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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1998 - 13 A 1048/98   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1998 - 13 A 1048/98 (https://dejure.org/1998,5712)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.09.1998 - 13 A 1048/98 (https://dejure.org/1998,5712)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 1998 - 13 A 1048/98 (https://dejure.org/1998,5712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen gegenüber einem Rettungs- und Krankentransportunternehmen; Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Wiedererteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Krankentransporten nach dem Rettungsgesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1994 - 13 B 1085/94

    Bedürfnisprüfung; Neuunternehmer; Notfallrettung; Krankentransport; Vereinbarkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1998 - 13 A 1048/98
    Da die Festsetzung von Betriebsbereichen daher letztlich nur Folge der Entscheidung des Gesetzgebers für einen öffentlichen Rettungsdienst und die lediglich begrenzte Zulassung Privater in diesem Sektor ist, gelten für ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit im Grundsatz die gleichen Erwägungen, die der Senat für die Zulässigkeit der Funktionsschutzklausel des § 19 Abs. 4 RettG angestellt hat - vgl. insoweit Beschluß vom 2. August 1994 - 13 B 1085/94 -, OVGE 44, 126 = RettD 1994, 35 = NWVBl. 1995, 26 = StädteT 1994, 751 = EilDStT 1994, 861; ergänzend Mahn, Funktionsschutzklausel des nordrheinwestfälischen Rettungsgesetzes, RettD 1998, 46, wo in Abgrenzung zu dem Senatsbeschluß vom 2. August 1994 zutreffend zur Konkretisierung der Funktionsschutzklausel nicht allein auf einen Bedarf abgestellt und nicht jede Beeinträchtigung des Kosteninteresses der öffentlichen Hand für ausreichend erachtet wird -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.1996 - 13 A 2674/94

    Rettungswesen: Analoge Anwendung der Übergangsregelungen im Rettungswesen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1998 - 13 A 1048/98
    In diesem Sinne hat der Senat auch schon entschieden, der Bestandsschutz erstrecke sich nur auf die Transportart und die Anzahl der Krankenbeförderungsmittel, welche das Unternehmen vor dem Stichtag betrieben habe; eine entsprechende Absicht, möge sie auch dem aus dem Handelsregister ersichtlichen Geschäftszweck entsprochen haben, reiche nicht aus - vgl. Beschluß vom 28. März 1996 - 13 A 2674/94 -, GewA 1996, 331 = NWVBl. 1996, 387 = VRS Band 92, S. 150 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.1995 - 7 A 12781/94

    Notfalltransporte; Krankentransporte; Altunternehmer ; Wiedererteilung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1998 - 13 A 1048/98
    - so aber OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 1995 - 7 A 12781/94 - und wohl auch Prütting/Mais, Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl. 1995, § 29 Erl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - 13 A 1505/13

    Genehmigung zur Durchführung von Notfallfahrten und Krankentransportfahrten auf

    Soweit es sich hierbei um Fahrten vom Wohnsitz der Kranken in P. zur Dialyseklinik in C. gehandelt habe, stellten diese keine nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 3. September 1998 - 13 A 1048/98 - zulässigen Rückholfahrten dar.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. September 1998 - 13 A 1048/98 -, juris, Rn. 22; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 11 L 4906/99 -, juris, Rn. 3.

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 3. September 1998 - 13 A 1048/98 -, juris, Rn. 26.

    Daran fehlt es hier schon deshalb, weil mit dem Zulassungsantrag allenfalls eine unrichtige Anwendung der im Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 3. September 1998 - 13 A 1048/98 - aufgestellten Rechtssätze geltend gemacht wird, was für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht ausreicht.

  • VG Düsseldorf, 28.02.2005 - 7 L 54/05

    Genehmigung zur Wahrnehmung von Aufgaben des Krankentransportes; Anspruch auf

    OVG NRW vom 3. September 1998, 13 A 1048/98, OVGE 47, 91.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. September 1998 a.a.O. in Abgrenzung zu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 1995, 7 A 12781/94 (JURIS) und Prütting/Mais, Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl. 1995, § 29 Anm. 1.

    Dem Vergleich lag hinsichtlich des Betriebsbereichs und der Behördenzuständigkeit offenbar die damals in Schrifttum und Rechtsprechung wohl herrschende Auffassung zu Grunde, die oben zitiert wurde und von der das OVG NRW sich durch das bereits zitierte - spätere - Urteil vom 3. September 1998 a.a.O..

    Bei der Bemessung des Streitwerts ist das Gericht in Anlehnung an die Praxis des OVG NRW, vgl. Beschluss vom 3. September 1998 - 13 A 1048/98 -, von dem für ein Hauptsacheverfahren betreffend die Ausweitung des Betriebsbereichs für einen Krankenkraftwagen anzunehmenden Betrag von 10.000,- Euro ausgegangen und hat diesen Wert mit Rücksicht auf die Vorläufigkeit der Entscheidung halbiert.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1

    Der vom Gesetzgeber vorgesehene Bestandsschutz nach Art. 2 RDG-ÄndG bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der - verfassungs- und europarechtlich unbedenklichen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002, aaO) - Zielsetzung des § 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 RDG, ein Verwaltungsmonopol der Leistungsträger im Bereich der Notfallrettung zu schaffen, und dem Vertrauensschutz und den Grundrechten der Altunternehmer aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. dazu OVG NRW, Urt. v. 13.09.1998, VRS 96, 300) und Art. 14 Abs. 1 GG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2018 - 13 A 1547/16

    Nichtigkeit von erteilten Genehmigungen zur Durchführung sogenannter

    Dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. September 1998 - 13 A 1048/98 -, juris, kann der von der Beklagten aufgestellte allgemeine Rechtssatz, dass regionale Genehmigungen unzulässig sind, nicht entnommen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2003 - 13 B 2338/02

    Genehmigung zur Ausübung von Notfallrettung und Krankentransport ; Vorläufige

    OVG NRW, Urteil vom 3.9.1998 - 13 A 1048/98 -, VRS Bd. 96, S. 300.
  • VG Köln, 02.02.2010 - 7 K 7220/08

    Erteilung einer Genehmigung für Krankenkraftwagen gemäß § 18 Rettungsgesetz

    Dies habe beispielsweise das LG Bonn im Urteil vom 19.09.1996 - 14 O 108/95 sowie das OVG NRW im Urteil vom 03.09.1998 - 13 A 1048/98 bestätigt.
  • VG Braunschweig, 12.11.1999 - 6 A 6002/99

    Rettungsdienst und Rückholfahrten; Rettungsdienst; Betriebsbereich; Einsatzort;

    Ebenfalls nicht um einheitliche Beförderungsvorgänge, die ihren Ausgangspunkt im Betriebsbereich des Krankentransportunternehmers haben, handelt es sich bei solchen Transporten, die aufgrund eines von vornherein geschlossenen Vertrages (z.B. mit einem Krankenhaus oder einem Krankenversicherer) durchgeführt werden, wenn der Vertrag für eine unbestimmte Vielzahl künftiger Fälle abgeschlossen wird und die als Vertragsfahrten (Verlegungen oder Rücktransporte) ihren Ausgangspunkt außerhalb des Betriebsbereichs des Krankentransportunternehmers haben (vgl. hierzu: OVG Münster, Urt. vom 03.09.1998, 13 A 1048/98, NZV 1999, 149).
  • VG Düsseldorf, 11.12.2002 - 7 K 2297/00
    Auf Bestandsschutz entsprechend § 29 Abs. 1 RettG NRW, wie er in den Fällen in Betracht kommt, in denen ein Unternehmer vor dem Inkrafttreten des Rettungsgesetzes in den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Genehmigungsbehörden tätig war und weiter tätig sein möchte, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. September 1998 - 13 A 1048/98 -, Verkehrsrechtssammlung (VRS) Bd. 96, S. 300 ff., kann der Kläger sich ersichtlich nicht berufen.
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 11 L 4906/99

    Aufnahmeort; Beförderungsvereinbarung; einheitlicher Beförderungsvorgang;

    Denn in derartigen Fällen, in denen Hin- und Rücktransport nur durch einen Aufenthalt von höchstens einigen Stunden (im Falle von Dialysepatienten bis zu sechs Stunden) unterbrochen wird und der Rücktransport von vornherein fest steht und dementsprechend auch mit dem Patienten vereinbart ist, gebietet die vom Verwaltungsgericht zu Recht angewandte "natürliche Betrachtungsweise" einen einheitlichen Beförderungsvorgang anzunehmen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 3.9.1998 - 13 A 1048/98 -, VRS 96, 300 ff., zu der § 25 Abs. 1 Satz 3 NRettDG entsprechenden Regelung des § 23 Abs. 3 Satz 1 RettDGNW; a. A. Ufer, NRettDG, Kommentar, Stand: Mai 2000, § 4 Anm. 5).
  • OVG Saarland, 11.07.2000 - 2 W 3/00

    Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von qualifizierten Krankentransport;

    Insoweit mag sich die Situation in Nordrhein-Westfalen, auf die der Antragsgegner unter Anführung der Entscheidung des OVG Münster vom 3.9.1998 - 13 A 1048/98 - hinweist, anders darstellen, da nach § 23 Abs. 3 RettGNW beim Krankentransport Beförderungen nur durchgeführt werden dürfen, wenn der Ausgangspunkt im Betriebsbereich liegt.
  • VG Hannover, 06.09.2001 - 12 A 1930/00

    Flughafen; Genehmigungspflicht; Krankenrücktransport; Krankentransport;

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