisherigen Minderaktionäre

  • rechtsportal.de

    Bemessung der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der bisherigen Minderaktionäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gericht kann Korrekturen der Planwerte durch Sachverständigen bei Unternehmenswertermittlung übernehmen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    "Sonderplanungen" für die Unternehmensbewertung sind kritisch zu sehen

  • blogspot.com (Tenor)

    Squeeze-out bei der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG: Bekanntmachung der Erhöhung der Barabfindung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sonderplanungen im aktienrechtlichen Spruchverfahren

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderplanungen im aktienrechtlichen Spruchverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14

    Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
    Sie sei unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2015 (AG 2016, 135) am Verfahren materiell nicht beteiligt, durch die Kostenentscheidung des Landgerichts jedoch beschwert.

    Die - nach erfolgter Teilrücknahme allein gegen die sie beschwerende Kostenentscheidung des Landgerichts gerichtete - Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1 ist als isolierte Kostenbeschwerde gem. § 20a Abs. 2 FGG i.V.m. Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG zulässig, nachdem das Landgericht im Verhältnis zu der von den Antragstellern als (weitere) Antragsgegnerin belangten Antragsgegnerin zu 1 eine Entscheidung in der Hauptsache nicht getroffen hat und der Wert des Beschwerdegegenstandes 100 EUR übersteigt (in Abgrenzung zu BGH, AG 2016, 135, Rn. 27).

    Nachdem die Feststellung des Unternehmenswertes zu einem bestimmten - zurückliegenden - Zeitpunkt damit auch durch fundamental analytische Methoden nicht punktgenau möglich ist und es sich um die Ermittlung eines fiktiven Wertes handelt, ist die richterliche Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO, § 738 Abs. 2 BGB letztlich entscheidend für die Bestimmung der angemessenen Barabfindung (vgl. BVerfG, ZIP 2012, 1656, juris Rn. 30; BGHZ 147, 108, juris Rn. 20; BGH, Beschl. v. 29.09.2015 - II ZB 23/14, juris Rn. 36; OLG Stuttgart, AG 2004, 43; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.01.2011 - 12 W 77/08, juris Rn. 56).

    Den dabei vom Sachverständigen angestellten alternativen Berechnungen steht nicht entgegen, dass der Sachverständige auch auf Methoden zurückgegriffen hat, die erst nach dem für die vorliegende Unternehmensbewertung maßgeblichen Stichtag entwickelt wurden; Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit stehen der nachträglichen Neu-Schätzung aufgrund einer anderen Berechnungsweise vielmehr grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGH, AG 2016, 135).

    Die Antragsgegnerin zu 1 wäre daher am Verfahren nicht zu beteiligen gewesen (BGH, AG 2016, 135, Rn. 25 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2015 - 12a W 5/15

    Spruchverfahren nach Squeeze-out bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
    Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie nur durch eine stets mit Zweifeln behaftete Schätzung ermittelt werden (Senat, Beschl. v. 01.04.2015 - 12a W 7/15, juris Rn. 92; AG 2015, 789, juris Rn. 57; OLG Stuttgart, NZG 2011, 1346, juris Rn. 383).

    Allein das Hinzutreten weiterer, nicht zum konkreten Fall erstellter allgemeiner Studien und wissenschaftlicher Veröffentlichungen ist für sich genommen nicht geeignet, den auf diese Weise von dem gerichtlichen Sachverständigen ausgearbeiteten Schätzungsvorschlag in Frage zu stellen (Senat, AG 2015, 789, juris Rn. 58).

    Eignet sich mithin der aus den eigenen historischen Daten des Unternehmens errechnete Betafaktor nicht zur Schätzung des zukunftsgerichteten Betafaktors, ist - wie hier - auf den durchschnittlichen Betafaktor einer Peer-Group zurückzugreifen (Senat, AG 2015, 789, juris Rn. 60 m.w.N.).

    Zum einen war die Handelsintensität im relevanten Zeitraum vergleichsweise gering, auch wenn Marktenge im Sinne des § 5 Abs. 4 WpÜG-AngebotsVO (vgl. hierzu Senat, AG 2015, 789) nicht anzunehmen sein dürfte.

  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 21 W 34/12

    Bemessung der Barabfindung nach §§ 304 ff. AktG a.F. - Ermittlung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden (BVerfG, ZIP 2012, 1656, juris Rn. 30; OLG Stuttgart, AG 2006, 420 [425]; AG 2007, 128, juris Rn. 28 f.; OLG Karlsruhe, AG 2009, 47, juris Rn. 32; OLG Frankfurt/M., AG 2015, 241 [243]).

    Insofern kann der Basiszins nicht direkt am Markt beobachtet werden, sondern muss aus beobachtbaren Daten geschätzt werden (OLG Frankfurt/M., AG 2015, 241 Rn. 62).

    Zum anderen ist auch losgelöst vom konkreten Fall eine zwingende ökonomische Begründung für eine bessere Tauglichkeit des adjusted beta nicht ersichtlich (vgl. OLG Frankfurt/M., AG 2015, 241 [245]), so dass sich der Senat der Einschätzung des Sachverständigen anschließt.

  • OLG Karlsruhe, 21.01.2011 - 12 W 77/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gültigkeit des Stichtagsprinzips; Ermittlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
    Die Ertragsaussichten der Gesellschaft sind damit rückblickend von einem vergangenen Zeitpunkt aus zu beurteilen, ohne dass zwischenzeitliche Entwicklungen berücksichtigt werden dürfen (vgl. Senat, Beschl. v. 23.07.2015 - 12a W 4/15, juris Rn. 30; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.01.2011 - 12 W 77/08, juris Rn. 54 ff.).

    Nachdem die Feststellung des Unternehmenswertes zu einem bestimmten - zurückliegenden - Zeitpunkt damit auch durch fundamental analytische Methoden nicht punktgenau möglich ist und es sich um die Ermittlung eines fiktiven Wertes handelt, ist die richterliche Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO, § 738 Abs. 2 BGB letztlich entscheidend für die Bestimmung der angemessenen Barabfindung (vgl. BVerfG, ZIP 2012, 1656, juris Rn. 30; BGHZ 147, 108, juris Rn. 20; BGH, Beschl. v. 29.09.2015 - II ZB 23/14, juris Rn. 36; OLG Stuttgart, AG 2004, 43; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.01.2011 - 12 W 77/08, juris Rn. 56).

    Der von der Antragsgegnerin zu 2 angesprochene methodische Ansatz für die Unternehmensbewertung im Bereich der Beurteilung der Plandaten und der Prognose ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend (zum Folgenden bereits OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.01.2011 - 12 W 77/08, juris Rn. 59 f.).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung für den Verlust seiner unternehmerischen Beteiligung gewährt (BVerfGE 14, 263, 284; 100, 289, juris Rn. 46 ff.).

    Eine höhere Abfindung ergibt sich auch nicht aus dem jedenfalls als Untergrenze der Barabfindung (BVerfGE 100, 289) heranzuziehenden Börsenwert.

  • OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15

    Aktienrechtliches Spruchverfahren auf angemessene Barabfindung und Ausgleich für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
    Eine Pflicht zur Begründung der sofortigen Beschwerde kann weder aus dem Spruchverfahrensgesetz noch aus §§ 19, 22 FGG i.V.m. Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG abgeleitet werden (Senat, Beschl. v. 01.04.2015 - 12a W 7/15, juris Rn. 42 f.).

    Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie nur durch eine stets mit Zweifeln behaftete Schätzung ermittelt werden (Senat, Beschl. v. 01.04.2015 - 12a W 7/15, juris Rn. 92; AG 2015, 789, juris Rn. 57; OLG Stuttgart, NZG 2011, 1346, juris Rn. 383).

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2012 - 12 W 69/08
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
    Die Statthaftigkeit der (unselbständigen) Anschlussbeschwerden der Antragsteller zu 13 und 14 folgt aus den Geboten der Waffengleichheit und der Verfahrensökonomie (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2012 - 12 W 69/08; BayObLG, WM 1996, 526, juris Rn. 41).

    Dies ist unvermeidliche Folge des Umstands, dass einerseits der Gesetzgeber auf nähere Vorgaben zur Bestimmung des Unternehmenswerts im Rahmen von Spruchverfahren verzichtet hat und andererseits in der Wirtschaftswissenschaft ein allgemeiner Konsens über die Ermittlung einer Marktrisikoprämie bisher nicht zustande gekommen ist (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2012 - 12 W 69/08).

  • OLG Karlsruhe, 23.07.2015 - 12a W 4/15

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
    Die Ertragsaussichten der Gesellschaft sind damit rückblickend von einem vergangenen Zeitpunkt aus zu beurteilen, ohne dass zwischenzeitliche Entwicklungen berücksichtigt werden dürfen (vgl. Senat, Beschl. v. 23.07.2015 - 12a W 4/15, juris Rn. 30; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.01.2011 - 12 W 77/08, juris Rn. 54 ff.).

    Das ist unvermeidliche Folge des Umstands, dass der Gesetzgeber auf nähere Vorgaben zur Bestimmung des Unternehmenswerts im Rahmen von Spruchverfahren verzichtet hat und in der Wirtschaftswissenschaft ein allgemeiner Konsens über die Ermittlung des Basiszinssatzes bisher nicht zustande gekommen ist (Senat, Beschl. v. 23.07.2015 - 12a W 4/15, juris Rn. 42).

  • BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10

    Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
    Nachdem die Feststellung des Unternehmenswertes zu einem bestimmten - zurückliegenden - Zeitpunkt damit auch durch fundamental analytische Methoden nicht punktgenau möglich ist und es sich um die Ermittlung eines fiktiven Wertes handelt, ist die richterliche Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO, § 738 Abs. 2 BGB letztlich entscheidend für die Bestimmung der angemessenen Barabfindung (vgl. BVerfG, ZIP 2012, 1656, juris Rn. 30; BGHZ 147, 108, juris Rn. 20; BGH, Beschl. v. 29.09.2015 - II ZB 23/14, juris Rn. 36; OLG Stuttgart, AG 2004, 43; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.01.2011 - 12 W 77/08, juris Rn. 56).

    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden (BVerfG, ZIP 2012, 1656, juris Rn. 30; OLG Stuttgart, AG 2006, 420 [425]; AG 2007, 128, juris Rn. 28 f.; OLG Karlsruhe, AG 2009, 47, juris Rn. 32; OLG Frankfurt/M., AG 2015, 241 [243]).

  • OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 20 W 3/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
    Der Wachstumsabschlag dient demnach der Berücksichtigung der nachhaltig erwarteten Gewinnsteigerung des Unternehmens für den Zeitraum der ewigen Rente (OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.07.2014 - 20 W 3/12, juris Rn. 130).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 12/11

    Kostenentscheidung im Spruchverfahren: Erstattung außergerichtlicher Kosten des

  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung -

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 12 W 16/02

    Ermittlung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren

  • LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08

    Grundsätze der angemessenen Barabfindung

    Der Konzern 2018, 74, 76; OLG Karlsruhe, AG 2016, 672, 674; Ruiz de Vargas in: Bürgers/Körber/Lieder, AktG, 5. Aufl., Anh. § 305 Rdn. 27 b).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 21 W 75/15

    Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre auf Grundlage anteiligen

    Erfolgt eine Planung aber anlässlich einer Strukturmaßnahme ausschließlich für Bewertungszwecke, so sind die Planannahmen jedenfalls einer kritischen Würdigung zu unterziehen (vgl. OLG Düsseldorf, AG 2016, 329, 330 und AG 2016, 861, 866; OLG Karlsruhe, AG 2016, 672, 674).
  • LG Stuttgart, 07.10.2019 - 31 O 36/16

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

    Faktische "Sonderplanungen", die wie hier die Planzahlen für 2017 und 2018 ausschließlich zu Bewertungszwecken und außerhalb des formalen unternehmerischen Planungsprozesses erstellt wurden, fallen jedenfalls nur bedingt unter die unternehmerische Planungsvorhand (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 12a W 2/15 -, Rn. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. August 2016 - I-26 W 17/13 (AktE) -, Rn. 45).

    Das hier auszugsweise in Kopie vorgelegte Gutachten betrifft einen Bewertungsstichtag im Jahr 2009, ihm wird von Gerichten schon aus diesem Grunde die Aussagekraft für spätere Bewertungsstichtage abgesprochen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 26 W 5/18 (AktE) -, Rn. 65, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - I-26 W 8/15 (AktE) -, Rn. 56, juris; wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 12a W 2/15 -, Rn. 68, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 21 W 70/15 -, Rn. 66, juris).

    Wegen notwendiger Festlegung streitiger Prämissen (etwa: Gewichtung, Gesamtbetrachtungszeitraum, Berücksichtigung geänderter steuerlicher Rahmenbedingungen) und wegen des in der Betriebswirtschaftslehre fehlenden Konsenses über die Ermittlung der Marktrisikoprämie (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 12a W 2/15 -, Rn. 68, juris) ergäbe die Einholung eines Gerichtsgutachtens zur Ermittlung der durchschnittlichen Anlagedauer wiederum kein eindeutiges Ergebnis, und eine solche Studie wäre zudem auf eine reine Vergangenheitsbetrachtung fokussiert, während es bei der Marktrisikoprämie um die zukunftsorientierte Schätzung eines Bewertungsparameters geht.

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 26 W 10/15

    Berechnung der Barabfindung im Spruchverfahren; Höhe der zu berücksichtigenden

    Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie - wie auch die Bestimmung der Risikoprämie unter Zuhilfenahme des CAPM - stets nur eine mit Zweifeln behaftete Schätzung sein (vgl. BGH, Beschluss v. 29.09.2015, aaO Rn. 49; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.05.2016 - 12a W 2/15 - Rn. 68, juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 W 1/17

    Bestimmung der angemessenen Barabfindung beim Ausschluss von

    Soweit die Planungen und Prognosen des Unternehmens vertretbar sind, muss der Sachverständige sie seinem Gutachten zugrunde legen und darf sie nicht durch eigene, ebenfalls nur vertretbare Annahmen ersetzen (BVerfG ZIP 2012, 1656 - juris Rn. 30; Senat - 12a W 2/15 - Beschluss vom 18.05.2016; Senat - 12 W 77/08 - Beschluss vom 21.01.2011 - S. 17 -19; OLG Stuttgart - 20 W 7/11 - NZG 2011, 1346 - juris Rn. 211; OLG Frankfurt AG 2015, 241).
  • OLG Zweibrücken, 02.10.2017 - 9 W 3/14

    Barwertermittlung nach Squeeze-Out: Gerichtlicher Überprüfungsmaßstab von

    Gutachterliche Anpassungen der von der Geschäftsführung verabschiedeten Planung, die im Sinne einer "Sonderplanung" ausschließlich zu Bewertungszwecken erfolgen, sind grundsätzlich kein sachgerechter Ausgangspunkt für die Unternehmensbewertung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.11.2015 - I-26-W 9/14, AG 2016, 329, 330; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.05.2016 - 12a W 2/15, AG 2016, 672 jew. mwN.).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 26 W 5/16
    Hingegen werden "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, von der Rechtsprechung regelmäßig kritisch gesehen (vgl. bereits OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschluss v. 8.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 7.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 5.03.2012 - 21 W 11/11 Rn. 25, aaO; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.05.2016 - 12a W 2/15 Rn. 35, AG 2016, 672, 674; van Rossum aaO Rn. 121; Ruiz de Vargas aaO, Anh. zu § 305 Rn. 27a; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).

    Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie stets nur eine mit Zweifeln behaftete Schätzung sein (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.05.2016 - 12a W 2/15 Rn. 68, juris).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 26 W 8/15

    Anwendbarkeit des Bewertungsstandards IDW 1 2005 bei der Ermittlung des

    Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie - wie auch die Bestimmung der Risikoprämie unter Zuhilfenahme des CAPM - stets nur eine mit Zweifeln behaftete Schätzung sein (vgl. BGH, Beschluss v. 29.09.2015, aaO Rn. 49; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.05.2016 - 12a W 2/15 Rn. 68, juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2019 - 26 W 6/17

    Aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren

    Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie stets nur eine mit Zweifeln behaftete Schätzung sein (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.05.2016 - 12a W 2/15 Rn. 68, juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2022 - 26 W 3/21

    1. Der Schutz der Minderheitsaktionäre gebietet es grundsätzlich nicht, im

    "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, werden hingegen von der Rechtsprechung regelmäßig kritisch gesehen (vgl. dazu z.B. Senat, Beschl. v. 25.02.2020, a.a.O. Rn. 44 ff. m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.05.2016 - 12a W 2/15, AG 2016, 672, 674, juris Rn. 35; MüKoAktG/van Rossum, a.a.O.; Ruiz de Vargas a.a.O., Rn. 27a; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76 ff., 80).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 26 W 8/17

    Gewährung einer Barabfindung nach einem sogenannten Squeeze-out

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2021 - 26 W 10/20

    Spruchverfahren wegen Verschmelzung abgeschlossen - Barabfindung auf 16,13 EUR

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2020 - 12 W 17/19

    Bemessung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre einer vermögensverwaltenden

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2020 - 26 W 7/18

    Spruchverfahren wegen Squeeze-out abgeschlossen

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2021 - 26 W 1/19

    Gewährung einer Barabfindung bei einem sogenannten verschmelzungsrechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2019 - 26 W 3/17

    Einbeziehung einer im Rahmen eines Vergleichs zugesagten erhöhten

  • OLG Celle, 17.06.2016 - 9 W 42/16

    Schätzung des Unternehmenswerts im aktienrechtlichen Spruchverfahren

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2022 - 26 W 4/21

    Kriterien für die Bestimmung des Anteilswerts im Verfahren nach dem SpruchG ;

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2019 - 26 W 5/17

    Gerichtliche Festsetzung eines angemessenen aktienrechtlichen Abfindungsbetrags

  • OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 9 W 1/18

    Höhe des Abfindungsbetrags für Minderheitsaktionäre im Squeeze-out-Verfahren

  • LG München I, 02.12.2016 - 5 HK 5781/15

    Ermittlung der Barabfindung nach Squeeze-out

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2018 - 26 W 13/17

    Angemessenheit einer vertraglich angebotenen Abfindung als Rechtsfrage

  • KG, 01.11.2021 - 2 W 6/17

    Bestimmung der angemessenen Abfindung von Aktionären

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 12a W 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15632
OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 12a W 2/15 (https://dejure.org/2016,15632)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.2016 - 12a W 2/15 (https://dejure.org/2016,15632)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 12a W 2/15 (https://dejure.org/2016,15632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit in einem Spruchverfahren

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit in einem Spruchverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG § 15 Abs. 1
    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit in einem Spruchverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Tenor)

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG (jetzt: Energiedienst AG)

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