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   LG Wiesbaden, 18.02.2011 - 13 O 6/10   

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https://dejure.org/2011,40633
LG Wiesbaden, 18.02.2011 - 13 O 6/10 (https://dejure.org/2011,40633)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 18.02.2011 - 13 O 6/10 (https://dejure.org/2011,40633)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 13 O 6/10 (https://dejure.org/2011,40633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 UWG, § 3 Abs 2 S 1 UWG, EGV 110/2008
    Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt auch für Mischgetränke, die nicht mit Wasser, sondern anderen Flüssigkeiten verdünnt werden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt auch für Mischgetränke, die nicht mit Wasser, sondern anderen Flüssigkeiten verdünnt werden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 6 U 219/09

    "Whiskey-Cola" - Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG

    Auszug aus LG Wiesbaden, 18.02.2011 - 13 O 6/10
    Mit Urteil vom 25.3.2010 (Az. 6 U 219/09) vertrat das OLG Frankfurt/Main die Auffassung, das streitgegenständliche Getränk sei nicht als verdünnte Spirituose im Sinne der Verordnung (EG) 110/2008 anzusehen.
  • LG Wiesbaden, 29.10.2009 - 13 O 86/09

    Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt auch für Mischgetränke, die

    Auszug aus LG Wiesbaden, 18.02.2011 - 13 O 6/10
    Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil der Kammer vom 29.10.2009 (Az. 13 O 86/09) Bezug genommen.
  • LG Berlin, 06.03.2012 - 16 O 551/10

    Facebook Freundefinder unzulässig

    Kammer die Ansicht des Landgerichts Wiesbaden (Urteil vom 18.2.2011 - 13 O 6/10, beklagtenseits als Anl. B4 vorgelegt), die dort Beklagte habe sich in Anbetracht der aus ihrer Sicht unklaren Rechtslage auf Auskünfte eines Bundesministerium verlassen dürfen, nicht teilt.
  • OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 6 U 43/11

    Keine Beeinträchtigung der Kaufentscheidung durch Getränkebezeichnung "Whiskey &

    Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Februar 2011 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wiesbaden (Az. 13 O 6/10) wird zurückgewiesen.
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