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   LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00   

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https://dejure.org/2001,32111
LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00 (https://dejure.org/2001,32111)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00 (https://dejure.org/2001,32111)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 13 (4) Sa 1170/00 (https://dejure.org/2001,32111)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 650/98

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang, rückständige

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00
    Der Betriebsübergang setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 13.11.1997 8 AZR 375/96 AP Nr. 170 zu § 613 a BGB; Urteil vom 11.12.1997 8 AZR 426/94 AP Nr. 171 zu § 613 a BGB m.w.N.; Urteil vom 23.09.1999 8 AZR 650/98 nv) die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit voraus, die den jeweiligen Betrieb ausmacht.

    Führt ein anderer Unternehmer einen erheblich eingeschränkten und grundlegend anders organisierten Betrieb mit den sächlichen Betriebsmitteln eines früheren Betriebsinhabers, so liegt nicht ohne weiteres ein Betriebsübergang in Verbindung mit einer Änderung des Betriebes durch den zweiten Unternehmer vor (BAG Urteil vom 23.09.1999 a.a.O.).

  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00
    Bleibt die Partei nicht dieselbe, so liegt keine Parteiberichtigung vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozess eingeführt (BAG, Urteil vom 13.07.1989 2 AZR 571/88 nv).

    Eine ungenaue oder unrichtige Parteibezeichnung ist indes unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen berichtigt werden (BAG Urteil vom 13.07.1989 a.a.O.).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00
    Der Betriebsübergang setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 13.11.1997 8 AZR 375/96 AP Nr. 170 zu § 613 a BGB; Urteil vom 11.12.1997 8 AZR 426/94 AP Nr. 171 zu § 613 a BGB m.w.N.; Urteil vom 23.09.1999 8 AZR 650/98 nv) die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit voraus, die den jeweiligen Betrieb ausmacht.
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00
    Der Betriebsübergang setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 13.11.1997 8 AZR 375/96 AP Nr. 170 zu § 613 a BGB; Urteil vom 11.12.1997 8 AZR 426/94 AP Nr. 171 zu § 613 a BGB m.w.N.; Urteil vom 23.09.1999 8 AZR 650/98 nv) die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit voraus, die den jeweiligen Betrieb ausmacht.
  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00
    Auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine Kündigung betriebsbedingt und insbesondere nicht nach § 613 a Abs. 4 S. 1 BGB unwirksam ist, wenn sie der Verwirklichung eines Sanierungskonzeptes des Betriebsveräußerers zwecks Verbesserung der Verkaufschancen dient (BAG, Urteil vom 18.07.1996 8 AZR 127/94 AP Nr. 147 zu § 613 a BGB), kann sich der Beklagte im vorliegenden Zusammenhang nicht mit Erfolg berufen.
  • LAG Köln, 31.08.2000 - 6 Sa 862/00

    Kündigungsvollmacht; Zurückweisung

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00
    Dieser Fall ist wie auch die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in dem im Parallelverfahren ergangenen Teilurteil vom 31.08.2000 (6 Sa 862/00) angenommen hat vergleichbar dem Ausspruch einer sogenannten Prozesskündigung durch einen beauftragten Rechtsanwalt, für die anerkannt ist, dass die allgemeine Prozessvollmacht den Ausspruch einer Kündigung nicht deckt (vgl. KR-Friedrich, 5. Auflage, § 13 KSchG Rdnr. 284 m. w. N.).
  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 298/98

    Ordentliche Kündigung wegen Betriebsstillegung oder Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00
    Auch die vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.01.1999 8 AZR 298/98 nv) getroffene Feststellung, der Übergang eines Arbeitsverhältnisses setze voraus, dass der betroffene Arbeitnehmer dem übertragenen Betriebsteil angehört, führt nicht zu einem anderen Ergebnis: Der Kläger hat dem übertragenen Betrieb angehört.
  • LAG Hamm, 10.05.1990 - 17 Sa 28/90

    Haftungsfreistellung gemäß §§ 636 , 637 RVO bei Schädigung einer betriebsfremden

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00
    ein bei einer GmbH beschäftigter Arbeitnehmer den Geschäftsführer als Inhaber des Betriebes verklagt und deutlich gemacht hat, dass er sich gegen eine unstreitig durch seinen Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wendet (LAG Frankfurt, Urteil vom 12.12.1989 5 Sa 185/89 ArbuR 1991, 152),.
  • LAG Hessen, 12.12.1989 - 5 Sa 185/89

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Anforderungen an das

    Auszug aus LAG Köln, 30.01.2001 - 13 (4) Sa 1170/00
    ein bei einer GmbH beschäftigter Arbeitnehmer den Geschäftsführer als Inhaber des Betriebes verklagt und deutlich gemacht hat, dass er sich gegen eine unstreitig durch seinen Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wendet (LAG Frankfurt, Urteil vom 12.12.1989 5 Sa 185/89 ArbuR 1991, 152),.
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. Januar 2001 - 13 (4) Sa 1170/00 - aufgehoben.
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